| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
jorin Newbie
Anmeldungsdatum: 31.03.2003 Beiträge: 32
|
Verfasst am: 29.Okt 2003 13:49 Titel: Steuern zahlen ! |
|
|
Hallo zusammen,
mich interssiert folgendes:
Wenn ich in Deutschland keiner geregelten Arbeit nachgehe und auch keine Einkünfte habe und mich nur von einer geliebten aushalte, die alle Rechnungen bezahlt, was muss ich dem Finanzamt angeben wenn es mich nach meinen Einkünften fragt ?
Gruss,
jorin |
|
| Nach oben |
|

|
Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
|
Verfasst am: 29.Okt 2003 13:56 Titel: |
|
|
Eine Steuererklärung?
Achtung: in Deutschland zählt das sogenannte Weilteinkommensprinzip! Daher sämtliche Einkünfte aus allen Ländern der Welt sind zunächst mal steuerpflichtig. Dieses Prinzip wird zwar an einigen Stellen durchbrochen (z.B. durch die diversen Doppelbesteuerungsabkommen) ist aber grundsätzlich wirksam - daher muss im Einzelfall geprüft werden was wirklich gemeldet werden muss. |
|
| Nach oben |
|
|
Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
|
Verfasst am: 29.Okt 2003 16:13 Titel: Bitte mich nicht immer zum Lachen bringen.... |
|
|
Also: wenn Sie nichts verdienen, muessen Sie auch nichts versteuern. Basta ! Allerdings koennte je nach Sachlage (z.b faellige Unterhaltszahlungen) die geleisteten Zahlungen Ihrer Freundin, egal ob in bar oder als Sachleistungen (Essen, Trinken, Kleidung) als EK (geldwerter Vorteil) gewertet werden.
Ob dies bei Ihnen so ist, kann ich auf Anhieb nicht beurteilen.
Voelliger Bloedsinn ist nach meiner Meinung der Hinweis von Jfibu, dass in Deutschland das Welteinkommensprinzip gelte. Dem ist NICHT so ! Sie sind als Deutscher nur dort EK -pflichtig, wo sich überwiegend (mind. 180 Tage im Jahr aufhalten). Halten Sie sich als Deutscher ausschliesslich im Ausland auf, sind Sie auch NUR dort steuerpflichtig, unabhaengig davon, ob ein DBA existiert. Wohnen Sie z.b. auf Tonga (kein DBA) wird kein Finanzamt Sie jemals wegen Steuern belästigen.
Mit seinem weltweiten EK, egal wo er wohnt, werden z. B. US-Bürger bestraft. Weshalb ich mich schon oft gefragt habe, warum so viele Leute eine Greencard wollen !
Mein Rat: fragen Sie ruhig mal anonym bei einem Finanzamt an, wie die das sehen ! Und falls Unheil droht, mal eine Beratungsstunde beim Steuerberater bzw. Rechtsanwalt ! Dann wissen Sie es ganz genau !
Gruss
Alto |
|
| Nach oben |
|
|
Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
|
Verfasst am: 29.Okt 2003 16:48 Titel: |
|
|
| Zitat: |
| Voelliger Bloedsinn ist nach meiner Meinung der Hinweis von Jfibu, dass in Deutschland das Welteinkommensprinzip gelte. |
nun alto da muss ich sie nun doch bitten mal nen gang runterzuschalten.
völliger blödsinn ist eine sehr gewagte aussage! - das weltekprinzip gilt in deutschland. und eben dies habe ich oben auch geschrieben!
steuerpflichtig ist jeder der in dt wohnt (§8 AO) oder seinen gewöhnlichen aufenthalt hat (§9 AO)! und eben für diese leute gilt das welteinkommensprinzip.
Sicher habe ich dabei vorausgesetzt, dass der fragesteller seinen wohnsitz in detschland hat - ok aber alto völliger blödsinn ist dann wohl auch ihre schlussfolgerung die eben auch nicht nur auf fakten sondern ebenfalls wohl auch auf annahmen basiert! daher alto nicht steuerpflicht und besteuerungssystem durcheinanderbringen!
wenn sie nichts verdienen müssen sie nichts versteuern? FALSCH da in der fragestellung explizit stand: in deutschland nicht! - weltek prinzip!
| Zitat: |
| Allerdings koennte je nach Sachlage (z.b faellige Unterhaltszahlungen) die geleisteten Zahlungen Ihrer Freundin, egal ob in bar oder als Sachleistungen (Essen, Trinken, Kleidung) als EK (geldwerter Vorteil) gewertet werden. |
unwahrscheinlich da hierzu eine gegenleistung (geldwerter vorteil - arbeitsvertrag) vorhanden sein muss. da es sich hier um freiwillige zahlungen handelt ist vielmehr zu prüfen ob ein schenkungssteuerlicher vorgang vorliegt!
| Zitat: |
| Mein Rat: fragen Sie ruhig mal anonym bei einem Finanzamt an, wie die das sehen ! Und falls Unheil droht, mal eine Beratungsstunde beim Steuerberater bzw. Rechtsanwalt ! Dann wissen Sie es ganz genau ! |
vom FA würde ich abraten, da die bestimmt keine auskunft geben werden ohne die persönlichen daten zu erfassen. dem steuerberater würd ich da schon eher zustimmen - der ist nämlich genau für solche SVs da! |
|
| Nach oben |
|
|
Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
|
Verfasst am: 30.Okt 2003 0:12 Titel: Hmm ? |
|
|
"keine geregelte Arbeit, keine Einkünfte, lasse mich von meiner Geliebten aushalten" - solange man die Geliebte fürs Aushalten nicht verprügeln muss, ist es jedenfalls nicht strafbar.
Nannte man so ein Dasein früher nicht "Gigolo" oder so ähnlich ?
Kann mir nicht vorstellen, dass dies steuerpflichtig ist, solange es sich in Grenzen hält. Fällt jedoch neben dem monatlichen neuen SL noch gelegentlich eine Brilli-Rolex ab, sollten Sie mich per PN kontakten....
Hat Ihre Geliebte noch eine Schwester ???
Neidvolle Grüsse
Taeaen |
|
| Nach oben |
|
|
okmokm1 Specialist
Anmeldungsdatum: 26.10.2003 Beiträge: 79
|
Verfasst am: 30.Okt 2003 13:24 Titel: Steuer auf Geschektes? |
|
|
| Ich nehme wohl an, daß die Geliebte Ihr Geld aus versteuertem Einkommen hat. In diesem Fall wäre eine erneute Besteuerung beim Verschenken doch eigentlich doppelt besteuert?! Immerhin hält sie ihren Liebling vom Sozialamt fern. Wieviel darf man "ungestraft" verschenken? |
|
| Nach oben |
|
|
Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
|
Verfasst am: 30.Okt 2003 15:03 Titel: |
|
|
@ taen
auf die idee das ganze mit gewerblichen hintergrund zu betrachten bin ich so gar nicht bekommen! würde ich aber eher als geboten einstufen wenn es sich um mehrere damen handeln würde.
zum thema erbschaft / schenkungssteuer
hier gibt es einige sachliche sowie persönliche freibeträge, so dass man diese frage - wie viele stl. fragen nicht pauschal beantworten kann.
grundsätzlich liegt der freibetrag bei nicht verwandten personen bei 5.200 € in 10 jahren. (stkl. III/; § 15 (1) i.V.m. § 16 (1) Nr. 5 ErbStG). wie das FA davon erfährt ist ein anderer SV. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|