Verfasst am: 12.Feb 2003 9:00 Titel: Vorsicht bei langjährigen Verlusten in der Gesellschaft....
LIEBHABEREI BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN
Der BFH stellt erstmals Kriterien zur Prüfung auf
Ein Indiz für "Liebhaberei" kann sein, wenn die mit der Tä-
tigkeit verbundenen Risiken die vorhandenen Gewinnchancen
so deutlich überwiegen, dass ein ordentlicher und gewissen-
hafter Geschäftsleiter das betreffende Geschäft nicht für
Rechnung der Gesellschaft übernommen hätte. Es gelten hier-
für die für natürliche Personen aufgestellten Regeln zur
Abgrenzung der auf Einkunftserzielung gerichteten Tätigkeit
von der steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei". D.h.,
- es kommt nur auf die Lage im jeweils zu beurteilenden
Veranlagungszeitraum an;
- es ist nicht darauf abzustellen, ob die Tätigkeit bei
rückschauender Betrachtung wirtschaftlich erfolgver-
sprechend war oder nicht;
- Verluste in der Anlaufphase deuten nicht auf ein Fehlen
der Gewinnerzielungsabsicht hin, wenn darauf mit betriebs-
wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen reagiert wird; diese
Anlaufphase kann bei neu gegründeten Unternehmen den
Zeitraum von drei Jahren im Einzelfall deutlich übersteigen.
- maßgebend ist in erster Linie, ob ein Totalgewinn erzielt
werden kann.
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