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Supergau für Anleger

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Mark Vornkahl
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.02.2002
Beiträge: 109
Wohnort: Verden (Aller)

BeitragVerfasst am: 8.März 2002 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kurze Erläuterung zum Gau:

Bei Schneeballsystemen stammen die Auszahlungen (Renditen) aus zuvor neu eingezahlten Geldern des Anlegers oder anderer Investoren und sind daher nur Scheinrenditen.

Diese Form der "Abzockerei" scheint dauerhaft Hochkonjunktur zu haben und unterliegt wohl nie einer Flaute.

Wie werden sich die Anleger erst ärgern, wenn sie die ihnen "gutgeschriebenen Renditen" auch noch versteuern müssen?!

In einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung hatte der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss noch Zweifel geäußert, dass fiktive Renditen zur Besteuerung herangezogen werden.

Kurzer Sachverhalt: Es war Kapital an ein ausländisches Unternehmen überlassen worden, das damit Warentermingeschäfte in den USA durchführen wollte. Das Unternehmen (Ambros S.A. mit Sitz in Panama und Verwaltung in Liechtenstein) war hochverschuldet und konnte die Kapitalerträge im Grunde nur aus Einlagen der Anleger leisten.

In zwei Urteilen hat die oberste Finanzbehörde entschieden, dass die in einem sogenanntem Schneeballsystem "gebuchten Gewinnanteile" steuerpflichtige Einkünfte für den Anleger darstellen und den Anlegern auch als zugeflossen gelten.

Die höchstrichterlichen Urteile haben einen negativen Beigeschmack. Die Besteuerung von "Phantasie-Renditen" aufgrund von "Phantasie-Kontoauszügen" ist mit dem gesunden Menschenverstand schwer nachzuvollziehen.

Eine interessante juristische Argumentation ist, dass die Phantasie-Belege überhaupt nicht als Besteuerungsgrundlagen verwendet werden dürfen.

Das Steuerrecht sieht bei fehlenden oder falschen Besteuerungsgrundlagen die Schätzung vor. Bei einer sachgerechten Schätzung würden nur dann Einkünfte aus Kapitalvermögen anfallen, wenn tatsächlich auch Geld an die Anleger überwiesen wird.

Ob reingefallene Anleger mit dieser Argumentation beim Finanzamt durchkommen, ist dennoch zweifelhaft. Warum? Nun das Finanzamt nimmt halt lieber - als dass es gibt...

Euer xxxx
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Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2002 19:14    Titel: bei hohen renditeversprechen sind immer zweifel angebracht! Antworten mit Zitat

hallo xxxx,

dazu hätten die anleger ja durchaus die möglichkeit gehabt. nur haben sie halt statt der auszahlung der "erwirtschafteten" zinserträge lieber von der möglichkeit gebrauch gemacht, diese "verzinseszinsen" zu lassen.

die zinsen auf dem sparbuch sind ja auch in dem moment zu versteuern, wo sie gutgeschrieben, und nicht in dem moment, in dem man sie sich bar auf die hand auszahlen lässt.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_index/ini9707.htm ab seite 755 ff.

siehe auch http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2002.1.16/8R1501.html
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