Verfasst am: 10.Dez 2005 13:09 Titel: Weihnachtsfeier geht auch mit nur einem Mitarbeiter
Sind Sie Einzelkämpfer und beschäftigen außer Ihrer Ehefrau als Minijobberin keine weiteren Mitarbeiter? Auch dann dürfen Sie eine steuerbegünstigte Weihnachtsfeier zu zweit durchführen. Geben Sie pro Person nicht mehr als 110 Euro brutto aus. Für Sie sind die Kosten Betriebsausgaben, für die Mitarbeiterin ist der Bezug abgabenfrei. Es wird auch nicht die 400,- Euro Grenze überschritten. R 72 Abs. 2,3,4 LStR S.R.
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