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Umsatzsteuervoranmeldung nach Existenzgründung?

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blue-eye
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2006 21:59    Titel: Umsatzsteuervoranmeldung nach Existenzgründung? Antworten mit Zitat

Hallo,

vermutlich klingt diese Frage hier eher lächerlich, aber ich bin im Moment recht verwirrt.

Ich habe vor einigen Monaten ein Gewerbe angemeldet und ging davon aus, dass ich bis zum Ablauf des auf das Jahr der Anmeldung folgende Jahr keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben muss. Jetzt stolpere ich aber ständig über Informationen, die das Gegenteil behaupten und demnach ich eine monatliche Voranmeldung machen müsste. Das Finanzamt hat sich bislang noch nicht gerührt, aber ich würde auch ungern so lange warten, bis es doch mal wach werden sollte.

Kann mir hier jemand eine zuverlässige Information geben?

Vielen Dank im Voraus...

Blue
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 405
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2006 8:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch ist denn die Umsatzsteuerschuld? Davon hängt es nämlích ab, ob Sie monatliche oder quartalsweise Voranmeldungen abgeben müssen. Die jährliche Erklärung ist in jedem Fall abzugeben.

Gruß
Siggi
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blue-eye
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2006 8:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi,

die Umsatzsteuer liegt voraussichtlich zwischen 5.000 und 7.000 Euro. Die Grenzen, nach denen sich richtet, ob man die Voranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben muss, kenne ich. Mir geht es eher um die Information, ob ich mit einem neu angemeldeten Gewerbe für einen bestimmten Zeitraum keine Voranmeldung machen muss.

Gruß
blue
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2006 9:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht finden sich ja für den einen oder anderen User hier nützliche Tipps:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/umsatzsteuer-voranmeldung-praxistipp.html
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 285
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 4.Okt 2006 8:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, blue-eye,

wer eine selbständige Tätigkeit neu aufnimmt, muss im laufenden und im Folgejahr monatliche USt-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Geregelt in § 18 Abs. 2 S. 4 UStG.

Gruß

Cob
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