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Unternehmensnachfolge - Erbregelung

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6291

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2006 5:57    Titel: Unternehmensnachfolge - Erbregelung Antworten mit Zitat

Durchdachte Erbregelung ist entscheidend

Sich frühzeitig um eine Nachfolgeregelung zu kümmern, ist für viele Unternehmen wichtig. Zunächst einmal verlangen die Banken eine gesicherte Nachfolgeregelung im Rahmen von Basel II.
Eine ungeplante Nachfolge bedeutet sofort ein schlechteres Rating für eine Kreditvergabe und deshalb höhere Zinsen. Damit steht bereits das Thema Liquidität zur Diskussion.
Dies betrifft sowohl die steuerlichen Konsequenzen einer Nachfolgeregelung, als auch die Absicherung der eigenen Rente, der Investitionserfordernisse des Unternehmens oder die Auszahlung möglicher Pflichtteilsansprüche, also die Geldforderung derjenigen nahen Verwandten, die weniger als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils im Erbfall erhalten oder nicht als Erben vorgesehen sind und von diesem Recht Gebrauch machen.

Fatal ist es zu glauben, die gesetzliche Regelung der Erbenstellung sei die richtige Lösung. Erben beispielsweise zwei Söhne das väterliche Unternehmen zu je 50 Prozent auf Grund der gesetzlichen Erbfolge, so ist die Führung des Unternehmens auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips schwierig.
Besonders tragisch wird es, wenn einer der Söhne kurz darauf kinderlos und ohne Testament verstirbt und dessen Ehefrau - gegebenenfalls die "ungeliebte Schwiegertochter" - damit in die Gesellschaft einrückt und die "Gesellschaftsbeteiligung so aus der Familie herauszieht", obwohl eigentlich der Bruder, der eigene Kinder hat, das Unternehmen fortführen sollte.
Hiergegen hilft beispielsweise eine testamentarische Gestaltung in Form von Vor- und Nacherbschaft oder eine bestimmte Vermächtnisanordnung.


Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Nachfolge angestrebt wird, in der nur eines der Kinder direkt nachfolgen soll. In diesen Fällen ist die Pflichtteilsproblematik wegen des Liquiditätsabflusses zu berücksichtigen. Gravierende steuerliche Probleme kommen hinzu, wenn Sonderbetriebsvermögen oder eine Betriebsaufspaltung besteht.

In diesem Fall droht bei einer nicht optimierten Nachfolge die Aufdeckung stiller Reserven, die teilweise eine hohe Einkommen- und Erbschaftssteuernachforderung auslösen kann. Problematisch ist auch das in Deutschland beliebteste Testament: das Berliner Testament.
Bei diesem setzten sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben des längerlebenden Ehegatten ein.
Abgesehen von den Pflichtteilsproblemen, die daraus resultieren, dass die pflichtteilsberechtigten Kinder bei dem Versterben des ersten Elternteils enterbt sind, stellen sich erbschaftsteuerliche Probleme.

Quelle: Handelsblatt
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