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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2182
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Verfasst am: 28.Okt 2006 7:10 Titel: Wann Sie Vorsteuer aus Umzugskosten ziehen dürfen |
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Wenn Sie aus betrieblichen Gründen umziehen, sind die Umzugskosten Betriebsausgaben. Gegen den Gesetzeswortlaut lässt jetzt das BMF auch den Vorsteuerabzug zu - sehr schön, Dank der EU!
Soweit Ihr Umsatzsteuerbescheid noch geändert werden kann, dürfen Sie die Vorsteuer auch rückwirkend geltend machen. 6. EG-Richtlinie Art. 17 Abs. 2 BMF-Schreiben, Az. IV A 5 - S 7303a - 7/06 vom 18.7.2006 |
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