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Ich-wer-sonst Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 2.Apr 2006 9:05 Titel: Umsatzsteuer-Sonderprüfung |
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Hallo,
Ich habe ein Schriben vom FA bekommen, mit der mitteilung, das bei mir Ende diesen Monat eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung § 196 AO ( als abgekürzte Aussenprüfung § 203 AO ) durchgeführt wird. Geprüft wird der Besteuerungszeitraum 2004 und Voranmeldungszeitraum 2005. Ich habe das Gewerbe erst im August 2004 angemeldet und Bereits im November 2005 wieder abgemeldet.
Aus welchem Grund wird so eine Prüfung veranlasst und was wird dabei genau geprüft ? |
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poldibaer Insider
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 856 Wohnort: irgendwo in Franken
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Verfasst am: 2.Apr 2006 9:42 Titel: |
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Hallo,
es gibt immer wieder Stichproben bei zufällig ausgewählten Personen, auch bei einer Ich-AG oder einem Ein-Mann-Unternehmen.
Es kann jedoch auch sein, dass jemand bei der Umsatzsteuer trickst oder sonst die Aufmerksamkeit nach sich zieht. Umsatzsteuertrickserei kann ein Straftatbestand sein.
Was alles geprüft wird, teile ich aus rechtlichen Gründen nicht mit. Würde mich mal auch im Internet schlau machen was diese Prüfung bedeutet.
Sollte nicht alles steuerlich korrekt gelaufen sein, dann kann es ohne weiteres zu einer Nachzahlung kommen.
der podibaer |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 299 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 2.Apr 2006 16:14 Titel: |
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Hallo,
wie der Name schon sagt, wird geprüft, ob die Umsatzsteuer richtig abgerechnet wurde. Also Ausgangsumsätze und Vorsteuern.
Das kann - wie poldibär schon schrieb - zufällig sein, vielleicht hat das FA aber auch von einer Prüfung bei einem Ihrer Kunden eine Kontrollmitteilung über eine Ihrer Rechnungen erhalten und will das nun checken.
@ poldibär: Die Aussage
"Was alles geprüft wird, teile ich aus rechtlichen Gründen nicht mit. Würde mich mal auch im Internet schlau machen was diese Prüfung bedeutet"
sollte wohl ein April-Joke sein.
Welche rechtlichen Gründe? Steuergeheimnis???
Und wo hat sich Ich-wer-sonst denn schlau gemacht? Ich dachte, wir sind hier im Internet.
Gruß
Cob |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 4.Apr 2006 13:39 Titel: USt Sonderprüfung |
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Hallo,
Als ehemaliger Steuerprüfer kann ich Dir sagen, dass möglicherweise kein besonderer Grund für so eine Prüfung vorliegt. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland werden solche Ust - Sonderprüfungen im Rahmen von Betriebsaufgaben häufig durchgeführt.
Du musst natürlich für die Jahre 2004 und 2005 eine Abgabenerklärung fristgerecht abgeben.
Solltest Du allerdings Einnahmen nicht versteuert haben und sollte die Finanz diese Prüfung aufgrund einer Kontrollmitteilung veranlasst haben, dann würde ich mir eine Selbstanzeige bei Prüfungsbeginn (Straffreiheit) überlegen.
Da jeder Prüfer seine Prüfungsschwerpunkte individuell festlegt, sind die Aussagen des polidibaer ein Schwachsinn. Es gibt keine Dienstanweisungen welche festlegen, was alles geprüft werden muss.
Grüße T |
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