| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
|
Verfasst am: 12.Feb 2005 11:29 Titel: Valentinsgeschenk steuerlich geltend machen? |
|
|
Hallo!
Geschenke bis 35 Euro netto pro Geschäftspartner und Jahr dürfen Sie als Betriebsausgabe geltend machen. Dabei spielt der Anlass keine Rolle. Sie dürfen also zum Valentinstag, zu Ostern, zum Geburtstag, zum Jubiläum oder "einfach so" schenken.
TIPP: Behalten Sie bei der Auswahl des Geschenks im Auge, dass Sie vielleicht an Weihnachten auch nochmal etwas schenken möchten. Wenn Sie die 35 Euro auch nur um einen Cent überschreiten, dürfen Sie die Kosten insgesamt nicht mehr geltend machen. Par. 4 Abs. 5 Nr. EStG. |
|
| Nach oben |
|

|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 12.Feb 2005 12:42 Titel: |
|
|
beim schenken aber beachten:
bei der gewinnermittlung muss neben § 4 abs. 5 nr. 2 estg zwingend auch § 4 abs. 7 estg beachtet werden
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p4.html
außerdem muss sich um "betriebsausgaben" handeln (d.h. geschenke ans "gschpusi" sind gemäß § 12 nr. 1 estg vom betriebsausgabenabzug ausgeschlossen).
die abzugsfähigkeit von geschenken gilt wg. § 9 abs. 5 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p9.html grundsätzlich auch für arbeitnehmer und vermieter, rentner und spekulanten ("grundsätzlich" heisst, es ist ein "pferdefuss" versteckt).
deshalb ist es für arbeitnehmer schwer, sein finanzamt davon zu überzeugen, dass die pralinen für die sekretärin dazu dienten, seine eigenen einnahmen aus nichtselbstständiger arbeit zu steigern und die aufwendungen für die pralinenschachtel werbungskostencharakter i.s.v. § 9 abs. 1 s. 1 estg haben. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |