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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2319
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Verfasst am: 11.Sep 2005 6:50 Titel: Stifterverband fordert Steuervorteile |
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Handelsblatt
Stifterverband fordert Steuervorteile
Viele Vermögende stiften exakt so viel, wie sie steuerlich absetzen können. Eine höhere steuerliche Begünstigung für Stifter fordert der Stifterverband. Nur so könnten die enormen Privatvermögen für Stiftungen mobilisiert werden und diese den Staat durch die Übernahme von gemeinnützigen Leistungen entlasten, sagte Generalsekretär Andreas Schlüter in Bonn. Als echte "Gründungsbremse" erweise sich die steuerlich abzugsfähige Höchstsumme von 307 000 Euro in zehn Jahren, die daher auf eine Million angehoben werden müsse.
Rein zahlenmäßig sei es zwar seit der Reform des Stiftungsrechtes im Jahr 2000 zu einem Gründungsboom gekommen, der 2004 mit 852 Neustiftungen einen vorläufigen Höhepunkt erreicht habe. Die meisten seien aber mit wenig Kapital ausgestattet, auffallend viele wurden exakt mit 307 000 Euro ausgestattet. Die Gründer orientierten sich offensichtlich nicht an ihrem Vermögen, sondern an der steuerlichen Absetzbarkeit, so Schlüter. Daneben ist es bisher auch nach zehn Jahren nicht möglich, dass der Stifter das Kapital seiner Stiftung erhöht - Steuervorteile winken nur bei einer neuen Stiftung. Auch Zustiftungen von Verwandten werden nicht steuerbegünstigt, klagt der Stifterverband.
Die Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Zwecke von derzeit fünf oder in speziellen Fällen zehn Prozent auf 50 Prozent des Einkommens müsse erhöht werden, um etwa die Spende einer Erbschaft komplett steuerfrei zu stellen. Zur Gegenfinanzierung schlägt der Stifterverband vor, Spenden für Freizeit-Vereine nicht länger steuerlich anzuerkennen, da dies den Staat wesentlich weniger entlaste als Spenden für Wissenschaft oder Bildung.
Nach einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gibt es in den Parteien durchaus eine Bereitschaft zu Nachbesserungen. CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen streben danach Reformen im Stiftungssteuerrecht an. CDU/CSU und FDP wollen nach der Wahl die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zum Stiftungskapital verbessern. Die FDP will eine Vereinfachung.
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