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Gerhard Gösebrecht Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2002 Beiträge: 167 Wohnort: Südseite der Nordküste, nun etwas östlicher
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Verfasst am: 30.Aug 2004 17:35 Titel: Umsatzsteuererstattung für gemischt genutzte Immobilien |
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Laut Urteil vom 8.5.03 (C-269/00) hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass auch bei gemischt genutzten Immobilien die volle Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Das Urteil wurde am 24.7.03 vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Das Problem dabei ist, dass als Präzidenzfall eine gemischt genutzte Immobilie zu Grunde liegt, welche von einem Unternehmer gebaut wurde und zum Teil zu eigenen Wohnzwecken und zum anderen Teil als Werkstatt, oder Büro gewerblich genutzt wird.
Wie ist das aber bei fremdgenutzten Immobilien, wo ein Unternehmer Eigentümer ist, aber diese nicht selbst nutzt? Z.B. normale Wohnungen vermietet, worauf natürlich auch keine Umsatzsteuer anfällt und einen Teil gewerblich, mit Umsatztsteuer vermietet.
Im Grundprinzip ist es eigentlich dass gleiche, aber dass muss unser liebes FA erst einmal anerkennen.
Wer hat bereits Erfahrung mit der Umsetzung dieses Urteils gemacht, oder weiß näheres? |
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Gerhard Gösebrecht Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2002 Beiträge: 167 Wohnort: Südseite der Nordküste, nun etwas östlicher
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Verfasst am: 3.Sep 2004 13:02 Titel: |
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Hm, entweder weiß keiner was darüber, oder aber es will sich keiner Geld zurückholen.
Ich für meinen Teil, werde die Sache weiterverfolgen und nötigenfalls auf eine Ausweitung des Urteils klagen.
Wenn jemand meint, sich mit beteiligen zu wollen, gerne per PN. |
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