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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 8.Mai 2006 4:26 Titel: Umsatzsteuerpflicht - Autokauf im EU-Ausland |
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Autokauf im EU-Ausland: Umsatzsteuerpflicht auch für Privatpersonen
Hätten Sie das gewusst? Wenn Sie ein neues Auto in einem anderen EU-Staat erwerben, müssen auch Sie als Privatperson in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die fällige deutsche Umsatzsteuer bezahlen.
Beim Kauf von Neufahrzeugen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt nämlich das sog. "Bestimmungslandprinzip". Das bedeutet, dass der Erwerb eines Neufahrzeugs immer in dem EU-Staat besteuert wird, in dem es zum Gebrauch verbleibt. In dem EU-Staat, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, bleibt der Kauf entweder umsatzsteuerfrei, oder der Käufer kann sich die zunächst gezahlte Umsatzsteuer im Nachhinein vom Verkäufer wieder erstatten lassen.
STEUERRAT: Der Autohändler des anderen EU-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!
Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie hier die Umsatzsteuer für ein Neufahrzeug entrichten, das Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauft haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der ausländische Verkäufer das Fahrzeug liefert oder ob Sie das Fahrzeug anlässlich einer Reise selbst im Ausland abholen. Es muss sich auch nicht um ein Fabrikat des Verkaufslandes handeln. Selbst in Deutschland hergestellte Fahrzeuge ("Reimporte") und Fabrikate aus Nicht-EU-Staaten sind in Deutschland zu versteuern.
Für die Umsatzversteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines neuen Fahrzeugs durch Privatpersonen gibt es ein besonderes Verfahren, die sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG). Danach ist für jedes aus einem anderen EU-Staat erworbene neue Fahrzeug eine eigene Umsatzsteuererklärung abzugeben. Von dieser Verpflichtung ist jeder Käufer betroffen, also auch Personen, die bisher umsatzsteuerlich noch nicht mit dem Finanzamt zu tun hatten.
Was Sie im Einzelnen zu dieser Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen, erfahren Sie beim Steuerfachportal www.steuerrat24.de in der Rubrik "Auto" im Beitrag "Autokauf im EU-Ausland: Umsatzsteuerpflicht auch für Privatpersonen".
Zu Steuerrat24:
Steuerrat24 ist das zeitgemäße Informations- und Nachschlagewerk im Internet zu Steuerfragen und zum Steuern sparen.
weitere Info finden Sie hier >> Steuerrat24 |
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