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Paperlion Newbie
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 1.März 2008 11:34 Titel: Übergangsverlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsarten WANN |
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Hallo!
Ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
Der Gewinn eines Gewerbebetriebs wurde bis zum Jahr 2005 nach § 4 Abs. 3 ermittelt. Das Unternehmen hat betriebliche Verbindlichkeiten (Ladenmiete) aus dem Jahr 2003, die nach und nach abbezahlt werden. Am 31.12.2007 sind noch etwa 25.000 Euro Altschulden aus Ladenmiete vorhanden. Die Abschlüsse 2006 u. 2007 werden nun gleichzeitig abgegeben. Im Jahr 2007 macht das Unternehmen erstmals wieder gute Gewinne.
WANN ist der Übergang zur Bilanzierung ratsam, damit die passivierten Altschulden den Gewinn reduzieren?
Eröffnungsbilanz auf den 1.1.2006 und erstmalige Bilanz zum 31.12.2006
oder
Eröffnungsbilanz auf den 1.1.2007 und erstmalige Bilanz auf den 31.12.2007?
Ich habe irgendwo gelesen, daß Beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich die Hinzurechnungen und Abrechnungen erst im ersten Jahr nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart vorgenommen werden dürfen.
Das heißt ja......Bilanz zum 31.12.2006 - Hinzurechnungen und Abrechnungen berücksichtigen im Jahr 2007. Wäre aber doch unlogisch, wenn ich zum 1.1.2006 die Eröffnungsbilanz mache und die Zu- u. Abrechnungen erst in 2007 berücksichtigen darf? Ich würde nun die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2007 fertigen und die Zu-u. Abrechnungen in 2007 berücksichtigen. Was ist richtig, um den Gewinn 2007 zu reduzieren?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Grüße an alle User! |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 276 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 4.März 2008 9:51 Titel: |
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Hallo,
in Abschnitt 4.6 der Einkommensteuerrichtlinien steht alles drin.
Aus dem, was Sie schreiben, will sich mir allerdings nicht so recht erschließen, warum Sie bilanzieren wollen.
Ich rate zu einer Beratung.
Gruß
Cob |
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