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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 2.Jul 2005 6:03 Titel: Was sich für Verbraucher und Anleger ab 01.07. ändert |
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Handelsblatt
Was sich für Verbraucher und Anleger ändert
Zeitenwende für Anleger. Zum 1. Juli und im Laufe des kommenden Monats treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Zugleich laufen Sonder- oder Übergangsregelungen zum 30. Juni aus. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Neuregelungen.
Änderungen bei der Krankenversicherung Die gesetzlichen Krankenkassen müssen zum 1. Juli 2005 den Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte senken. Da die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, sinkt die Belastung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils um 0,45 Prozentpunkte. Zugleich müssen Arbeitnehmer aber einen allein von ihnen zu tragenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten tragen. Dadurch ergeben sich für Arbeitnehmer im Ergebnis Mehrbelastungen und ein geringerer Nettolohn.
Nullrunde für Rentner Die Rentenbescheide, die zum 1. Juli verschickt werden, enthalten keinen Euro zusätzlich. Die 20 Millionen Rentner müssen sich auch 2005 mit einer Nullrunde begnügen. Der Zusatzbeitrag der gesetzlich versicherten Rentner bedeutet eine Mehrbelastung.
Änderungen beim Kindesunterhalt Der Mindestunterhalt für "Trennungskinder" wird um rund 2,5 Prozent angehoben. Nach der bundesweit gültigen Düsseldorfer Tabelle (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de) muss ein Elternteil mit einem Monats-Nettoeinkommen von bis zu 1300 Euro für sein bis zu fünf Jahre altes Kind nun 204 Euro zahlen. Der Selbstbehalt, der berufstätigen Unterhaltspflichtigen bleiben muss, beträgt nun 890 Euro, für nicht Erwerbstätige 770 Euro. Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, stehen 600 Euro zu. Für die neuen Länder gelten noch zwei Niedrig-Einkommensgruppen.
Sozialbeiträge für Erntehelfer Deutsche Obst- und Gemüse-Bauern, die polnische Saisonarbeiter beschäftigen, müssen von 1. Juli an Sozialbeiträge an den Nachbarstaat zahlen. An dem Tag läuft eine Übergangsregelung aus, nach der die seit 1. Mai 2004 fälligen Zahlungen an die polnische Sozialversicherung bis zum 30. Juni 2005 nicht geleistet werden müssen. Für diesen Zeitraum gibt es keine Rückabwicklung.
Erweiterte Kennzeichnungspflicht für Eier Auch lose, auf Wochenmärkten angebotene Eier müssen gekennzeichnet werden. Einzige Ausnahme von der Stempelpflicht bleiben Eier, die direkt beim Bauern gekauft werden. An der Zahlen- Buchstaben-Kombination ist erkennbar, ob es sich um ein "Ökoei" (erste Ziffer 0) oder eines aus Käfighaltung (Ziffer 3) handelt. Auch das Herkunftsland kann abgelesen werden - DE steht für Deutschland. Die Kennzeichnung ist für verpackte Eier schon seit 2004 Pflicht.
Erweiterte Meldepflichten der Banken durch EU-Zinsrichtlinie Für Anleger in Europa beginnt am 1. Juli eine neue Zeitrechnung: Mit der EU-Zinsrichtlinie melden Banken Zinserträge von Ausländern automatisch den Finanzbehörden des Heimatstaates. Wenn etwa ein deutscher Anleger bei einer in Frankreich nieder gelassenen Bank Zinserträge erzielt, werden die per Kontrollmitteilung an das Bundesamt für Finanzen übermittelt, das die Angaben an das zuständige Finanzamt weiter leitet.
Den Informationsaustausch gibt es zwischen 22 EU-Staaten. Österreich, Belgien und Luxemburg müssen während einer Übergangsfrist keine Auskünfte erteilen. Dort wird auf Zinserträge eine Quellensteuer abgezogen - zunächst 15, von Juli 2011 an 35 Prozent. Von den Einnahmen fließen 75 Prozent an Deutschland. Auch auf Konten in der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino gibt es einen Quellensteuerabzug. Diese Staaten erhalten aber keine Auskünfte über Konten ihrer Staatsangehörigen in EU-Ländern.
Zentrale Kreditkartensperre Die meisten Besitzer von Bankkarten müssen sich vom 1. Juli an nur noch eine Nummer merken, um Plastikgeld sperren zu lassen: Den einheitlichen Kartennotruf 116 116. An dem kostenlosen Service für Besitzer von Kredit- und Debitkarten (früher ec) sind aber nur Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken beteiligt, Privatbanken haben sich dagegen nicht angeschlossen. Die 116 116 ist mit der National-Vorwahl 0049 auch aus dem Ausland erreichbar.
Gewährträgerhaftung für öffenlich-rechtliche Institute fällt weg Für Sparkassen und Landesbanken fallen zum 19. Juli staatliche Garantien weg. Die öffentliche Hand ist bisher verpflichtet, als Träger der Institute diese über die Anstaltslast mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten und über die Gewährträgerhaftung bei einer Pleite einzuspringen. Träger der Sparkassen sind Kommunen, der Landesbanken Bundesländer und/oder Sparkassenverbände. Zum 19. Juli wird die Gewährträgerhaftung abgeschafft, die Anstaltslast wird durch eine "normale marktwirtschaftliche Eigentümerbeziehung" ersetzt. Für den normalen Sparkassenkunden ändert sich aber nichts.
EU-Vereinheitlichung von Bestimmungen für Wertpapierprospekte Anleger können sich künftig besser über Wertpapier-Angebote ausländischer und inländischer Anbieter informieren. Mit Umsetzen der EU-Richtlinie werden nationale Bestimmungen für die Erstellung, Zulassung und Vermarktung von Wertpapierprospekten vereinheitlicht. Für grenzüberschreitende Emissionen und Börsengänge gibt es einen "EU-Pass". Ein einmal gebilligter Börsenprospekt ist in allen 25 EU-Staaten zugelassen. Die Informationen sollen eine deutsche Zusammenfassung enthalten.
Neues Pfandbriefrecht Von 19. Juli an gilt in Deutschland ein neues Pfandbriefrecht. Nach dem neuen Gesetz können Pfandbriefe von allen Banken herausgegeben werden und nicht nur - wie bisher - von Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Instituten. Banken müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen und benötigen daher eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Pfandbriefe gelten als besonders sichere Kapitalanlage.
Mehr Fördergeld für Solarwärme Hausbesitzer, die auf ihrem Dach Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichten wollen, erhalten mehr Fördergeld. Die Zuschüsse steigen von 110 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche auf 135 Euro. Die Sätze für reine Brauchwasseranlagen werden dagegen von 110 auf 105 Euro gesenkt.
Ende der vereinfachten Tsunami-Spendenregelung Am 30. Juni 2005 endet die Frist für vereinfachte Spendenregelungen zu Gunsten der Flutopfer in Asien. Bund und Länder hatten sich auf Regelungen zum Abzug von Spenden geeinigt, die vor dem 1. Juli 2005 geleistet werden.
Bei Zahlung auf Sonderkonten gemeinnütziger Organisationen gilt - unabhängig von der Höhe der Spende der Einzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking als Nachweis für die Spende. Aufwendungen von Unternehmern aus Betriebsvermögen werden als Betriebsausgaben anerkannt.
Mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt Das neue Energiewirtschaftsgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft. Es soll für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt und damit für sinkende Preise sorgen. Netzbetreiber werden verpflichtet, Konkurrenten Zugang zu den Netzen zu ermöglichen. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation kontrolliert als Wettbewerbshüterin auch die Strom- und Gasnetzbetreiber.
Die neue Bundespolizei Zum 1. Juli tritt die Umbenennung des Bundesgrenzschutzes (BGS) in Bundespolizei in Kraft. Änderungen bei den Befugnissen sind damit nicht verbunden. Die Bundespolizei soll künftig - wie die Polizeien in Europa - blaue Uniformen erhalten. Diese werden über Jahre schrittweise eingeführt.
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