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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2447
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Verfasst am: 18.Sep 2005 14:06 Titel: Vertragstreue zählt! |
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ftd.de; 15.09.2005
Vertragstreue zählt
Werden Grundstücke innerhalb der Familie gegen Zahlung einer Versorgungsleistung übertragen, kann das steuerlich sehr vorteilhaft sein. Der oftmals hoch mit Steuern belastete Übernehmer, darf die Versorgungsleistung als Sonderausgaben geltend machen.
Der Übergeber muss die Leistung zwar versteuern, zahlt aber wegen seines geringeren Einkommens und hoher Freibeträge nur wenig oder gar nichts an den Fiskus. Den innerfamiliären Steuerspareffekt hat das Finanzamt natürlich fest im Blick und achtet besonders auf Üblichkeit und penible Durchführung solcher Verträge.
E Fall Diese Erfahrung musste eine Familie machen, nachdem die Eltern Haus und Hof an den Sohn übergeben hatten. Der Sohn verpflichtete sich im Gegenzug vertraglich, den Eltern ein lebenslanges freies Wohnungsrecht bei freier Heizung und Beköstigung zu gewähren. Darüber hinaus wurde eine monatliche Barzahlung des Sohnes an die Eltern im Vertrag festgelegt. Als der Sohn die erbrachten Sachleistungen als Sonderausgaben absetzen wollte, zückten die Finanzbeamten den Rotstift. Ihr Argument: Der Sohn habe nur Sachleistungen erbracht, aber keine Barleistungen.
E Urteil Der Bundesfinanzhof (BFH) gab den Beamten Recht. Die Richter sahen Sach- und Geldleistungen als gleichwertig und gleichgewichtig an. Die geschuldeten Leistungen bildeten eine Einheit und müssten deshalb auch einheitlich beurteilt werden. Die Abweichungen des tatsächlich Durchgeführten vom vertraglich Vereinbarten sind in diesem Fall "steuerschädlich", entschieden die BFH-Richter (AZ: X R 23/04).
Fazit: Wer Immobilien oder anderes Vermögen gegen Versorgungsleistung überträgt und die steuerliche Anerkennung dieser Aktion nicht gefährden will, muss die abgeschlossenen Verträge penibel einhalten. Da es hierbei meist um größere Beträge geht und das Finanzamt besonders genau hinschaut, sollten solche Transaktionen nicht ohne professionelle Beratung geplant und durchgeführt werden.
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