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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1196 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Okt 2006 7:28 Titel: Unwirksame Verträge steuerlich gültig |
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Verträge mit Kindern oder Enkeln können auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn sie zivilrechtlich unwirksam sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Anfechtungsklage einer Immobilienbesitzerin statt, die zum Bau ihrer Mietwohnungen Darlehen bei ihren unter 18 Jahre alten Enkeln aufgenommen hatte (Az.: IX R 4/04).
Da die Verträge lediglich der Vater der Kinder, nicht jedoch - wie zivilrechtlich bei Verträgen mit Minderjährigen vorgeschrieben - ein so genannter Ergänzungspfleger unterschrieben hatte, verweigerten Finanzamt und Finanzgericht die Anerkennung. Dies allein reiche jedoch für eine Ablehnung nicht aus, entschied der Bundesfinanzhof. |
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