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rezession06 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 16.Okt 2007 16:29 Titel: Veräußerungsgewinn mit ausländischen Aktien |
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Hallo,
Ich bzw. mein Unternehmen (deutsche GmbH) möchte Aktien an ausländischen Aktien (nicht EU, in Fremdwährung notiert) verkaufen. Die Aktien wurden bislang ca. 11 Monate gehalten. Es handelt sich um eine Beteiligung von ca. 10% des Stammkapitals. Es wird ein Veräußerungsgewinn (ca. 200%) anfallen.
Weiß einer von euch zufällig,
1. ob der Veräußerungsgewinn ganz normal dem Unternehmensgewinn zugerechnet wird (bzw. gegen den im Jahr angefallenen Verlust verrechnet) oder für sich selbst besteuert wird?
2. ob es (wie bei einem privaten Veräußerungsgeschäft) einen Unterschied macht, ob ich die Aktien kürzer oder länger als 1 Jahr gehalten habe - Stichwort Spekulationsfrist?
Vielen Dank vorab |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 16.Okt 2007 18:45 Titel: Re: Veräußerungsgewinn mit ausländischen Aktien |
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Hallo,
| rezession06 hat folgendes geschrieben:: |
Ich bzw. mein Unternehmen (deutsche GmbH) möchte Aktien an ausländischen Aktien (nicht EU, in Fremdwährung notiert) verkaufen. Die Aktien wurden bislang ca. 11 Monate gehalten. Es handelt sich um eine Beteiligung von ca. 10% des Stammkapitals. |
Ja wer oder was denn nun:
Sie oder Ihr Unternehmen?
Aktien an ausländischen Aktien??? Was ist das denn?
Oder eine Beteiligung an einer anderen Firma?
Schätze mal, Sie sollten Ihren Steuerberater bitten, Ihnen erstmal die grundlegenden Unterschiede zu erklären. Und ihn dann fragen, was in Ihrer GmbH angebracht ist.
Mit DEN Fragen werden Sie hier kaum die richtigen Informationen bekommen, um sich eine passende Lösung zusammenbasteln zu können.
Gruß
Cob |
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rezession06 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 16.Okt 2007 19:31 Titel: Tippfehler |
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Sorry, ich meinte natürlich: Aktien an einem ausländischen Unternehmen.
Verkäufer ist wie gesagt eine deutsche GmbH. |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 17.Okt 2007 0:38 Titel: |
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hallo!
noch gilt die einjährige spekulationsfrist!
(oder hat der steinbrück schon wieder was rumgeschraubt? - man kann sich ja vor lauter häufiger änderungen nicht mehr merken, was jetzt gilt!)
folglich würde ich erst nach 12 monaten verkaufen, dann ist es steuerfrei!
und unbedingt vor dem 1.1.09 wieder sinnvoll anlegen, damit die kommende abgeltungssteuer nicht greift!
oder warum soll es schon nach 11 monaten sein? brennt was an?
um welche währung geht es denn? us-dollar? can-dollar?
ich bin eigentlich grundsätzlich dafür, ungeachtet irgendwelcher steuern, die gewinne zu realisieren, wenn sie anfallen, aber wenn es hier um wenige wochen/tage geht, wäre es doch dumm, die frist zu missachten, steuerfrei ist steuerfrei!
es sei denn es brennt was an..... währungsseitig oder so .....? |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 17.Okt 2007 0:47 Titel: |
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nachtrag: handelt es sich um börsennotierte papiere?
bzw soll der verkauf über eine börse stattfinden oder extern?
wenn börsennotiert, dann wäre halt noch gut zu wissen, welche aktie/wkn, und wie hoch das volumen wäre, dann könnte man mal schauen, wie die liquidität so ist an den märkten. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 17.Okt 2007 7:56 Titel: |
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Hallo,
| purplepeopleeater hat folgendes geschrieben:: |
| noch gilt die einjährige spekulationsfrist! |
Wirklich?
Bei Aktien, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?
Kann ich kaum glauben.
@ rezession06: wollen Sie wirklich bei so einer Frage, bei der es ja doch um ein paar Euronen geht, auf gutgemeinte Tips aus dem Internet, für die keiner haftet, vertrauen?
Gruß
Cob |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 17.Okt 2007 10:47 Titel: |
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hallo!
gilt die nur bei privatvermögen?
ich sags ja, am besten auswandern.....
oder alles schwarz machen.... |
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guhu Newbie
Anmeldungsdatum: 06.09.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 17.Okt 2007 20:38 Titel: Re: Veräußerungsgewinn mit ausländischen Aktien |
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| rezession06 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
Ich bzw. mein Unternehmen (deutsche GmbH) möchte Aktien an ausländischen Aktien (nicht EU, in Fremdwährung notiert) verkaufen. Die Aktien wurden bislang ca. 11 Monate gehalten. Es handelt sich um eine Beteiligung von ca. 10% des Stammkapitals. Es wird ein Veräußerungsgewinn (ca. 200%) anfallen.
[...]
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Machen Kapitalgesellschaften Gewinn aus dem Verkauf von anderen Kapitalgesellschaften, so ist dieser bis auf 5% steuerfrei, egal wie lange diese gehalten werden.
Gruß GuHu |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 17.Okt 2007 22:29 Titel: Re: Veräußerungsgewinn mit ausländischen Aktien |
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Hallo,
| guhu hat folgendes geschrieben:: |
| Machen Kapitalgesellschaften Gewinn aus dem Verkauf von anderen Kapitalgesellschaften, so ist dieser bis auf 5% steuerfrei, egal wie lange diese gehalten werden. |
Hier wird ja anscheinend keine Beteiligung an einer andern Kapitalgesellschaft veräußert, sondern verkauft werden nur Aktien.
Gruß
Cob |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 17.Okt 2007 23:03 Titel: |
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@cob:
eine aktie ist bei ihnen wohl was anderes als eine unternehmensbeteiligung?
vielleicht nur ein stück papier?
wie klopapier/altpapier.... |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 18.Okt 2007 8:19 Titel: |
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tsss, Treffer, versenkt!
ich gelobe feierlich, meinen Zombie nach Mitternacht nicht mehr zu quälen!
Gruß
Cob |
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rezession06 Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 18.Okt 2007 15:13 Titel: Danke |
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Vielen Dank für die reichhaltigen Antworten. Mir ist natürlich klar, dass diese eine 'formelle' Steuerberatung nur bedingt ersetzen. Allerdings waren die Ratschläge in diesem Forum oft besser als diejenigen meines Steuerberaters...
Zu der 1. Nachfrage: wir hätten den Veräußerungsgewinn gerne noch vor Ende des Kalenderjahres (=Geschäftsjahrs) realisiert, daher der zeitliche Druck. Wenn es sich steuerlich nachteilig auswirkt, wird es aber verschoben. Die Währung ist zwar etwas schwächlich (afrikanische Weichwährung), aber Preis bereits in USD (noch schwächer) fixiert...
Zu der 2. Nachfrage: ja, es handelt sich um eine Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft. Sehe ich richtig, dass bei dieser Art Transaktion die Halteperiode irrelevant ist? |
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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2182
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Verfasst am: 18.Okt 2007 15:15 Titel: |
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| Zitat: |
| Allerdings waren die Ratschläge in diesem Forum oft besser als diejenigen meines Steuerberaters... |
Vielen Dank!  |
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guhu Newbie
Anmeldungsdatum: 06.09.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 22.Okt 2007 11:37 Titel: Re: Danke |
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| rezession06 hat folgendes geschrieben:: |
Zu der 2. Nachfrage: ja, es handelt sich um eine Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft. Sehe ich richtig, dass bei dieser Art Transaktion die Halteperiode irrelevant ist? |
.. wer liest, ist klar im Vorteil. Ich verweise auf mein Posting ein paar Zeilen höher. Ja, die Haltperiode ist irrelevant.
Gruß, GuHu |
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