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Vorsicht Falle: Jahresbescheinigung für Kapitalerträge

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GoMoPa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2364

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2006 9:10    Titel: Vorsicht Falle: Jahresbescheinigung für Kapitalerträge Antworten mit Zitat

Wenn Sie Ende Mai Ihre Steuererklärung für 2005 eingereicht haben, haben Sie wahrscheinlich die Jahresbescheinigung Ihrer Bank für Kapitalerträge beigelegt. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, dass so manches Geldinstitut Fehler bei der Abrechnung macht? Und das nicht unbedingt vorsätzlich. Aber für Sie ist es allemal ein Nachteil, denn schließlich geht es um Ihr Geld.

Ein Teilhaber hat dies gerade am eigenen Leib erfahren. Er hatte vergessen, seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Daraufhin zog ihm das Finanzamt 17,50 Euro als Quellensteuer ab. Der Aktionär fühlte sich ungerecht behandelt und argumentierte gegenüber dem Finanzamt, er habe doch seine Jahresbescheinigung für Kapitalerträge eingereicht. Darauf seien schließlich alle Kapitalgewinne und die gezahlten Steuern dokumentiert. Die 17,50 Euro seien auch verzeichnet. Das Finanzamt wies die Forderung zurück. Schließlich handele es sich dabei um eine freiwillige Bescheinigung. Erst wenn er das Formular der Bank unmittelbar nach der Dividendenausschüttung einreiche, habe er Chancen auf Rückzahlung.

Sie meinen, das sei Kleinkrämerei? Irrtum, die Minisumme bedeutet, bezogen auf alle Anleger, bundesweit millionenschwere Zins- und Dividendenausfälle. Denn wer sich, wie die meisten Steuerzahler, auf die Bankbescheinigung verlässt, der kann zum Spielball von Bank und Fiskus werden. Wer den Schaden trägt, ist offensichtlich.

Versuchen Sie einmal, beim Staat Ihr Geld zurückzufordern. Da setzen sich die Mühlen der Bürokratie nur extrem langsam in Bewegung. Mit der Jahresbescheinigung liefern Sie außerdem dem Fiskus auch mögliche nicht erwähnte Kapitalerträge frei Haus. Problematisch wird es, wenn Fehler enthalten sind. Denn wittert das Finanzamt zusätzliche Einnahmen und rückt Ihnen schlimmstenfalls mit der Kontenabfrage auf die Pelle.

Damit Sie erst gar nicht fälschlicherweise belangt werden können, sollten Sie auf keinen Fall die Daten in der Jahresbescheinigung ungeprüft übernehmen. Die Arbeit bleibt Ihnen nicht erspart: Sie sollten alle Gewinne und Verluste zu den Stichtagen nachrechnen. Fügen Sie Ihre Bescheinigung auf keinen Fall ungefragt bei, sondern warten Sie darauf, dass das Finanzamt Sie dazu auffordert. Bis dahin haben Sie dann genug Zeit, Ihre Kapitalerträge und Gewinne in Ruhe auf Richtigkeit zu prüfen.
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