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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 14.Okt 2002 19:56 Titel: Vielfach die letzte Möglichkeit, für 2002.... |
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good-bye
Zuletzt bearbeitet von money-baer am 6.Jan 2003 23:02, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 30.Nov 2002 9:52 Titel: verlustzuweisungsgesschaften wollen nur euer bestes: |
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nämlich euer geld
Häufig tätigen gerade gut vVrdienende ihre Geldanlagen unter steuerlichen Aspekten. Aber: Steuern sparen ist nicht alles. Eine Geldanlage ist dann gut, wenn sie vor Steuern eine akzeptable Rendite erwirtschaftet. Die Steuerersparnis sollte, wenn überhaupt, noch zusätzlich einkalkuliert werden.
bei jeder verlustzuweisung wird dir bestätigt, dass dein eingesetztes kapital verbraucht (also futsch) ist. diesen verlust kann man steuerlich abschreiben und bekommt - in den grenzen des 2 abs. 3 s. 2 ff. estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p2.html - eine entsprechende verlustverrechnung mit seinem einkommen. bei einem spitzensteuersatz von knapp 50 % ersetzt also der fiskus den verlust zu knapp 50 %.
auf dem rest des verlustes bleibt man in vielen fällen sitzen. nur wenn es der verlustzuweisungsgesellschaft gelingt, in den nächsten jahren erträge zu erwirtschaften, können diese verluste ersetzt werden, der fiskus ist aber jeweils an diesen erträgen zu beteiligen!
mir erscheint es deshalb zweifelhaft, ob man aus einer beteiligung an einer verlustzuweisungsgesellschaft (medienfonds, o.ä.) mit +/- 0 wieder rauskommt.
Also Medienfonds, aber nicht alle sind sicher (steuerlich besehen), haben meist noch eine "Verlustzuweisung" (im alten Sprachgebrauch) von ca. 100%.
Mit einer Zeichnungsumme von 50 T€uro kann ich also mein zu versteuerndes Einkommen um 50 T€uro senken und bekomme die Steuer-Differenz ausbezahlt vom Finanzamt, wenn ich keine Schulden habe.
nach der übertragung habt ihr keinerlei verfügungsmacht mehr über diese immobilien. ihr habt euren erben einen haufen erbschaftsteuer erspart und seid pleite. war das wirklich ne gute idee, seinen grundbesitz so voreilig aus der hand zu geben, nur weil eichels knappen an den geldbeutel eurer kinder wollen?
Genauso sieht`s mit der Erschafts-, oder Schenkungssteuer aus, übertragt jetzt bei Lebzeiten eure Immobilien, noch zu den alten Verkehrswert-%-Sätzen von 60%, diese steigen garantiert, Europa drängt wegen Ungleichbehandlung gegenüber Kapital etc. Die Notare und Stb. sind schon auf den ersten Seminaren.
el condor |
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