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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 6.März 2007 14:52 Titel: Verlustabzug: Steuern sparen mit Sanierung |
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Eine der letzten Chancen für Gutverdiener, auf dem Papier hohe Verluste einzufahren und steuermindernd von anderen Einkünften abzuziehen, ist die Sanierung denkmalgeschützter Häuser.
Acht Jahre lang dürfen sie je neun Prozent der Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Nachdem die Bundesregierung die Steuervorteile für Investoren von Film- und Medienfonds 2005 eingedampft hatte, freuten sich die Verkäufer von Denkmal-Immobilien 2006 über die stark steigende Nachfrage der Steuersparer.
Das Problem: Die Steuervorteile sind bei solchen Investitionen weitgehend futsch, sobald das Finanzamt eine "modellhafte Gestaltung" unterstellt. Da die Kriterien dafür lange unklar waren, rieten vorsichtige Vermögensberater und Banker ihren Kunden bisher meist ab.
Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in einem "Entwurf zu einem Anwendungsschreiben" endlich Details geliefert. Damit ist klar: Sobald Anleger vom Verkäufer der Immobilie auch nur eine einzige "Nebenleistung" in Anspruch nehmen, werten Finanzbeamte das Sanierungsprojekt als "unzulässiges Steuerstundungsmodell" – mit der Folge, dass die Verluste steuerlich nahezu wertlos sind.
Eine "Nebenleistung" liegt den Ministerialbeamten zufolge etwa vor, wenn der Anbieter seinem Kunden gleich noch einen Kredit vermittelt oder für eine bestimmte Zeit Mieteinnahmen garantiert. Vereinbaren Anleger, wie bei solchen Investments üblich, mit dem Verkäufer zugleich die Sanierung der Immobilie, bleibt das aber ohne negative Folgen. Auch wenn der Anbieter die Rolle des Hausverwalters übernimmt, ist das unschädlich.
Quelle:WiWo |
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ARGEkap Newbie

Anmeldungsdatum: 30.01.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Pforzheim
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Verfasst am: 9.März 2007 17:28 Titel: Urteile? |
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| Könnten Sie uns zu dem Steuerthema Urteile des BFH nennen, wenn möglich mit Datum und Aktenzeichen? |
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ARGEkap Newbie

Anmeldungsdatum: 30.01.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Pforzheim
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