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UST, das Finanzamt, die Kneifzange und mehr....

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indubioproreo
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 20:07    Titel: UST, das Finanzamt, die Kneifzange und mehr.... Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

die ist natürliche eine rein fiktive Äusserung und sozusagen ein Fallbeispiel - man könnte es auch Ärgerventil nennen.

Nehmen wir mal an, es gibt eine Firma X in Z (Z liegt in Deutschland).
Die Firma X betreibt neben vielen Konkurrenten einen recht erfolgreichen Handel mit Ypsilons. Jetzt kommt ein Herr A, seines Zeichens Nicht-Deutscher aber mit Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Deutschland.

Herr A sagt, in seiner ausländischen Heimat kenne er sehr viele Firmen die gerne ganz ganz viele Ypsilons kaufen würden. Die Ypsilons würden ganz offiziell beim Zollamt in Z vorgführt und ausserhalb der EU verbracht (Zollstempel sind original, u. a. Flughafen Z-Stadt oder Grenze E-Land [letztes EU-Land]).

Soweit alles schön und gut. Herr A kriegt von den Kunden im Nicht - EU - Ausland Geld, fährt zu Firma X und kauft Ware im Namen von Fa. XYZ (Ausländisches Unternehmen), bezahlt diese (mit Geldern von XYZ) und übergibt diese im Ausland an XYZ. Vollständige, 100% originale Ausfuhrbescheinigungen sind vorhanden.

Firma X freut sich und Herr A kommt häufiger und mit mehr Firmen (nicht - EU Abnehmer), Firma X verkauft und das FA zahlt brav die UST bzw. VST aus.

Dann eines schönen Tages kommt vom FA der Brief, sie wollen eine UST-Prüfung machen. Alles kein Problem, denkt sich Fa. X, wir haben ja ordentliche Ausfuhrpapiere. Tja, nur meint jetzt das FA., die Fa. XYZ im nicht-eu-Ausland würde es nicht geben und vertritt nun vehement die Meinung, es wolle für diese Lieferungen gerne die UST haben, da der Abnehmernachweis nicht eindeutig erbracht werden könne. Dummerweise handelt es sich bei dem Land, in dem die Fa. XYZ ansässig ist um ein Quasi-Kriegsgebiet mit UN Mandat

Verständlicher Weise hat der Besitzer von Firma X in Deutschland keine Kontakte zu diesem Land und denkt auch im Traum nicht daran, sich den A***h wegballern zu lassen, also war er auch nicht dort. Die Papiere der Fa. XYZ wurden Ihm von Herrn A vorgelegt und dieser schwört Stein und Bein, es würde diese geben. Das FA meint, in öffentlich zugänglichen Registern nichts finden zu können und will die Dokumente nicht anerkennen, diese seien zu alt (1999/2000, Geschäfte in 02).

Wie ist die Rechtslage? Wie weit geht die Verpflichtung eines ordentlichen Kaufmannes? Wer hat Erfahrungen zu diesem Thema?

Im EU - Recht gibt es Referenzfälle mit EU-GH Urteilen, aber im nicht EU Gebiet ist es offenbar rechtsfreie Zone, es gilt allein die Meinung des FA

PS: Die Fa. X kann jetzt seit Monaten nicht mehr Arbeiten (RECHTSSICHERHEIT?), das sowohl VST als auch UST eingefroren wurden.

Sicherlich wäre die fiktive Firma X für PROFESSIONELLE und REFERENZBELEGTE Hilfe auch bereit eine enstprechend fiktive Bezahlung anzubieten

In Erwarung baldiger Antworten und PNs.

In dubio pro reo (hieß es zumindest mal )
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 310
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Hallo,

das hört sich ja schon nach einer etwas dubiosen Geschichte an.
Da kommt ein Herr A und bezahlt für eine Firma XYZ BAR Lieferungen? Und X verläßt sich darauf, dass die vorgelegten Papiere echt sind? Und überprüft den Abnehmer XYZ nicht?

Es geht nicht darum, dass alleine die Meinung des FA gilt, sondern darum, dass jeder, der Geschäfte macht, sich auch darum kümmern muß, dass alles legal ist und dass dies auch nachweisbar ist. Allein die erforderlichen Ausfuhrnachweise reichen nicht aus.

Hey, wenn da betrogen wird, dann bezahlen WIR ALLE das mit unseren Steuern! Ich finde das deshalb völlig in Ordnung, dass das FA da gründlich prüft.

Hätte X die Kaufpreise überwiesen, dann liesse sich über die Bank ja noch was nachvollziehen, aber Bargeschäfte ins Ausland ohne den Geschäftspartner zu kennen und zu checken - das ist leichtfertig!

Und wenn der Besitzer von X seinen A***h nicht ins XYZ-Land bewegen will, dann stinkt die Sache gleich doppelt. Da A ja anscheinend zwischen den Ländern hin und herpilgert, könnte er ja die Nachweise bringen, dass XYZ existiert. Kann oder will er aber wohl nicht. Was soll man davon halten?

Wie bitte stellen Sie sich eine REFERENZBELEGTE Hilfe vor?


Mit fiktiven Grüßen

cob
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indubioproreo
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 23:47    Titel: Zu obigen Thema Antworten mit Zitat

Die etwas saloppe Schreibweis im ersten Posting bitte ich zu entschuldigen.

Um eines vorweg klarzeustellen:

Die Ware wurde tatsächlich in das Drittland verbacht und es handelt sich definitiv NICHT um ein Karusellgeschäft. Lediglich die Frage der Firmenexistenz im Ausland ist strittig. Es lässt sich keine genauer Beweisführung erstellen, da es schlichtweg unmöglich ist genau nachzuvollziehen wie der endgültige Warenfluss abgelaufen ist. Definitiv belegbar ist das der endgültige Abnehmer nict EU-Staatsbürger ohne Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat ist und die Ware im nicht EU-Drittland übernommen hat, unter Angabe der Firmendaten und Vorlage einer dortigen Gewerbeanmeldung. Der dt. Staat wurde in keinster Weise geschädigt, da die Ware definitiv ausserhalb der EU gelandet ist und dort auch verblieben.

Referenzbelegte Hilfe bedeutet schlicht und ergreifend, das ein Fachanwalt und/oder Steuerberater gesucht wird, der solche oder artverwandte Probleme bereits bearbeitet hat.

In diesem Sinne,

IdPr
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refugee2006 neu
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Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2006 2:00    Titel: Antworten mit Zitat

..ich überlege gerade.. hatte ich zwei oder drei USt-Sonderprüfungen, innerhalb von 4 Jahren...

Bei der ersten habe ich von der Außenprüfung 27 Fragen bekommen, die schriftlich eingereicht werden mussten; dabei hatten die zum Teil noch "Unterfragen".

Die überwiegende Anzahl der Fragen bezog sich auf die ausländische Gesellschaft, ein "Vermittler" der Dienstleistung - aber in der EU, hier ein Auszug:

Zitat:
* Hat das ausländische Unternehmen im Lande seines Sitzes einen eigenen eingerichteten Geschäftsbetrieb oder nur eine Betriebsstätte, ein Verwaltungsbüro oder nur seinen formellen Rechtssitz ?

* Ist die Firma (Anm.: also der Vermittler!!) im Handelsregister eingetragen. Bitte Auszug beifügen.

* Wie lauten die Namen und genauen Anschriften der Gesellschafter ?

* Über welche qualifizierte Ausbildung und Berufs- wie Branchenerfahrung verfügt der Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens ?

* Legen Sie einen Organisationsplan der ausländischen Firma vor, aus dem die Funktiosnbereiche und die ihnen zugewiesenen Aufgaben im einzelnen ersichtlich sind..


...naja, ist doch super, oder ?
eigentlich fehlen mir heute noch die Worte...

Achso, Steuerberater:
Leider habe ich da nur extremst DOOFE Abzocker-Typen gefunden, die obendrein noch so richtig die Dramatik der Situation ausnutzen wollten; bestimmt waren das aber nur Ausnahmen...
Ich hab mich dann letztlich selber mit der Materie vertraut gemacht und gegenüber der Außenprüfung vertreten.

Viel viel viel viel Glück !!!
r.
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Bankquest
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Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2006 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen genau diesem Blödsinn bin ich heute in Insolvenz und die Firma im Ausland.
Das FA hat Dokumente und Auskünfte verlangt, die ich beim besten Willen nicht besorgen konnte. Obendrein lief bei mir nichts bar, alles von Bank zu Bank, also dokumentierbar.
Für das FA ist das Ausland vogelfreie Zone für Anschuldigungen und Verdächtigungen aller Art. Aus heutiger Sicht kann ich nur jedem kleineren Betrieb empfehlen der Geschäfte mit dem Ausland macht, raus aus Deutschland mit der Firma.
Irgendwann habe ich es auch nicht mehr eingesehen, was die alles wissen wollten. Was geht das FA ein Handelsauszug einer ausländischen Firma mit GF an? Wo er wohnt, Telefonnummer, wo die Ware eingesetzt wird usw. Wenn die Ware ordnungsgemäss ausser Landes gebracht wird, ist der Fall erledigt.
Nie wieder. Es geht auch anders. Ich bin nicht mehr der Erbsenzähler und Stasi Spion in diesem Schnüffelstaat von denen.
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indubioproreo
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 15:37    Titel: Achso... Antworten mit Zitat

... und ich dachte schon ich wäre ein Einzelfall.

An refugee 2006: Wie ist es ausgegangen? Irgendwelche Tips bzgl. Quellen wo ich mich schlaumachen könnte?

An Bankquest: Wenn ich nach dieser FA Aktion noch Geld für eine Zugkarte habe, werde ich Ihren Schritt sicherlich in Erwägung ziehen. Im Moment erwäge ich noch gar nichts, weil ich gerade zwei Ordner (!) voll mit Gegenmaterial vorbereite Mal schauen. Die Fa. die es angeblich nicht gibt habe ich komischer Weise gefunden....

Weitere Tips sind natürlich geren willkommen !!!

Gruß,
iDpR
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Bankquest
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Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wünsche dir viel Glück, ich hatte auch jede Menge Material, aber bei jedem ausgeräumten Zweifel kamen zwei neue. Und als dem FA dann nichts mehr eingefallen ist, haben die einfach behauptet der Provisionsempfänger hätte nicht genug gearbeitet für sein Geld, Steuerbescheid verschickt mit der Bemerkung ich könnte ja den Rechtsweg einschreiten.
Sehr lustig, es kostet fast nicht sich um ca. 1,5 Mios zu streiten, vom Prozessrisiko ganz abgesehen. Aussetzung der Vollstreckung natürlich abgelehnt, alle vorgerichtlichen Anträge abgelehnt.

Ich bin inzwischen der Auffassung, das FA versucht alle Firmen, die nicht irgendwie in ihr Raster passen, oder Arbeit machen oder irgend etwas mit dem Ausland zu tun haben, auszurotten.
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indubioproreo
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2006 13:12    Titel: Tolle Aussichten.... Antworten mit Zitat

Das sind ja echt tolle Aussichten. Und dabei hört man immer was von Rechtsstaat. Da war´s ja im Mittelalter gerechter. Die haben nur 10% der Jahreserträge genommen

Gruß,

iDpR
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