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Vorsteuer bei Bewirtung voll abzugsfähig!

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 11.Apr 2005 6:47    Titel: Vorsteuer bei Bewirtung voll abzugsfähig! Antworten mit Zitat

ftd.de; 05.04.2005

Vorsteuer für Bewirtung ist voll abzugsfähig

Der deutsche Gesetzgeber hat mit der 1999 eingeführten Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungsaufwendungen gegen geltendes EG-Recht verstoßen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil festgestellt. Die Umsatzsteuer auf betriebliche Bewirtungsaufwendungen war und bleibt voll abzugsfähig.

Von Martin Lausterer Geklagt hatte ein Baumanagementunternehmen: Für die Bewirtung von Geschäftskunden im Rahmen von Vertragsverhandlungen und Baubesichtigungen fielen Bewirtungskosten und hierauf Umsatz-steuer von 3005 DM an. Davon ließ das Finanzamt 601 DM nicht zum Vorsteuerabzug zu. Bewirtungskosten dürfen bereits seit 1990 steuerlich nicht voll abgezogen werden. Selbst wenn Spesen angemessen und betrieblich veranlasst sind, besteht ein Abzugsverbot, seit 2004 von 30 Prozent. Selbständige konnten zunächst trotz der ertragsteuerlichen Einschränkung die ausgewiesene Umsatzsteuer voll abziehen. Erst 1999 wurde die Einschränkung auch umsatzsteuerlich in gleicher Höhe nachvollzogen. Bereits während des Gesetzgebungsverfahren mahnten Kritiker, dass die Regelung mit den Vorgaben des EG-Rechts unvereinbar sei.

So entschied auch das Finanzgericht München, dessen Urteil nun der BFH bestätigte. Da die Vorschrift bei Inkrafttreten der EG-Umsatzsteuerrichtlinie nicht bestand, darf der deutsche Gesetzgeber das Recht auf den Vorsteuerabzug nicht beschränken. Er darf auch nicht durch Einzelmaßnahmen vorgreifen, bis der Gemeinschaftsgesetzgeber eine entsprechende Bestimmung erlässt. Die Rechtslage ist für den BFH so eindeutig, dass er keine Veranlassung sah, die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Unternehmer, deren Vorsteuer bei Bewirtungsaufwendungen seit April 1999 gekürzt wurde, können sich diesen Anteil wiederholen, wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Martin Lausterer ist Rechtsanwalt und Partner im Münchner Büro von Linklaters Oppenhoff& Rädler.

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Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 11.Apr 2005 6:53    Titel: Antworten mit Zitat

als ergänzung, forenbeitrag;

Zitat:
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des teilweisen Vorsteuerabzugsverbots
bei Bewirtungsaufwendungen
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2005

http://www.gomopa.net/foren/viewtopic.php?t=1969&highlight=bewirtung

http://www.gomopa.net/foren/viewtopic.php?p=4022#4022
_________________
die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten
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