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funmann Newbie
Anmeldungsdatum: 02.11.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 2.Nov 2005 19:10 Titel: Was kostet der Steuerberater? |
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Hallo
kannn man sagen was der Steuerberater ca kostet.
-ist eine normale gewerbeanmeldung
-abgabe /einhalten der (steurliche)n termine
-lohnbuchungen (´ca 10 mitarbeiter auf 400 € bassis)
Hat jemand hier einen ungefähren Anhaltspunkt ?
Ich habe da gar keien Idee/Vorstellung.
Vielen Dank füe Die Hilfe
MFG
Funmann |
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scode01 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 29 Wohnort: bei Düsseldorf
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Verfasst am: 4.Nov 2005 20:57 Titel: da stehts: in der STEUGO |
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Hallo Funman,
die Gebühren des Steuerberaters richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenordnung, wenn nicht der Steuerberater mit Ihnen eine von der STEUGO abweichende Gebührenvereinbarung schriftlich abschließt.
Eine pauschale Aussage kann man da nicht erteilen, da vielfach sog. Gebührenrahmen geregelt sind auf die dann Gebührensätze (sog. 10tel der 20tel-Gebühren - also Teile der sog. vollen Gebühr) anzusetzen sind.
Die Lohnbuchhaltung ist in den §§ 34ff STEUGO geregelt. Hier gibts je nach Umfang der Tätigkeit des Stb. einen Gebührenrahmen von/bis (kann ich im Moment auswendig nicht sagen), der Mittelwert dürfte so bei 7 Euro pro Lohnabrechnung liegen. Hinzu kommen Gebühren nach Zeitaufwand für Meldungen an Sozialversicherungsträger etc., Kosten der erstmaligen Aufnahme der Stammdaten/Einrichtung etc., das findet sich aber alles beim § 34.
Beim Einhalten der steuerlichen Termine kommt es auch wieder darauf an:
Lohnsteueranmeldung: siehe § 34ff STEUGO
Umsatzsteuervoranmeldung: kommt darauf an. Erhält der Steuerberater
eine Gebühr für die Erstellung der mtl. Buchführung ist die Gebühr für die UStVA damit abgegolten (siehe § 33ff STEUGO). Das Buchhaltungshonorar richtet sich wiederum nach dem (Jahres-)Umsatz. Kennt man den Jahresumsatz schaut man in die Tabelle C (dort steht dann die volle Gebühr: 10/10) und wendet hierauf den individuellen Satz an. Die Rahmengebühr geht meines Erachtens von 3/10 bis 12/10 der vollen Gebühr. Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist i.d.R. die Mittelgebühr (7/10 oder auch 70 % der vollen Gebühr) das angemessene Honorar.
Es kommt natürlich auch darauf an, wie die Unterlagen dem Steuerberater übergeben werden: z.B. Schuhkarton. Dafür und für andere Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Buchführung gibts dann § 33 Abs. 7 STEUGO.
Nicht enthalten sind hierbei: laufende Beratungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz § 31 oder Überschußrechnung § 25) sowie jährliche Steuererklärungen:
Einkommensteuer: § 24 Abs 1
Ermittlung der Einkünfte (Arbeitslohn: Anlage N, Renten: Anlage SO, Kapitaleinkünfte: Anlage KAP, Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung: Anlage V etc.) jeweils gem. § 27 STEUGO
Gewerbesteuererklärung nach dem Ertrag. § 24 Abs 1 1a
Dto nach dem Kapital § 24 Abs 1, 1b
Umsatzsteuerjahreserklärung " 24 Abs 1 Zif. 8
usw.
Da die in Deutschland viel geliebte Bürokratie kaum Grenzen kennt (allein das Studium der STEUGO - einschließlich des virtuellen Klimpern auf diesem Klavier - ist schon eine Wissenschaft für sich....) bleibt eigentlich nur zu sagen: GUTER RAT IST TEUER.
Oder auch:
Will man Steuerberatergebühren (ja, ja - bei Steuerberatern gibt es, anders als bei Anwälten mit ihren 5/10, 7.5/10 und 10/10-Gebühren durchaus Preisunterschiede) vergleichen, kann man nicht den absoluten Betrag sehen, sondern muß vielmehr den Ansatz der Gegenstandswerte und der darauf angewendeten 10tel- oder 20tel-Gebühren in der erteilten Rechnung oder im Angebot vergleichen.
Letztlich kommt es jedoch darauf an, daß zum Steuerberater ein Vertrauensverhältnis besteht und die Chemie stimmt. Und natürlich, daß der Steuerberater und dessen Mitarbeiter im Rahmen des gesetzlich zulässigen optimal arbeitet und berät......
Wie so oft im Leben: Qualität hat ihren Preis!
Gruß
scode01
Steuerberater |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 4.Nov 2005 22:27 Titel: |
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Meine Güte...
Haben Sie das auswendig gelernt...?
Dürfen Sie als Steuerberater eigentlich in dieser Form werben?
Benennen Sie doch bitte mal Ihre Kommunikationsdaten und die für Sie zuständige Steuerberater-Kammer so deutlich, wie ich es auf meiner Site mit meinen Daten tue...
Denn auch ich unterliege den Vorschriften des Steuerberatergesetzes; wenn auch nur teilweise in den §§ 6(4) und 8(4)...
http://www.wilhelm-data.de/StBerG.pdf
Kennen Sie sicher auswendig...?
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
http://www.wilhelm-data.de |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Nov 2005 8:24 Titel: Re: da stehts: in der STEUGO |
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| scode01 hat folgendes geschrieben:: |
Letztlich kommt es jedoch darauf an, daß zum Steuerberater ein Vertrauensverhältnis besteht und die Chemie stimmt. Und natürlich, daß der Steuerberater und dessen Mitarbeiter im Rahmen des gesetzlich zulässigen optimal arbeitet und berät...... |
Hallo,
und wenn Sie dann 5,10,20,30 Jahre vollstes Vertrauen zu Ihren Steuerberater hatten und er mit Ihnen - natürlich im vollsten Vertrauen - immer wieder auch gerne ein privates Schwätzchen mit Ihnen gehalten hat, aber Sie plötzlich in Insolvenz müssen, ja dann lernen Sie Ihren Steuerberater richtig kennen. Sie wollen Ihre Unterlagen ? Zahlen Sie erstmal Ihre offenen Rechnungen ! Ja, die Bilanz liegt hier fertig, aber Sie müssen verstehen, ohne Geld geht da gar nichts.....
Glauben Sie nicht, dass es so läuft ? Sie glauben dies sind Einzelfälle ? Tja, da muss ich Sie enttäuschen. Einen (!) Steuerberater habe ich bisher kennengelernt, der keine Probleme gemacht hat. Er meinte, dass er schließlich die letzten Jahre auch gut am Schuldner verdient hat und wer weiß, wenn er wieder auf die Beine kommt und eine neue Unternehmung gründet, denkt er vielleicht an mich. Einer von Hunderten !!!
MfG
ThoFa |
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acf24 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 38 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 5.Nov 2005 15:50 Titel: |
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Der Beitrag von Scode01 zeigt vor allem eines: Die deutsche Steuergesetzgebung ist für sich schon ein Skandal. Ein Staat, der nicht in der Lage ist, seinen Bürgern klar zu benennen, wie viel Steuern er zu zahlen hat, sondern wo jeder Finanzbeamte rät, sich einen Steuerberater zu nehmen, hat es nicht verdient, überhaupt Steuern zu bekommen.
Sorry, Herr Wilhelm, so sympathisch Sie mir als Person auch sind, Ihr Beruf gehört verboten! Herr Kirchhof hat den einzig richtigen Weg vorgeschlagen: Einheitssteuer, die Höhe ist dabei Nebensache, und keine Ausnahmen. Er wurde aber aus Machttaktischen Gründen von den regierenden Versagern persönlich diffamiert, das Ergebnis ist ja bekannt. (Die Versager von der Opposition sind übrigens auch nicht besser, sie blockieren -ebenfalls aus Machtgier- seit Jahren alle wichtigen Reformen).
Mein Rat an funmann: Machen Sie Ihre Buchhaltung selbst, einer Ihrer 400€ - Leute soll sich in Lexware einarbeiten. Sie werden bei einer Steuerprüfung für irgendwas nachzahlen müssen, auch mit Steuerberater, das ist ein Naturgesetz. Ihre Nachzahlung wird aber niedriger sein, als die Kosten, die bis dahin der Steuerberater verursacht haben wird. (Damit Sie mich später nicht haftbar machen, erkläre ich diesen Rat hiermit vorsichtshalber als Satire!)
Viele Grüße aus dem roten Sumpf |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 6.Nov 2005 1:14 Titel: Re: da stehts: in der STEUGO |
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| scode01 hat folgendes geschrieben:: |
die Gebühren des Steuerberaters richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenordnung, wenn nicht der Steuerberater mit Ihnen eine von der STEUGO abweichende...
Die Lohnbuchhaltung ist in den §§ 34ff STEUGO geregelt...
Lohnsteueranmeldung: siehe § 34ff STEUGO...
Umsatzsteuervoranmeldung: kommt darauf an. Erhält der Steuerberater
eine Gebühr für die Erstellung der mtl. Buchführung ist die Gebühr für die UStVA damit abgegolten (siehe § 33ff STEUGO)...
Gruß
scode01
Steuerberater |
LOL!!! Ich schmeiss mich weg!
"Steuerberatergebührenordnung" ???
Das heisst SteuerberatergebührenVERordnung... (GebührenVERordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften).
"STEUGO" ??? StBGebV müsste es heissen... LOL STEUGO...
Steht das auf Ihren Rechnungen, Herr "Steuerberater"??? LOL(!!)
Zur Frage... ein Besuch bei http://www.bstbk.de/ schadet nicht.
Einfach auf "Ihr Steuerberater" klicken - und mit Beispielen diverse Erläuterungen zur Abrechnung erhalten...
Gr33tZ
PS. Ihre Aussagen, Herren ThoFA und acf24, sind unter aller Würde. Lohnt sich nichtmal, darauf einzugehen... |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 6.Nov 2005 17:27 Titel: Re: da stehts: in der STEUGO |
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| cash-flow hat folgendes geschrieben:: |
PS. Ihre Aussagen, Herren ThoFA und acf24, sind unter aller Würde. Lohnt sich nichtmal, darauf einzugehen... |
Hallo,
wieso unter aller Würde ? Fühlen Sie sich ertappt ? Ich schreibe von Realitäten, die ich tagtäglich erlebe. Nun ich könnte noch mehr über Steuerberater...aber lassen wir das. Es spricht für sich, wie Sie Ihren Kollegen kommentieren. So sind sie halt, die Steuerberater.
MfG
ThoFa |
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acf24 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 38 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 6.Nov 2005 18:12 Titel: |
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Danke, ThoFa!
Ich hab’ auch eine passende Geschichte dazu, meine: Neben dem Studium habe ich mich anno 1973 als Kleinunternehmer selbständig gemacht, damals war es gar keine Frage, als Unternehmer braucht man einen Steuerberater! Er berechnete mir monatlich 410,- DM Gebühren, für einen Kleinunternehmer wie mich nicht gerade wenig.
Die Steuerprüfung nach 4 Jahren ergab eine Nachforderung des Finanzamtes an mich von 36.000,- DM. Heute würde ich meinem Steuerberater sagen, wenn er meine Buchhaltung so schlecht geführt hat, soll er gefälligst die Nachzahlung selbst leisten. Leider war ich damals noch so unbedarft und schüchtern, dass ich mit meinem Steuerberater beriet, wie ich neben der Steuerschuld auch noch sein Honorar von immerhin 8.000,- DM aufbringen könnte, das er für die „Begleitung“ der Prüfung berechnete.
Danach wusste ich auch, warum der Vater einer Freundin aus dem Schwarzwald mit seinem Steuerbüro ein riesiges Wohnhaus bauen konnte, mit Swimmingpool und 3-fach-Garage. Man stelle sich vor: Leute leben davon, anderen Leuten die Steuerschuld auszurechnen, das soll nicht volkswirtschaftlich krank sein?
Schuld an diesem System haben natürlich nicht die Steuerberater, um das mal klar zu stellen, sondern unfähige, korrupte Verwaltungsbeamte und Politiker. Über Jahrtausende hat der Staat den „Zehnten“ bekommen, das hat gereicht für Verwaltung und Kriege. Heute gehen über 50% unseres Bruttosozialproduktes erst mal an den Staat, der dann generös darüber bestimmt, welcher seiner Untertanen davon profitieren darf.
Wer dieses kranke System auch noch verteidigt, profitiert offensichtlich selbst davon, so entlarvt man sich auch!
Grüße aus der Hauptstadt der Arbeitslosen (Quote 30%, PDS-Anteil auch 30%) !  |
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scode01 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 29 Wohnort: bei Düsseldorf
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Verfasst am: 11.Nov 2005 14:51 Titel: |
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@ Peter Wilhelm
Habe gar kein Interesse hier zu werben, weil ich genug zu tun habe...
mit kollegialen Grüssen
scode01 |
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petba Newbie
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29.Nov 2005 13:51 Titel: |
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Hallo,
gibt es denn eine guenstige Software, die gleich bei der Fakturierung und bei der Begleichung von Rechnungen die Daten in ein Buchfuehrungsprogramm uebernimmt. Es ist dort ja eigentlich fast alles vorhanden was man dazu an Daten braucht. Auch eine Inventur koennte sich gleich erstellen lassen.
Gruss
PetBa |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 29.Nov 2005 16:54 Titel: |
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Hallo, Funmann
die Preisfrage ist wie die nach einem Mercedes:
Sie müssen schon genau sagen, welche Leistungen Sie wollen, damit Sie ein Angebot bekommen.
Was ich damit meine ist folgendes:
die Kosten für die 10 400 Euro-Jobber sind leicht zu kalkulieren - jedenfalls, wenn ich weiss,
- ob der Lohn monatlich gleich bleibt,
- ob die Leute langfristig bleiben oder immer in kurzen Abständen wechseln
- ob ich irgendwelche tarifvertraglichen Bestimmungen beachten soll
Es nützt Ihnen wohl nichts, wenn Ihnen jemand sagt, der Lohn kostet monatlich € 8 pro Abrechnung, wenn die Mitarbeiter dann alle 6 Wochen wechseln und jedesmal für die Aufnahme der Arbeitnehmerdaten, die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Abmeldung nochmal das doppelte dazukommt.
Und woher soll der Steuerberater wissen,
- ob Sie ihm 50 oder 500 Belege pro Monat bringen?
- ob die Belege geordnet oder in ner Schuhbox als Loseblattsammlung aufbewahrt sind?
- ob eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt werden soll?
- ob Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung haben wollen?
An ThoFa: Sind das Ihre eigenen Erfahrungen?
Sie haben tatsächlich Hunderte!!! von Steuerberatern verschlissen? Respekt!
Finden Sie es nicht etwas dreist, angesichts offener Rechnungen (ach, so schlimm kann der Berater nicht sein, er hat ja bereits Vorleistungen erbracht - für die er wohl nie Geld sehen wird) auch noch die Herausgabe
einer Bilanz ohne Zahlung, weil insolvent, zu verlangen?
Wahrscheinlich haben Sie bei Ihren Kunden auch beträchtliche Rückstände auflaufen lassen und immer noch weitere Ware herausgegeben, oder? Dann ist die Insolvenz allerdings kein Wunder.
An acf24:
Als Kleinunternehmer haben Sie für 4 Jahre DM 36.000 nachbezahlen müssen? So klein kann das Unternehmen dann ja nicht gewesen sein. Wenn mich nicht alles täuscht, muß in Deutschland nur der Steuern bezahlen, der auch Geld verdient. Und natürlich hat auch bei ihnen mal wieder der Steuerberater "die Buchführung geführt".
Ich lebe übrignes auch nicht davon, anderen Leuten die Steuerschuld auszurechnen, dann wäre ich schon verhungert. Aber das passt ins Bild Ihrer Plattitüden.
An petba:
Noch nicht, aber unser Finanzministerium arbeitet an der Software.
Damit geht alles beleg- und geldlos und jeder bekommt dann seinen Gewinn von 10 % oder so ausbezahlt.
Nicht verzagen, Funmann, einfach nochmal mit den richtigen Fragen kommen, dann klappt das auch mit dem Steuerberater
Viel Glück |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 30.Nov 2005 13:42 Titel: |
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| Zitat: |
| gibt es denn eine guenstige Software, die gleich bei der Fakturierung und bei der Begleichung von Rechnungen die Daten in ein Buchfuehrungsprogramm uebernimmt. Es ist dort ja eigentlich fast alles vorhanden was man dazu an Daten braucht. Auch eine Inventur koennte sich gleich erstellen lassen. |
Ja so etwas gibt es. Das Programm erledigt die Buchführung "im Hintergrund": quickbooks, Kosten ca. 100,- Euro. Sehr einfach zu bedienen, verwende ich seit fast 10 Jahren. Vorteil: 1. Man hat jederzeit selbst den Überblick im Unternehmen. 2. Den Steuerberater benötigt man nur noch für Steueroptimierung, Beratung, etc. aber nicht mehr Routineaufgaben. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 3.Dez 2005 18:43 Titel: |
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| Cob hat folgendes geschrieben:: |
An ThoFa: Sind das Ihre eigenen Erfahrungen?
Sie haben tatsächlich Hunderte!!! von Steuerberatern verschlissen? Respekt!
Finden Sie es nicht etwas dreist, angesichts offener Rechnungen (ach, so schlimm kann der Berater nicht sein, er hat ja bereits Vorleistungen erbracht - für die er wohl nie Geld sehen wird) auch noch die Herausgabe
einer Bilanz ohne Zahlung, weil insolvent, zu verlangen?
Wahrscheinlich haben Sie bei Ihren Kunden auch beträchtliche Rückstände auflaufen lassen und immer noch weitere Ware herausgegeben, oder? Dann ist die Insolvenz allerdings kein Wunder. |
Hallo,
na warum fragen Sie denn zuerst danach, ob es sich um meine eigenen Erfahrungen handelt, um dann im weiteren Text mir genau jenes zu unterstellen ? Und um Ihre Neugier zu befriedigen, nein es sind nicht meine eigenen Erfahrungen, da ich meine steuerlichen Angelegenheiten schon immer selbst regele.
Wenn Sie meinen Text richtig gelesen und verstanden hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich mitnichten der Meinung bin, dass ein Steuerberater grundsätzlich umsonst zu arbeiten hat. Aber wenn ein SB an einem Klienten jahrelang sehr gut verdient hat und ihn dann bei Problemen hängen lässt, ja dann finde ich es verwerflich. Und es bleibt dann ja nicht dabei, dass er seine Arbeiten nicht herausgibt, was man noch verstehen könnte. Nein, es werden die eigenen Unterlagen dem Klienten vorenthalten, trotz dem Wissen, dass dies nicht erlaubt ist.
Haben Sie mich jetzt verstanden ? Vielleicht habe ich das im ersten Beitrag nicht richtig formuliert.
MfG
ThoFa
PS: Muss mich übrigens korrigieren, zwischenzeitlich habe ich den zweiten kennen gelernt.  |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 6.Dez 2005 0:04 Titel: |
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Hallo, Thofa,
erwischt; da habe ich tatsächlich nicht aufgepasst und Ihnen falsches unterstellt: ich bitte um Entschuldigung!
Aber ich kann nicht feststellen, dass ich Ihnen unterstellt habe, Ihrer Meinung nach müssten StB grundsätzlich umsonst arbeiten.
Der StB ist einer der ersten, die wissen wie schlecht es dem Unternehmer geht. Ich kenne keinen Kollegen, der einen langjährigen Mandanten bei kleinen Problemen hängen gelassen hat. Und deshalb arbeiten die - meisten - Stb auch dann noch, wenn der Mandant auch schon mehrere Monate keine Honorare mehr bezahlt hat. Und ich glaube auch, dass die Arbeiten erst dann eingestellt werden, wenn nahezu sicher ist, dass der Mandant nicht mehr zu retten ist. Wegen 500 oder 1.000 Euro an Rückständen gibt kein StB ein langjähriges Mandat auf diese Weise auf.
Zurück zu Ihrem obigen Posting: Sie sprachen von Insolvenz! Und dieser geht erfahrungsgemäß bereits eine längere Zeit schleppender bis gar keiner Zahlungen des Mandanten voraus.
Nur mal so am Rande: wenn schon Zahlungsrückstände da sind, dann heisst das ja wohl, dass der StB bereits für umme für seinen Mandanten gearbeitet hat - und gerade nicht - wie Sie verharmlosend schreiben - "ihn bei Problemen hängen läßt".
Wie viele weitere Zahlungsrückstände müsste denn der StB hinnehmen, bevor er aufhören darf, ohne dass Sie es für "verwerflich" halten?
Nein, Sie brauchen nicht schon wieder meine Neugier zu befriedigen, und ich habe auch verstanden. Hätte ich übrigens auch mit etwas kleinerem Keulchen getan.
Glückwunsch zum 2. auch noch. Kommen Sie mal in den Südwesten, dann dauert es nicht wieder so lange bis zum nächsten, hier laufen die häufiger rum
Gruß
Cob |
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