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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 15.Feb 2007 8:52 Titel: Wann Betriebsreisen als Lohn gelten |
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Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen klargestellt, wann vom Chef finanzierte Reisen für den Arbeitnehmer ganz, teilweise oder gar kein steuerpflichtiger Lohn sind (VI R 49/05, VI R R 65/03).
Dabei gelten folgende Regeln: Hat die Reise ausschließlich oder überwiegend touristischen Charakter ohne Bezug zum Unternehmen, gilt die volle Steuerpflicht. Halten sich betriebliche Aktivitäten wie etwa Weiterbildung oder Geschäftstermine sowie der Erholungscharakter die Waage, ist nur ein Teil der Reisekosten zu versteuern.
Komplett steuerfrei sind Reisen, bei denen nur ein kleiner Teil des Zeitbudgets auf Freizeit entfällt, der Schwerpunkt aber auf Betrieblichem liegt. In diesen Fällen überwiegt das geschäftliche Interesse des Unternehmens an der Reise über die persönlichen Annehmlichkeiten der Teilnehmer.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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