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Crix Newbie
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 30.Mai 2007 12:16 Titel: Umgang mit FA / Form der Steuererklärung |
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Hallo Forum,
anbei mal eine Frage zur Steuererklärung bzw. zur Form der selbigen.
Das FA hat meinem Vater folgendes wissen lassen:
"Ich bitte sie, Ihre Erklärung zukünftig sorgfältiger auszufüllen, bei Beanstandungen in der Größenordnung wie 2006 werde ich Ihre Erklärung ansonsten dem Finanzamt für Steuerstrasachen zur strafrechtlichen Würdigung vorlegen."
Auf telefonische Nachfrage erfuhr er, daß es bei den Beanstandungen darum geht, daß die Belege nicht chronologisch geordnet abgegeben wurden. Hierbei muß zudem gesagt werden, dass er privatmann ist, also eine Steuererklärung im kleinen Umfang.
Die AO oder das EstG kennen aber weder das Wort chronologisch noch konnte ich irgendwo finden, dass dies in dieser zeitlich-geordneten Form erfolgen MUSS. das dies von Seiten des FA gewünscht ist, ist klar, aber gesetzlich verlangen können sie es nicht, oder?
Wenn es nun keine gesetzliche Grundlage für diese Forderung gibt, handelt es sich meiner Meinung nach bei diesem Satz um eine ziemlich dreiste Drohung die hin zur Erpressung geht. Motto: Mach wie ich es gerne hätte, sonst...
Wie kann und sollte man auf eine solche Formulierung reagieren (so denn ich mit dem Ergebnis, das es nicht verpflichtend ist chronologisch abzugeben überhaupt richtig liege)?
Danke für Eure Mühe und allen einen schönen Tag
Gruß
M. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 9.Jun 2007 15:01 Titel: Re: Umgang mit FA / Form der Steuererklärung |
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Hallo,
| Crix hat folgendes geschrieben:: |
| Wie kann und sollte man auf eine solche Formulierung reagieren (so denn ich mit dem Ergebnis, das es nicht verpflichtend ist chronologisch abzugeben überhaupt richtig liege)? |
Gar nicht!
Vorausgesetzt, Papa hat keine "Steuer"leichen im Keller.
Soll doch die Steufa prüfen, dann machen die schon sonst keinen Unsinn.
Und heraus kommt ja nichts dabei. Also auch keine Unannehmlichkeiten - außer für den Sachbearbeiter, der der Steufa umsonst Arbeit macht.
Gruß
Cob |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 11.Jun 2007 23:18 Titel: Re: Umgang mit FA / Form der Steuererklärung |
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Wie Cob schon postet: gar nicht.
Ich würde auch weiter gehen und denen nen "netten" Brief zurückschreiben.... hehe...
Allerdings, was sind "Größenordnung wie 2006"???
Wenn er jetzt seine Erklärung für das letzte Jahr abgegeben hat, ist das ja 2006. Müsste dann sein "wie 2005"??!??
Und wenn einer von "Größenordnungen" spricht, sollte das schon eine "Grösse" sein...
Ansonsten: Brief zurück mit "LMAA".  |
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