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Steuersparmöglichkeiten mit Verlustzuweisung eingeschränkt?

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
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BeitragVerfasst am: 16.Apr 2005 12:14    Titel: Steuersparmöglichkeiten mit Verlustzuweisung eingeschränkt? Antworten mit Zitat

Die WELT; 13.04.2005

Eichel will Steuerspar-Möglichkeiten mit Verlustzuweisungen einschränken

Eichel will Steuerspar-Möglichkeiten mit Verlustzuweisungen einschränken. Die Pläne von Finanzminister Hans Eichel, zur Gegenfinanzierung der Körperschaftsteuersenkung alle steuerlichen Verlustmöglichkeiten bei den Steuersparmodellen zu beseitigen, führt zu ungewöhnlichen Allianzen.

Leo Fischer - In der Ablehnung dieses Vorhabens finden sich etwa die Initiatoren der Filmfonds an einer Seite mit Film20, der Vereinigung deutscher Filmproduzenten, die mit Hilfe von Kanzler Schröder ein neues Steuersparmodell ausschließlich für deutsche Filmproduktionen (Sell-and-Lease-Back) kreieren wollten. Auch die Bundesvereinigung Windenenergie ist alarmiert. Denn die Windkraftfonds sind ebenso betroffen wie die Medienfonds. "Die Grünen müßten eigentlich aufjaulen", meint ein Filmfondsinitiator, der auf Schützenhilfe des SPD-Koalitionspartners hofft, aber nicht namentlich zitiert werden möchte. Denn Finanzminister Eichel will den Paragraphen 2b Einkommensteuergesetz, der wegen seiner unklaren Formulierung auch Fallenstellerparagraph genannt wird, mit Wirkung ab 2006 so abändern, daß die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften nicht mehr möglich ist. Bislang können Steuerpflichtige ihre Verluste aus Film- oder Windkraftfonds auch von ihren anderen steuerpflichtigen Einkünften absetzen und damit ihre Steuerlast drücken. In Zukunft sollen solche Anfangsverluste nur noch spätere Gewinne derselben Gesellschaft von der Steuer befreien. Zeichner eines Filmfonds sollen also Anfangsverluste nur noch mit positiven Ergebnissen dieses Filmfonds verrechnen dürfen, Zeichner eines Windkraftfonds nur noch mit den Erträgen, die die Windkraftanlagen eben dieses Fonds später erwirtschaften. Langfristig will Eichel mit dieser Einschränkung von Verlustzuweisungen Mehreinnahmen von rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr für die Gebietskörperschaften erzielen.

Dagegen laufen vor allem die Initiatoren von Filmfonds Sturm. Denn die Finanzierung von Filmen ist ein unsicheres Geschäft, künftige Erträge sind kaum prognostizierbar. Tatsächlich können die in den letzten Jahren plazierten Filmfonds, die sich jedoch teilweise noch in der Investitions- oder Reinvestitionsphase befinden, kaum Gewinne vorweisen, die zur Nutzung der Verlustzuweisungen nach den Eichelplänen in Zukunft notwendig sind. Ohne steuerliche Anfangsverluste, die zur Minderung der Gesamteinkünfte führen, lassen sich Filmfonds somit kaum plazieren. Abgesichert werden die Anleger zudem durch bankverbürgte Einnahmegarantien, von denen auch der Fiskus profitiert. Denn alle Rückflüsse, auch wenn sie aus Garantien stammen, müssen versteuert werden.

Neben den Filmfonds, die Anfangsverluste von bis zu 180 Prozent der Bareinlage bringen, generieren die Windkraftfonds die höchsten negativen Steuerergebnisse. Beim aktuellen Angebot der EnergieKontor (Windpark Jülich) erhält der Zeichner 2005 einen steuerlichen Verlust von 82,5 Prozent zugewiesen, die er noch in diesem Jahr mit anderen Einkünften - etwa aus seiner Erwerbstätigkeit - verrechnen kann. Dafür müßte der Anleger ab 2008 ein positives wirtschaftliches Ergebnis (beginnend mit 1,8 Prozent der Kommanditanlage) versteuern.

Würden die Eichelpläne verwirklicht, müßten Investoren dagegen deutlich länger auf ihre Steuerersparnis warten. Die negativen Ergebnisse der ersten drei Jahre müßten vorgetragen und mit den positiven Ergebnissen der folgenden Jahre verrechnet werden. Der Anleger würde praktisch also auf die Ausschüttungen bis zum Jahr 2015 keine Steuern bezahlen müssen, wenn die im Prospekt prognostizierten Ergebnisse erzielt werden können, welche die Besteuerungsgrundlage bilden (siehe Tabelle).

Doch die Ausschüttungen der meisten Windkraftfonds bleiben auf Grund schlechter Windjahre und zu optimistischer Windgutachten ähnlich wie die der Filmfonds erheblich hinter den Prognosen zurück. "Die sofort verrechenbaren steuerlichen Verluste sollen ja die wirtschaftlichen Risiken kompensieren, die solchen Investments wie Windkraft und auch Filmen innewohnen", meint Andreas Schmid, der Chef des Münchner Filmfondsinitiators VIP. "Nur die horizontale und vertikale Verlustverrechnung entspricht dem Prinzip der Leistungsfähigkeit", erläutert Rechtsanwalt Christof Schmidt von der Heussen Rechtsanwaltgesellschaft.

Kaum betroffen wären von den Eichelplänen dagegen geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds. Immobilienfonds bringen im Allgemeinen gerade noch etwas über 20 Prozent negatives Steuerergebnis; die Schiffsfonds dieses Jahres (Kombimodelle) nur wenig über 30 Prozent, wenn alle Register der Steueroptimierung gezogen werden. Und spätestens 2007 müssen sich die Schiffsfonds ohnehin sofort gegen steuerliche Anfangsverluste und für die Tonnagesteuer entscheiden, die praktisch steuerfreie Ausschüttungen ermöglicht.

Film-Fondsmanager Schmid erinnert daran, daß aber auch die Schiffsfonds in ihren Anfangszeiten einmal exorbitant hohe negative Steuerergebnisse benötigten, um dem Anleger attraktive Renditen in Aussicht stellen zu können.
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