Verfasst am: 20.März 2005 7:46 Titel: Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude
Hallo!
Ein Gebäude, das Sie zu mindestens 10 % betrieblich und ansonsten für eigene Wohnzwecke nutzen, können Sie zu 100 % umsatzsteuerlich Ihrem Betrieb zuordnen.
Sie können die Zuordnung aber auch prozentual nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen vornehmen. Zunächst ist es sicher attraktiv, die volle Vorsteuer geltend machen zu können, jedoch muss der private Nutzungsteil dann auch der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Und bei einer späteren Entnahme der Immobilie kann sogar ein Nachteil entstehen, falls der Umsatzsteuersatz dann höher ist. EuGH, Urteil Az. C 269/00 vom 8. 5. 2003; BMF-Schreiben Az. IV B 7 - S 7300 26/04 vom 13. 4. 2004
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