Verfasst am: 8.Mai 2006 3:57 Titel: Tankbelege an Dritte
Zitat:
Ergänzung des § 379 AO
Die vermehrt zu beobachtende Praxis, Tankbelege an Dritte zu veräußern,
die diese dann zum Nachweis angeblicher Betriebsausgaben oder
Werbungskosten missbrauchen, kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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