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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 2.Mai 2005 13:34 Titel: Verzinsung von Steuerschuld |
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Folgender Fall:
Ein Kleinunternehmer (Einzelunternehmen) macht fleißig wie es sich gehört jedes Jahr seine Steuererklärungen. Er bekommt regelmäßig auch die entsprechenden Steuerbescheide. Mit einer Ausnahme: Für das Jahr 2001 wird ihm kein Steuerbescheid erstellt. Obwohl er nach seinen Berechnungen noch ca. 4000 EUR nachzahlen muß. Die Steuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 erhält er wieder ganz normal.
Nun bekommt er eine Steueraußenprüfung für die Jahre 1999-2001. Die Steuerprüfung läuft auch ganz normal ab. Der Steuerprüfer findet für diese drei Jahre lediglich eine zusätzliche Steuerschuld von insgesamt ca. 300 Euro.
Der Unternehmer bekommt nun die geänderten Steuerbescheide für die Jahre 1999-2001. Dabei fällt dem Finanzamt nun auf, daß ja auch noch eine Steuerforderung aus dem besagten Jahr 2001 in Höhe von ca. 4000 Eur offensteht. Diese Steuerschuld verzinst das Finanzamt nun mit 0,5% pro Monat über einen Zeitraum vom 24 Monaten. Allein diese Zinsforderung beläuft sich nun auf knapp 400 Euro.
Meine Frage dazu: Ist soetwas zulässig, obwohl das "Verschulden" nicht auf Seiten des Unternehmers liegt? Das Finanzamt behauptet, daß in einem solchen Fall immer Zinsen fällig werden, unabhängig der Verschuldenfrage. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 5.Mai 2005 12:09 Titel: Re: Verzinsung von Steuerschuld |
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| Chekker hat folgendes geschrieben:: |
| Meine Frage dazu: Ist soetwas zulässig, obwohl das "Verschulden" nicht auf Seiten des Unternehmers liegt? Das Finanzamt behauptet, daß in einem solchen Fall immer Zinsen fällig werden, unabhängig der Verschuldenfrage. |
Das Finanzamt hat recht.
Die (offensichtlich zunächst vergessene) Festsetzung der Einkommensteuer 2001 ist noch nicht verjährt. Wenn die Einkommensteuer 2001 nach dem 31.3.2003 festgesetzt wird, ist für jeden vollen monat 1/2 % zins festzusetzen.
rechtsgrundlage hierfür sind §§ 233 ff ao |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 10.Mai 2005 9:04 Titel: |
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Danke für die Antwort.
Allerdings widerspricht es meinem Rechtsempfinden, daß man für die Fehler des FA zahlen muß. Und ein Zins von 6% im Jahr ist ja auch nicht ohne.... |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 10.Mai 2005 21:32 Titel: |
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| Chekker hat folgendes geschrieben:: |
| Und ein Zins von 6% im Jahr ist ja auch nicht ohne.... |
Wenn es normal gelaufen wäre, hättest du 24 monate eher deine steuerschuld begleichen müssen. welche bank vergibt schon einen kredit ohne jede sicherheit für 6 %? |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 11.Mai 2005 9:14 Titel: |
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| Zitat: |
| Wenn es normal gelaufen wäre, |
Seit wann gibt es denn Pflichtkredite? Der Unternehmer wollte und brauchte keinen Kredit des FA. Der Unternehmer war ja jederzeit bereit seine Steuerschuld zu begleichen. Er hatte den Betrag der Steuerschuld sogar extra zurückgestellt. Da ihm aber nicht bekannt war, wann das FA die Steuerschuld einfordert, konnte er das Geld auch nur so anlegen, daß er es jederzeit flüssig hatte. D.h. er konnte mit dem Betrag auch keine 6% Zinsen erwirtschaften.
Also für mich bleibt es dabei: Das ist eine ziemlich fragwürdige Regelung. |
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