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Schinderhanne Specialist
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 25.Jun 2005 10:36 Titel: Unternehmensverkauf: Steuerpolitur führt zum Erfolg |
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Unternehmensverkauf: Steuerpolitur führt zum Erfolg
Gezielte Steuergestaltung wird als Preisfaktor immer wichtiger - Rechtzeitige Planung wichtig. Rund 71 000 deutsche Familienunternehmen werden in diesem Jahr ihren Chef oder ihre Chefin wechseln, hat das Bonner Institut für Mittelstandsforschung (IfM) ermittelt.
Jedes fünfte wird mangels geeignetem Nachfolger ganz oder teilweise zum Verkauf angeboten. Mit einem schönen Verkaufsexposé hier und ein bisschen Bilanzkosmetik da ist es aber nicht getan, um einen Erlös zu erzielen, der dem Verkäufer den Lebensabend sichert. Wer neben dem betriebswirtschaftlichen vor allem steuerliche Aspekte beachtet, kann beim Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sogar eine erhebliche Gewinnsteigerung erreichen. "Das Ziel muss sein, beim Verkäufer die Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu reduzieren", sagt Steuerberater Andreas Söffing, Partner bei SJBerwin LLP. "Eine gute Verhandlungsposition haben Verkäufer, die sich rechtzeitig in die Lage potenzieller Käufer hinein versetzen", betont Rechtsanwalt Matthias Kasch, Partner der Anwaltssozietät White& Case.
Je nachdem, ob der Käufer ein Unternehmer ist, der ein langfristiges strategisches Interesse hat oder eine Beteiligungsgesellschaft, die nach wenigen Jahren einen lukrativen Exit sucht, muss sich der Verkäufer auf unterschiedliche Interessen einstellen. Sollte der Käufer Interesse daran haben, den Kaufpreis abzuschreiben, könne der Preis mit einer entsprechende Transaktionsstruktur nach oben nach oben getrieben werden, sagt Söffing. Wer es dem Käufer ermöglicht, beispielsweise einen Firmenwert von 15 Mill. Euro über 15 Jahre abzuschreiben und damit eventuell 15 Jahre lang weniger Steuern zu zahlen, hat gute Karten, einen höheren Preis auszuhandeln.
Den Kaufpreis von der Steuer abschreiben kann aber nur der Käufer einer Personengesellschaft. Steht eine Kapitalgesellschaft, also eine GmbH oder Aktiengesellschaft, zum Verkauf, sind nur einzelne Wirtschaftsgüter, die Assets, die aus der GmbH gekauft werden, absetzbar. Wer ganze Gesellschaftsanteile, die so genannten Shares, kauft, kann den Preis dafür nicht absetzen. Denn Shares gelten nicht als abnutzbare Wirtschaftsgüter. Verkäufer sollten also prüfen, ob es in ihrem Fall Sinn macht, ihr Unternehmen aus einer Kapital- in eine Personengesellschaft umzuwandeln, also beispielsweise aus einer GmbH eine GmbH& Co KG zu machen.
In jedem Fall sollte ein Unternehmer rechtzeitig vor der Veräußerung beginnen, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, wenn er nicht riskieren will, dass die Finanzverwaltung bei den Steuervorteilen den Rotstift ansetzt. Oft lässt sich der Wechsel an der Unternehmensspitze gut vorhersehen. Nach den Erhebungen des IfM wird in 65 % der Fälle eine Firma aus Altersgründen verkauft. "Wenn der Senior weiß, er möchte zum Beispiel mit 65 verkaufen, sollte er ruhig schon mit 58 einmal mit einem Fachmann die Unternehmensstruktur überprüfen und eventuell verändern", sagt Söffing. Das Ziel der Analyse ist klar: Gewinne sollten so gering wie möglich besteuert, Verluste so steuermindernd wie möglich verwertet werden.
Unternehmer, die Familie haben, könnten daran denken, schon vor dem Verkauf Unternehmensteile auf die Familienmitglieder zu übertragen, rät Steuerberater Andreas Knebel, Partner von White& Case. Wegen des progressiv ansteigenden Steuersatzes führt das unter Umständen dazu, dass jeder seinen Gewinnanteil geringer versteuern muss, als wenn einer alleine den gesamten Verkaufserlös versteuern müsste. Außerdem wird schon die Übertragung von Betriebsvermögen auf die Kinder und den Ehegatten nach dem Schenkungsteuer-/ Erbschaftsteuergesetz gegenüber der Übertragung von Barvermögen bevorzugt - durch vorteilhafte Bewertungen, Freibeträge und Bewertungsabschläge. Wer als Kind etwa einen Anteil an einer Kommanditgesellschaft von 10 Mill. Euro geschenkt bekommt, erhält unter anderem einen Bewertungsabschlag von 35 %, muss also nur 6,5 Mill. versteuern.
Eine häufig übersehene Falle bei Unternehmensverkäufen sind die steuerlichen Halte- und Sperrfristen. Viele steuerliche Vergünstigungen entfallen mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn in einem bestimmten Zeitrahmen verkauft wird, warnt Söffing. Wird der einem Familienmitglied geschenkte KG-Anteil etwa innerhalb von 5 Jahren nach der Erbschaft verkauft, muss der Beschenkte den 35 %igen Bewertungsabschlag bei der Erbschaftsteuer nachversteuern. Wer dagegen schon 5 Jahre vor dem geplanten Verkauf Unternehmensanteile auf die Familienmitglieder überträgt, riskiert, dass seine Kinder Schindluder mit dem Erbe treiben.
Das zu verhindern, ist rechtlich möglich, allerdings steuerlich riskant. Denn wenn beispielsweise ein Familienmitglied als Treuhänder für die anderen eingesetzt wird, kann es passieren, dass deren Anteile steuerlich auf den Treuhänder übergehen. Damit wäre jedoch wieder der Treuhänder alleine der Verkäufer und die Freibeträge der Familienmitglieder könnten nicht genutzt werden.
Rücksicht nehmen sollten Verkäufer auch auf den möglichen Käufer, der sich kaum darauf einlassen wird, mit mehr als einem Verhandlungspartner über den Verkauf zu verhandeln. Der Hauptgesellschafter sollte sich am besten schriftlich zusichern lassen, dass die übrigen Minderheitsgesellschafter zu den jeweils vereinbarten Konditionen mitverkaufen.
Manchmal nützt jedoch die beste Planung nichts, wenn sich ein Käufer schneller als erwartet findet und kein Verständnis aufbringt für einen Verkäufer, der sich gerade in einer Sperrfrist befindet. Der Steuertipp: mit Put-, Call-Optionen oder Termingeschäften den steuerlichen Realisationszeitpunkt in die Zukunft verlagern und dann die Steuervergünstigung einstreichen.
Quelle: Handelsblatt |
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