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Der fliegende Hollaender Newbie
Anmeldungsdatum: 27.12.2003 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.Dez 2003 11:25 Titel: Steuerunterschiede Verheiratete und Unverheiratete |
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Hallo User,
Fuer die User die mein Alias uebersehen haben, entschueldige ich mich fuer hier und dort ein par Sprachfehler. Dies ist ein sehr interessantes Forum und ich habe bereits gute Informationen erhalten koennen. Steuer bezahlen macht keiner Spass, deswegen versuche ich mich schlau zu machen ueber das Deutsches Steuersystem.
Teilsweise notgezwungen weil meine Freundin noch nicht offiziell geschieden ist, aber unseren gemeinsames Kind nicht darauf gewartet hat. Fazit: Finanziell ist es sehr duenn zZ.
Moeglich kann einiges zurueck gehollt werden ueber die Steuererklaerung (Unterhaltungskosten Freundin und Kind z.B). Ich wuerde mich freuen wenn sich jemandem mit gleichem Sicksal oder Insiderkenntinisse ein par Tipps geben koennte.
Obwohl in Holland nicht ueblich, ueberlege ich mich ein Steuerberater einzusetzen. Gibt es ein groben Pay-Back Ratio?
Wuensche alle User ein gesundes und erfolgreiches 2004! |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 27.Dez 2003 12:14 Titel: |
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vor einer antwort: wo zahlst du deine steuer? in deutschland oder in niederlande?
im niederländischen steuerrecht kenne ich mich nicht aus, insofern kann ich dir da nicht weiterhelfen.
das deutsche einkommensteuerrecht findest du hier: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/index.html (leider noch nicht auf dem aktuellen stand für 2003 und 2004).
wenn du deine steuererklärung machst, empfehle ich dir, einen steuerratgeber http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=einkommensteuererkl%C3%A4rung+2003&spell=1 zu kaufen, das stichwortverzeichnis durchzulesen. jedes stichwort, das dich betrifft, bringt dir (wahrscheinlich) eine kleine steuerrückzahlung. wenn du sowohl in niederlande als auch in deutschland "einkünfte" hattest, empfiehlt sich ein steuerberater aus einer großen steuerkanzlei, die sich in beiden steuerrechten auskennt.
unterhaltszahlungen für dein kind sind in deutschland durch die kindergeldzahlung der kindergeldkasse an die kindesmutter (die auch das dir zustehende kindergeld an die kindesmutter mit auszahlen) abgegolten. unterhaltszahlungen an deine freundin sind ggf. nach § 33a abs. 1 estg abziehbar. hier stellt sich jedoch die frage, ob nicht der nochehemann deiner freundin vorrangig unterhaltsverpflichtet ist. weitere voraussetzung für die berücksichtigung ist, ob deine freundin im veranlagungsjahr eigene einkünfte hatte.
viele gute weiterführende links findest du auch hier: http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=948&highlight=links&sid=354bdd81ed296c940ca1d56d74b14746 |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 27.Dez 2003 12:24 Titel: |
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