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talis07 Newbie
Anmeldungsdatum: 28.05.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 31.Mai 2007 20:38 Titel: Student und Einkünfte im Ausland und das dt. Finanzamt |
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Ein wunderschönes Hallo an alle!
Ich habe drei Fragen an Euch:
1) Fällt man beim Finanzamt auch unter den Studentenstatus, wenn man im europäischen Ausland studiert ?
2) Bis zu welchem Höchstalter akzeptiert das Finanzamt den Studentenstatus?
3) Wenn man unter diesem Status den Wohnsitz in Deutschland behalten möchte, sich im Ausland mehr als 6 Monate pro Jahr aufhält und dort nebenbei als Aktienanteilshaber einer dort angemeldeten Firma Einkünfte bezieht, muss dies auch beim deutschen Finanzamt angegeben werden?
Ich erwarte mit Neugier Eure antworten!
Viele Grüße
Talis07 |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 11.Jun 2007 23:42 Titel: Re: Student und Einkünfte im Ausland und das dt. Finanzamt |
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1-3. Es gibt keinen "Studentenstatus".
1. ja, man ist auch Student, wenn man im Ausland studiert.
2. bis max. 65, weil dann das Alterseinkünftegesetz greift.
3. egal, wo man(n) Aktien hält. Als Steuerpflichtiger mit "einem" Wohnsitz in D ist man(n) in D steuerpflichtig. Der deutsche Wohnsitz kann einer von mehreren sein. Sodann ist man(n) mit seinem Welteinkommen in D voll zur Einkommensteuer zu veranlagen. Freistellung nur durch durchs Freistellungs- bzw. Anrechnungsprinzip. Als reiner Aktionär ist es vollkommen egal, wo man welche Aktien hält. Erst bei Dividenden/Ausschüttungen wird es interessant... Das bloße Halten von Aktien ist nicht steuerpflichtig.
Eine genauere Frage wäre hilfreich. |
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