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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 12.Feb 2007 8:27 Titel: Steuerreform treibt Belastung für Anleger hoch |
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Die geplante Steuerreform kann dazu führen, dass Privatanleger wesentlich mehr Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen als nach heutigem Recht. Zwar soll ab 2009 eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf solche Einkünfte gelten - bisher muss der Anleger die Erträge mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern.
Allerdings fallen künftig das Halbeinkünfteverfahren und die Absetzbarkeit von Werbungskosten weg. Bisher müssen Aktionäre nur die Hälfte ihrer Dividende versteuern, künftig die gesamte Ausschüttung. Außerdem gibt es nur noch einen Pauschbetrag von 50 Euro für Werbungskosten, der mit dem gekürzten Sparerfreibetrag zu einer Gesamtpauschale von 801 Euro zusammengefasst wird.
Die Änderungen können unter dem Strich zu effektiven Steuersätzen von weit über 100 Prozent führen. Hans Volkert Volckens, Anwalt bei der Kanzlei Beiten Burkhardt: "Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent sieht auf den ersten Blick gut aus. Aber wenn man genauer hinschaut, ist das Gegenteil der Fall."
Volckens konstruiert ein einfaches Beispiel: Der Anleger hat eine Dividende von 100 Euro und Werbungskosten von 30 Euro. Bisher muss er von den verbleibenden 70 Euro nur die Hälfte versteuern. Auf diese 35 Euro zahlt er bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent 10,50 Euro. Nach künftigem Recht würden für den Sparer 25 Prozent auf den vollen Betrag von 100 Euro fällig, also 25 statt 10,50 Euro.
Noch ungünstiger sieht das Bild aus, wenn der Anleger sein Investment fremdfinanziert, wie Anwalt Stephan Geibel von der Kanzlei Lovells vorrechnet.
Der Anleger hat Dividenden von 100.000 Euro und Kreditzinsen von 90.000 Euro. Sein Gewinn: 10.000 Euro. Da er aber auf die 100.000 Euro Steuern zahlt, weil er seine Zinsen praktisch nicht mehr geltend machen kann, fallen mit Solidaritätszuschlag 26.164 Euro Steuern an.
Das ist ein Satz von 262 Prozent. "Zumindest für Großanleger kann es sich lohnen, die Gewinne in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren. Dann gilt die Abgeltungsteuer nicht", empfiehlt Geibel.
Quelle:FTD |
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