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NOMOCON Specialist

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 120 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 28.Nov 2007 13:53 Titel: Unternehmensteuerreformgesetz im Bundestag verabschiedet |
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Unternehmensteuerreformgesetz im Bundestag verabschiedet
Zur heutigen Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes durch den Bundestag erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit der Unternehmensteuerreform wird der Standort Deutschland für nationale und internationale Investoren noch attraktiver. Für alle, die in Deutschland investieren, Arbeitsplätze schaffen und ihre Steuern zahlen.
Der Steuersatz bei den Kapitalgesellschaften wird nominal nur noch 29,83 Prozent betragen und damit im internationalen Mittelfeld liegen.
Durch die Reform wird es sich in Zukunft deutlich weniger als heute lohnen, die Verluste ausländischer Tochterunternehmen hier abzuschreiben und Gewinne im Ausland zu versteuern.
Gleichzeitig wird die kommunale Einnahmebasis durch die Beibehaltung der Gewerbesteuer verstetigt.
Das gibt dem Staat dringend benötigte Planungssicherheit, um mehr als heute in die Zukunft des Landes zu investieren.
Die wichtigsten Änderungen im parlamentarischen Verfahren:
* Der Mittelstand wird noch weitgehender entlastet als bisher vorgesehen. Unter anderem liegt die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags jetzt bei 235.000 Euro.
* Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies begünstigt Unternehmen, die hohe Investitionen tätigen.
* Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht erhalten und wird durch eine breitere Bemessungsgrundlage weiter verstetigt.
* Bei der Abgeltungsteuer wird der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben.
* Die Steuermindereinnahmen pro Jahr werden in der vollen Jahreswirkung unter 5 Mrd. Euro betragen. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Holstenstr. 19-27
24103 Kiel
Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
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Verfasst am: 19.März 2008 9:08 Titel: |
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Die Regeln der Unternehmensteuerreform werden weiter verschärft.
Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit für die Finanzämter Anweisungen, wie sie die neue Zinsschranke und die Regeln zum Mantelkauf anwenden sollen.
Diese Regeln sollen den Gewinn vergrößern, auf den Steuern zu zahlen sind.
Steinbrück will damit die Einnahmeausfälle durch die niedrigeren Steuersätze begrenzen, die zu Jahresbeginn mit der Unternehmensteuerreform eingeführt wurden. So ist die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von 39 auf knapp 30 Prozent gesunken, für Personengesellschaften wurde sie ebenfalls bei 30 Prozent begrenzt.
Im Gegenzug werden unter dem Regime der Zinsschranke Finanzierungskosten in der Regel nur noch bis zu 30 Prozent des Gewinns (Ebitda) als Verlust akzeptiert. Und bei Fusionen darf der Käufer nach den neuen Vorschriften zum Mantelkauf die Verluste des übernommenen Unternehmens nicht mehr steuerlich geltend machen.
Die neue Verwaltungsanweisung legt das Gesetz nach Meinung der Wirtschaftsverbände – vom BDI über den DIHK bis zu den großen Handelsverbänden – besonders streng zu Lasten der Unternehmen aus.
„Das BMF-Schreiben zum Mantelkauf macht es Konzernen fast unmöglich, sich umzustrukturieren, ohne Verlustvorträge aufzugeben“, sagt BDI-Unternehmensteuerexpertin Antje Jasmand. Die neue Vorschrift zum Mantelkauf hatte die Wirtschaft bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Jetzt kommt sie nach Auffassung von DIHK-Experte Jens Gewinnus „noch härter als befürchtet“.
Bereits die Ausgabe von Genussscheinen, stimmrechtslosen Aktien oder Optionen werte der Fiskus künftig als Kauf von Unternehmensanteilen - obwohl der Käufer damit gar keinen Eigentümereinfluss ausüben kann. Und wenn sich ein Konzern entschließt, seine Geschäftsfelder zu bereinigen und dabei Tochterfirmen fusioniert, muss er künftig damit rechnen, dass sämtliche Verlustvorträge verloren gehen. Mindestens eine Konzernklausel müsse in die Vorschrift eingefügt werden, um diese Härte zu verhindern, fordert Jasmand.
Bei der Zinsschranke bemängeln BDI und DIHK vor allem, dass es für Factoring- und Leasingunternehmen, deren Geschäftsmodell auf hohen Zinserträgen basiert, Rechtsunsicherheit gebe: Das Finanzministerium müsse klar stellen, dass die Zinsschranke dort nicht voll wirkt. Sonst müsste das Geschäftsmodell aufgegeben werden, sagte Gewinnus.
Unsicherheit herrscht weiterhin auch für Sanierungsfusionen: Union und SPD hatten der Wirtschaft während der Parlamentsberatungen zum Unternehmensteuergesetz versprochen, dass Sanierungsfusionen nicht unter die neuen Mantelkaufregeln fallen sollen. Im BMF-Schreiben wird jetzt nur auf eine ältere Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2003 hingewiesen, die beschreibt, wie Sanierungsgewinne steuerlich behandelt werden.
„Es steht so keineswegs fest, dass alle Verluste der zu sanierenden Firma vom Fiskus akzeptiert werden“, bemängelt DIHK-Steuerabteilungsleiter Alfons Kühn. Für den Käufer werde es schwierig zu berechnen, ob sich eine Sanierung lohnt.
Quelle: D.Riedel |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
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Verfasst am: 23.Apr 2008 8:35 Titel: |
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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist der Industrie in einem wichtigen Punkt der Unternehmensteuerreform entgegengekommen: Er will nun nicht, wie ursprünglich geplant, jede Auslandsfabrik eines deutschen Konzerns mit Wegzugsteuern belegen. Nur wenn ein Konzernteil tatsächlich aus Deutschland heraus ins Ausland verlagert wird, soll diese „Funktionsverlagerung“ besteuert werden.
Zusätzliche neue Fabriken sollen weiter steuerfrei bleiben. Das geht aus dem neuen Entwurf für die Funktionsverlagerungsverordnung hervor, die das Unternehmensteuergesetz ergänzt. Bis zum 2. Mai sollen die Bundesministerien der Verordnung zustimmen. Wenn dann der Bundesrat keine Einwände hat, gilt sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2008.
„Die Finanzverwaltung hat sich in einigen Punkten auf die Wirtschaft zubewegt“, sagte BDI-Präsident Jürgen Thumann dem Handelsblatt. Die Konzerne hätten sich aber ein weiteres Abrücken von der Wegzugsbesteuerung gewünscht: „Nach wie vor ist die Neuregelung der Funktionsverlagerung ein deutscher Alleingang und international nicht abgestimmt“, kritisierte Thumann. In Steinbrücks Ministerium widerspricht man dem: Das deutsche Vorgehen entspreche dem OECD-Musterabkommen und dem EU-Recht, heißt es im Verordnungsentwurf.
n der neuen Fassung schreibt die Verordnung nun vor, dass ein neu aufgebautes Auslandsgeschäft nicht unter die Wegzugsteuer fällt: Fünf Jahre lang muss der Konzern allerdings nachweisen, dass er im Inland die entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitsplätze nicht abbaut. Der BDI bemängelt, dass der Fiskus immer dann von einer kompletten Funktionsverlagerung ausgehen will, sobald auch nur ein kleiner Teil der entsprechenden Inlandstätigkeit aufgegeben wird. „Ungenaue Regelungen führen hier zu überbordenden Belastungen“, so Thumann. Denn eine Teilverlagerung werde in diesen Fällen steuerlich so behandelt wie eine Gesamtverlagerung. Positiv aus Sicht der Wirtschaft sei allerdings, dass die Bagatellgrenzen deutlich ausgeweitet werden.
Der BDI hofft generell, dass Steinbrück möglicherweise auch an anderen Punkten der Unternehmensteuerreform nach und nach Zugeständnisse machen könnte: Bisher sind durch die Unternehmensteuerreform dank sprudelnder Unternehmensgewinne die Steuereinnahmen nicht gesunken. Die Koalition hatte mit fünf Mrd. Euro jährlich an Ausfällen kalkuliert, weil die Steuerlast für Unternehmen zum 1. Januar 2008 auf knapp 30 Prozent gesenkt worden ist.
Neben der neuen Besteuerung der Funktionsverlagerung hat die Koalition auch den Verlustabzug – etwa von Zinskosten oder von Verlusten übernommener Firmen – eingeschränkt. Der BDI befürchtet, dass diese Punkte, die ebenfalls dem Staat das Steueraufkommen sichern sollen, in der nächsten Krise zu einer zusätzlichen Härte für die Unternehmen werden.
Quelle: D.Riedel |
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