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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5909
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Verfasst am: 21.Feb 2008 19:35 Titel: Steuern sparen – illegal |
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Ob in großem Stil oder "dem Einkommen entsprechend": Kaum jemand wird sich davon freisprechen wollen, nicht schon wenigstens einmal in die Versuchung gekommen zu sein, den Fiskus übers Ohr zu hauen – und sei es nur ein kleines bisschen.
Doch Vorsicht: Die Sachbearbeiter bei den Ämtern sind nicht auf den Kopf gefallen. Die meisten illegalen Steuertricks kennen sie schon.
Hier Beispiele dafür:
# Der Weg zur Arbeit
Wer merkt das schon, wenn da mal ein paar Kilometer mehr angegeben werden, als sie tatsächlich zu fahren sind? "Routenplaner" bei den Finanzämtern können allzu forsches Eintragen schnell entlarven. Allerdings: Wer deshalb eine längere Strecke fährt, als es der "kürzesten Entfernung" entspricht, weil sie verkehrsgünstiger (Nachweis!) ist, der wird damit durchkommen.
# Arbeitstage
Wie viele Arbeitstage waren es denn im Jahr 2007: 220? 230? Oder noch mehr? 220 Tage gehen bei einer 5-Tage-Woche – im Regelfall - glatt durch. Es sei denn, es würden zum Beispiel Kosten für einen Krankenhausaufenthalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.
# Das Arbeitszimmer
zu Hause kann zwar normalerweise keine Steuerfreude mehr bereiten. Doch die Arbeitsmittel dürfen ja noch "abgesetzt" werden. Drei Bürostühle in vier Jahren könnten aber zu Argwohn beim Fiskaljünger führen – falls er sich entsprechende Notizen gemacht hat.
# "Fachliteratur"
steht oft noch auf Quittungen von Buchhandlungen und Bahnhofskiosken. Wer bei einer Nachfrage nicht ins Stottern geraten will, der lässt vom Händler den Titel eintragen. Und der sollte möglichst "zum Beruf passen"...
# Fachliteratur
Quittungen könnten von gut meinenden Freunden oder Bekannten stammen. Das ist Betrug. Wer sich solcher "Tricks" bedienen will, der sollte zumindest darauf achten, dass nicht ein anderer Name auf dem Beleg steht (oder zumindest dafür eine plausible Erklärung haben) oder er bereits mit ein Finanzamts-Vermerk verziert wurde, dass er "bereits vorgelegen" hat.
# Dienstreisen
helfen Steuern sparen – soweit der Arbeitgeber keinen Ersatz geleistet hat. An den betreffenden Tagen sollte besser "nichts anderes" in der Steuererklärung auftauchen, das ebenfalls der Steuerersparnis dient, etwa eine Quittung über einen privaten Arztbesuch.
# Auch Bewerbungen
werden vom Steuerrecht gesponsert. Wer’s mit der Abrechnung übertreibt, der könnte genötigt werden, alle Adressen der Firmen aufzulisten, die er (vermeintlich) angeschrieben hat. Besser also gleich auflisten.
# Kinderbetreuung
lässt – unter Bedingungen - ebenfalls die Steuerrückzahlungskasse klingeln. Vorsicht! Eine Kontrollmitteilung beim Geldempfänger könnte zu Ärger führen - möglicherweise sogar auf beiden Seiten.
Quelle: W.Büser |
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