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Steuern sparen – legal

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5916

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2008 19:35    Titel: Steuern sparen – legal Antworten mit Zitat

Es muss ja nicht gleich Liechtenstein, die Schweiz oder Österreich sein. Auch in Deutschland lassen sich Steuern sparen – legal. Man muss nur wissen, wie.

Hier Beispiele dafür:

# Arbeitszimmer
Die Steuersparbüchse "häusliches Arbeitszimmer" bringt zwar für die allermeisten Arbeitnehmer nichts mehr ein, da nur noch diejenigen Aufwendungen dafür absetzen können, die den "wirtschaftlichen Schwerpunkt" bilden. Aber: Die Arbeitsmittel (das Papier, der Computer, die Büromöbel) dürfen nach wie vor als Werbungskosten abgesetzt werden!

# Eltern
können Betreuungskosten für ihre Kinder steuerwirksam geltend machen: bis zu 4.000 € im Jahr – einen Aufwand von 6.000 € unterstellt. Dafür sind für Elternpaare wie Alleinerziehende unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Entscheidend kann auch das Lebensalter der Kinder sein.

# Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben das Recht, über ihren Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung eine Betriebsrente anzusparen. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern. Bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen. Im Jahr 2008 bleiben damit bis zu 2.544 Euro (= 212 € monatlich) von Steuern (übrigens entgegen ursprünglicher Planung auch von Sozialabgaben) verschont.

# Doppelter Haushalt
Wer nicht am Wohnort arbeitet und am Beschäftigungsort eine Wohnung (auch: möbliert) mietet, der kann die Kosten dafür vom steuerpflichtigen Einkommen herunterrechnen. Zusätzliches Bonbon: Die "Familienheimfahrten", bis 2007 auf eine pro Woche beschränkt, können nun in jedem Fall mit 30 Cent pro Entfernungskilometer abgesetzt werden – und das auch für die ersten 20 Kilometer, ohne dafür extra "Einspruch" einlegen zu müssen.

# Die Entfernungspauschale
von 30 Cent pro km erkennt das Finanzamt offiziell erst ab Kilometer "21" an. Wer dagegen Einspruch einlegt, der bekommt aber auch die ersten 20 Kilometer angerechnet – "vorläufig". Sobald das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird dann endgültig abgerechnet: Wird in Karlsruhe die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, dann bleibt es bei der – schon in Anspruch genommenen – steuerlichen Vergünstigung. Bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung, so wird die Steuervergünstigung rückwirkend aufgehoben – mit der Folge einer Steuernachzahlung plus 6 Prozent Zinsen, die sich das Finanzamt einheimst.

# Arbeitgeber
können ihren Mitarbeitern pro Monat Gutscheine ausstellen, mit denen sie (beispielsweise) auf Firmenkosten tanken können. Das ist bis zu 44 € monatlich drin. Wichtig: Auf dem Gutschein darf nicht der 44 €-Betrag stehen (dann wäre es eine – nicht steuerbegünstigte – Geldleistung), sondern etwa "25 Liter Superbenzin" (dann ist es eine steuerbegünstigte Sachleistung). – Der Chef könnte auch splitten: Die Übernahme der Kosten für eine Tageszeitung (ergibt für den Mitarbeiter zum Beispiel einen Vorteil von 20 € im Monat) und 15 Liter Benzin.

# Handwerksleistungen
in Privathaushalten werden mit 20 Prozent, maximal 600 € im Jahr, vom Finanzamt gesponsert. Wichtig: Es zählt nur der Arbeitslohn – nicht das Material (etwa Tapeten, die der Malermeister anbringt).

# Haushaltsnahe Dienstleistungen
etwa ein Gärtner oder ein gewerblicher Reinigungsdienst helfen Privatleuten Steuern sparen: Bis zu 600 € im Jahr wenn dafür maximal 3.000 € ausgegeben werden – das heißt: 20 % des Aufwandes können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen (was ja nur eine Ersparnis entsprechend dem individuellen Steuersatz bringen würde).

# Auch der Aufwand für Pflegedienste
zum Beispiel im eigenen Haushalt kann nach der 20 %/maximal 600 € -Methode abgesetzt werden. Die Bedingung: Die betreute Person muss mindestens in einer Pflegestufe sein oder das Merkzeichen "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) im Schwerbehindertenausweis haben.

# Riester-Rente
Die staatlichen Zulagen für diejenigen, die mit einer Riester-Rente ihre Altersvorsorge verbessern wollen, betragen in 2008: Die Grundzulage von 114 € auf 154 € pro Jahr; die Kinderzulage von 138 € auf 185 € pro Jahr (für nach 2007 geborene Kin-der gibt es 300 € jährlich); der mögliche Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung beträgt 2.100 €. -- Um die maximale Förderung von Vater Staat zu erhalten, müs-sen mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag investiert werden. Die zustehenden Zulagen werden davon vorher abgezogen, so dass nur die Differenz zwischen "4 Prozent" und "Riesterzulage" aus der eigenen Geldbörse aufgebracht werden muss.

# Spenden
für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke können nun in wesentlich größerem Umfang als vorher steuerlich berücksichtig werden: statt bis zu 5 Prozent jetzt bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte. Das wird insbesondere Sportvereine freuen, aber auch kirchliche Einrichtungen, kulturelle Vereine, Brot für die Welt... Motto: Gutes tun und Steuern sparen. – Übrigens: Für Spenden bis zu 200 € im Jahr genügt es, dem Finanzamt den Überweisungsbeleg vorzulegen; eine separatre Quittung dafür ist nicht erforderlich.

# Sportvereine
dürfen ihren Übungsleitern bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei zahlen – und daneben noch per 400 €-Job weitere 4.800 € im Jahr (hierfür muss der Verein allerdings Pauschalen an Sozialversicherung und Finanzamt abführen, insgesamt 30 %). Entsprechendes gilt für ehrenamtlich tätige Kräfte an Volkshochschulen und zahlreiche andere Institutionen (die steuerliche Abgabenordnung nennt mehr als 25 verschiedene Einrichtungen und Gruppen

# Vereine
Wer ehrenamtlich für einen Verein tätig ist, der kann bis zu 500 € im Jahr gezahlt bekommen und braucht den Betrag nicht zu versteuern. Und wer ganz vereinsverrückt und deshalb spendabel ist, der spendet die (bis zu) 500 € zurück – und erhält dafür noch eine Spendenquittung.

# Kosten für den Steuerberater
sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig, soweit sie auf den "privaten" Anteil der Steuererklärung entfallen, etwa auf den 4seitigen Mantelbogen oder die Seite mit den Angaben zu den Kindern. Der übrige Teil aber "zählt". Der Steuerberater wird eine entsprechend detaillierte Rechnung ausstellen. Wichtig: 100 € erkennt das Finanzamt auf jeden Fall an.

# Arbeitgeber
dürfen ihren Beschäftigten steuerfreie Zuschüsse zu deren Aufwendungen für einen Kinderhort oder einen Kindergarten geben – der Höhe nach nicht begrenzt (natürlich nicht mehr als den tatsächlichen Aufwand). Schließen sie eine Gruppenun-fallversicherung für ihre Beschäftigten ab, so kostet das die Arbeitnehmer keine Steuern, sofern der Jahresbeitrag (ohne Versicherungssteuer) 62 € nicht übersteigt. Und schließlich: Personalrabatte auf firmeneigene Erzeugnisse kosten die Mitarbeiter bis zu 1.080 € im Jahr keine Steuern.
Quelle: W.Büser
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