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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2368
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Verfasst am: 30.Okt 2005 7:14 Titel: Steuerstreit um Pensionszusagen für Unternehmer |
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ftd.de; 25.10.2005
Steuerstreit um Pensionszusagen für Unternehmer
Experten empfehlen rasche Regelung in Abfindungsklauseln. Viele deutsche Unternehmen müssen bis Jahresende noch die Abfindungsklauseln ihrer Pensionszusagen für Gesellschafter und Geschäftsführer schriftlich anpassen.Sonst droht ihnen möglicherweise eine deutliche Erhöhung ihrer Steuerzahlungen. "Das ist eine tickende Zeitbombe. Im schlimmsten Fall könnten Firmen auch Konkurs gehen", sagte Georg Harle, Referent im hessischen Finanzministerium, auf einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung in Hamburg.
Hintergrund der Debatte ist ein Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom April. Das Schreiben erklärt Pensionsrückstellungen für steuerschädlich und unzulässig, wenn noch Beschäftigte ihren Rentenanspruch vorzeitig zu einem Teilwert ausbezahlt bekommen können. Der Teilwert entspricht dem Kapitalbetrag, der bis zum Abfindungszeitpunkt in die Pensionsrückstellung eingestellt wurde. Er ist immer niedriger als die zugesagte Rentenzahlung. Deshalb will das BMF für diese Fälle die steuerliche Begünstigung abschaffen. Nur dann, wenn der volle Barwert der Pensionsleistungen ausbezahlt wird, ist die Rückstellung steuerlich wirksam.
Bis zum 31. Dezember können die Abfindungsklauseln noch an die neuen Grundsätze des BMF angepasst werden. "Es besteht dringender Handlungsbedarf", so Finanzexperte Harle. Die Pensionszusage ist ein beliebtes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, weil der Begünstigte während seiner aktiven Zeit seine Beiträge an das Versorgungswerk nicht versteuern muss.
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