Verfasst am: 18.Jun 2005 14:32 Titel: Umgehen Sie die UMST Falle beim Verkauf des Firmenwagens
Wenn Sie bei der Anschaffung eines gebrauchten Firmenwagens keine Vorsteuer geltend machen konnten, dann unterliegt auch seine Entnahme nicht der Umsatzsteuer. Wenn Sie ihn verkaufen wollen, sollten Sie ihn zunächst umsatzsteuerfrei entnehmen und dann privat umsatzsteuerfrei verkaufen. Falls Sie nachträglich Zubehör über der Bagatellgrenze von 1.000 Euro mit Vorsteuerabzug eingebaut haben, wird bei Entnahme auf den Restwert des Zubehörteils Umsatzsteuer fällig.
(BMF-Schreiben:
Az. IV A 5 - S 7109 - 12/04 vom 26. 11. 2004)
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