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Versender Newbie
Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 23.Jan 2007 10:03 Titel: Umsatzsteuer, Ausfuhr, ausländ. Gesellsch. - suche Beratung |
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Hallo zusammen,
eine ausländische Gesellschaft (S.A. in der Dominikanischen Republik, entspricht einer GmbH) kauft in Deutschland:
- Seecontainer von deutschem Lieferanten
- füllt diesen mit Restposten verschiedener deutscher Lieferanten
- läßt ihn von einer Spedition abholen und die Dom. Rep. versenden
Meine Fragen:
- ist es möglich, die Ware ohne Zahlung der Umsatzsteuer zu bekommen?
Wenn ja, welche Belege werden benötigt, damit die Lieferanten dies akzeptieren?
- wenn nicht, welche Belege werden benötigt, um die Umsatzsteuer zurück zu erhalten?
- Muß die Gesellschaft sich in Deutschland in irgendeiner Form registrieren?
(alle Abwicklungen in Deutschland werden von Hilfswilligen und Subunternehmern abgewickelt. Zahlung erfolgen aus dem Ausland an die deutschen Lieferanten. Die Gesellschaft ist nachweislich in der dominikanischen Republik als Import-Unternehmen registriert, hat dort eine Steuernummer und zahlt dort auch nachweislich Steuern.)
Kenne mich in vielen Dingen bestens aus, habe jedoch noch überhaupt keine Kenntnisse in Ausfuhr-Recht.
Bin auch bereit, für professionelle Beratung Geld zu bezahlen.
Gruß
Versender
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internetkanzlei Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 18 Wohnort: Panamá
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Verfasst am: 31.Jan 2007 18:07 Titel: Import-Export Dom. Republik |
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Es scheint um die Umsatzsteuer in Deutschland zu gehen. In Deutschland existiert ein Exporteur für die Dominikanische Republik - letztlich für deutsche Residenten, die dort leben. In den hier angesprochenen Detailfragen verfügt er über hinreichend Erfahrung. die Anschrift:
Hannes Suchy, Tel. 08121-229388 oder 0178-4933471, Eichenweg 8A
85646 Anzing.
Vorsicht: neues Recht für Import-Export Firmen in der Dominikanischen Republik.
Außerdem hier benötigt neue Steuerregistrierung (comprobante fiscal) für Rechnungstellungen. |
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marcus-ritscher GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 31.Jan 2007 18:13 Titel: Export in dominikanische Republik |
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Hallo Versender,
Ihre Frage stellt einerseits nicht leicht zu beantwortende Fragstellungen auf, aber die Kernfrage ist relativ leicht zu beantworten.
Wenn Ware aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land - wie Dominik. Rep. - exportiert wird, erfolgt der Export umsatzsteuerfrei d.h. von Haus solte die Abrechnung ohne Umsatzsteuer sein; eine Rückerstattung ist nicht nötig.
Problembereich: Der Lieferant braucht einen eindeutigen Nachweis, dass die Ware tatsächlich ins Ausland gelangt; bei Abwicklung über einen Spediteur ist dies unproblematisch; bei einer reinen Abholung mit dem Versprechen allein, die Sachen zu exportieren, geht das nicht. Da bleibt nichts anderes übrig, als zunächt die Umsatzsteuer zu zahlen und wenn man an der Zollkonktrolle der Dominik. Republik einen Beleg über die Einfuhr erhält, kann dieser an den Lieferanten geschickt werden und die Umsatzsteuer vom Lieferanten zurückverlangt werden.
Marcus Ritscher
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Versender Newbie
Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 2.Feb 2007 20:06 Titel: Danke für die Infos - Imageproblem mit Auslandsgesellschaft |
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@Internetkanzlei:
Danke für die Infos.
Weil es um ganze Container geht, machen wir das jetzt selber.
Das mit der Steuernummer und der Zulassung der ausländischen Gesellschaft ist geregelt.
Alle Steuern sind bezahlt (wichtig) und die Gesellschaft ist registriert und hat alle benötigten Dokumente und Zulassungen, so daß es keine Probleme geben wird.
Habe persönlich in dem zuständigem "Finanzamt" eine Computerrecherche durchführen lassen und alle Eintragungen überprüft. Der Zoll sieht das gleiche was ich auch gesehen habe.
Tipp: Immer dort alles selbst machen und selbst bezahlen und alles nachprüfen, ob es auch wirklich gemacht wurde und alle Belege unbedingt archivieren.
Habe in den DomRep-Newsforen und Online-Zeitungen auch gelesen, das in letzter Zeit verstärkt Container von Schein-Firmen beschlagnahmt wurden und die Einfuhr nur noch über registrierte Firmen mit Angabe der Steuernummer möglich ist.
Es gibt sicherlich auch Fälle, bei denen Residenten gutgläubig vor Jahren eine Gesellschaft über einen "Anwalt" erworben haben und auch einem Steuerberater Geld für die Abschüsse gegeben haben. Pech wenn sich dann bei der Zollabwicklung herausstellt, das die Gesellschaft niemals richtig registriert oder Steuern einbezahlt wurden.
@marcus-ritscher:
Danke für die Infos.
Wir haben jetzt eine deutsche GmbH erworben (Vorratsgesellschaft).
Sobald alle Formalitäten erledigt sind und eine Umsatz-Steuer-Nummer erteilt wurde, geht es los.
Die deutsche GmbH verkauft die Ware an die ausländische Gesellschaft.
Bei der Ausfuhr aus dem EU-Gebiet gibt es dann die Ausfuhrnachweise.
Mit den Nachweisen gibt es dann dann die Umsatzsteuer zurück.
Es ist sogar eine Belieferung ohne Umsatzsteuer möglich, wenn die GmbH dafür zugelassen ist. Die Voraussetzungen dafür sind mir noch nicht bekannt, jedoch werde ich diesen Punkt als nächstes angehen.
Das mit der ausländischen Gesellschaft hat in kurzer Zeit zuviele Image-Probleme bei Gesprächen mit Lieferanten ergeben.
Daher Entscheidung für eine GmbH nur für den Wareneinkauf. Die Vorteile überwiegen die Nachteile bei weiten.
Gruß
Versender |
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