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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 10.Nov 2004 13:16 Titel: Studentenwohnung: 6 Jahre 25.750,00 € und mehr sparen ... |
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So funktioniert es: Sie kaufen Ihrem Kind am Studienort/Ausbildungsort eine Eigentumswohnung und vermieten sie an Ihr Kind. Der Mietzins muss mindestens 75 % der ortsüblichen Miete betragen. Dann erkennen die Finanzämter dieses Mietmodell auch ohne eine Gewinn-Absicht über 30 Jahre hinweg an. Ihre Ersparnis: Sie werden damit zu Vermietern und dürfen im Gegenzug sämtliche Kosten dieser Studentenwohnung gegenrechnen: Zinsen, Abschreibung des Gebäudes, Versicherung.
BEISPIELRECHNUNG
Sie kaufen ein Studentenappartement, 60 qm für 100.000,00 € und vermieten es dann an Ihre Tochter. So sieht Ihre 6 Jahres-Rechnung aus:
Ihre Kosten für Abschreibung (AfA) und Kreditzinsen 89.000,00 €
Ihre Einnahmen aus der Vermietung an Ihre Tochter - 39.000,00 €
Der Saldo sind die negativen Einkünfte aus Vermietung 50.000,00 €
Ihre Steuer-Ersparnis daraus bei einem Steuersatz von 51,5 % 25.750,00 €
Extra-Tipp:Statt der Mietzahlung können Sie Ihre Tochter dort auch mietfrei wohnen lassen. Dann steht Ihnen zumindest die Eigenheimzulage und das Baukindergeld zu. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 10.Nov 2004 16:32 Titel: Wichtig! |
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Dazusagen sollte man aber vielelicht auch explizit, daß ich 50.000 Euro mehr ausgegeben als eingenommen habe, um 25.750 Euro Steuerersparnis zu erzielen. Nur mal so am rande.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 20.Nov 2004 10:09 Titel: Eigentumswohnung: Vermietet an die Kinder |
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Ergänzend sei beschrieben, dass Finanzbeamte genau hinschauen, wenn Eltern ihren Kindern eine Eigentumswohnung vermieten. Akribisch suchen sie nach Mauscheleien in der Familie zu Lasten des Fiskus. Hintergrund: Zwar dürfen Eltern alle Kosten ihrer vermieteten Eigentumswohnung beim Staat absetzen.
Aber nur, wenn sie an ihren Nachwuchs zu ähnlichen Konditionen wie an einen Fremden vermieten. Genau hierbei wird aber gerne getrickst. Im Urteilsfall schloss ein Ehepaar mit seiner Tochter einen schriftlichen Mietvertrag, verlangte aber keine Kaution, regelte nicht, wer die Wohnung nach dem Auszug zu renovieren hat ? und die Miete wurde bar bezahlt. Klare Sache für den Finanzbeamten: kein Steuervorteil für die Eltern. Sie müssen ihre Kosten alleine tragen. Ganz so eindeutig sahen das die Richter des Bundesfinanzhofs aber nicht. Wegen ?geringfügigen Abweichungen vom Üblichen? dürfe das Finanzamt nicht einfach das Steuerplus streichen (IX R 28/03). Solange eine marktgerechte Miete vereinbart wurde und gezahlt werde, sei dem Anspruch des Staates Genüge getan. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 20.Nov 2004 12:50 Titel: Re: Studentenwohnung: 6 Jahre 25.750,00 € und mehr sparen .. |
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| Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben:: |
| Extra-Tipp:Statt der Mietzahlung können Sie Ihre Tochter dort auch mietfrei wohnen lassen. Dann steht Ihnen zumindest die Eigenheimzulage und das Baukindergeld zu. |
beachte aber, ob nicht bereits "objektverbrauch" eingetreten ist http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg04/p6.html
wenn bereits einmal Abschreibungen nach § 7b EStG (bis ca. 1985 + 8 Jahre), Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG (bis ca. 1995 + 8 Jahre) oder Wohnraumförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen wurde, fällt diese Möglichkeit aus. Eheleute dürfen diese Möglichkeit insgesamt zweimal in Anspruch nehmen (für jeden Ehegatten einmal). |
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