| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
|
Verfasst am: 8.Sep 2006 5:50 Titel: Wenn der Betriebsprüfer dreimal klingelt - II |
|
|
Amtlich korrekt angemeldet ist er nun da, der Betriebsprüfer. Die Prüfung soll beginnen. Welche Möglichkeiten Sie haben, das Prüfungsergebnis positiv zu beeinflussen.
Nun aber ist es soweit, der Prüfer ist da. Und da gilt es, erst einmal gute Stimmung zu machen.
Kein Problem, denn normalerweise beginnt eine Betriebsprüfung mit dem Einführungsgespräch. Meist bemühen sich die Betriebsprüfer selbst um eine eher zwanglose Atmosphäre. Aber Vorsicht: Der Prüfer ist auch während des Gesprächs „im Dienst“ und wird Informationen auch aus dieser Phase der Prüfung verwerten. Sie sollten deshalb nicht ohne Ihren Steuerberater auftreten.
Ausweisen lassen
Der Prüfer muss sich unaufgefordert ausweisen. Tut er das nicht, könnten Sie den Prüfungsbeginn ablehnen. Überlegen Sie aber genau, ob das wirklich in Ihrem Interesse ist. In den meisten Fällen ist es besser, den Prüfer freundlich auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Sie signalisieren damit einerseits, dass sie sich bei Betriebsprüfungen auskennen und machen andererseits deutlich, dass sie an einer Zusammenarbeit interessiert sind.
Wenn auch das Einführungsgespräch in einer möglichst harmonischen Atmosphäre verlaufen soll – denken Sie immer daran, dass der Prüfer Ihr Gegner ist, dem man möglichst nicht alle Karten auf den Tisch legt. In einem durchsichtigen Käfig sollte der Prüfer daher stecken. Denn er kann alle Informationen auch gegen Sie verwenden. Selbst wenn sie auf einem unerlaubten Weg erhält - verwenden kann er sie zunächst. Da bleibt nur der Rechtsweg. Und das ist zeitaufwendig und kostspielig. Abgesehen davon ist nicht sicher, ob Sie am Ende der juristischen Auseinandersetzung Ihr Ziel erreichen.
Machen Sie deshalb klar, dass nur der Steuerberater und Sie selbst die Ansprechpartner sind. Sofern Sie ausreichend antworten können, muss er sich an diese Marschroute halten. Wenn Ihre Informationen allerdings nicht ausreichen, kann der Betriebsprüfer auch andere Personen befragen.
Zeithorizont klären
Im Gespräch sollte auf jeden Fall geklärt werden, wie viele Tage für die Prüfung angesetzt sind und zu welchen Zeiten geprüft wird. Fragen Sie vor allem nach den Pausen des Prüfers. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Betriebsprüfer sich nicht alleine im Betrieb bewegt und Mitarbeiter aushorcht. Eine Frage des persönlichen Geschicks, da sich der Prüfer nicht in "Einzelhaft" nehmen lässt. Nach dem Gespräch folgt regelmäßig eine Betriebsbesichtigung. Natürlich nehmen Sie und Ihr Steuerberater daran teil.
Legen Sie mit dem Betriebsprüfer fest, von wem er Unterlagen erhält. Es sollte sich dabei um eine Person Ihres absoluten Vertrauens handeln. Der Mitarbeiter sollte in einer Liste festhalten, welche Unterlagen dem Betriebsprüfer wann zur Verfügung gestellt wurden und wann sie zurückgegeben wurden. Der Prüfer hat übrigens Anspruch auf einen Arbeitsraum und auf die für die Prüfung nötigen Arbeitsgeräte. Achtung: Ein Kopierer gehört nicht zu diesen Geräten. Sie sollten sicherstellen, dass keine Kopien ohne Ihr Wissen angefertigt werden.
Die Prüfung begleiten
Private Unterlagen müssen Sie nur dann herausgegeben, wenn sie steuerlich relevant sind. Prüfen Sie deshalb immer, ob die Herausgabe wirklich notwendig und sinnvoll für Sie ist. Manchmal kann die Kooperation sich allerdings auszahlen. Wenn beispielsweise zur Klärung die Einsicht in Ihre privaten Kontoauszüge notwendig ist, sollten Sie den entsprechenden Auszug zur Verfügung stellen. Ansonsten könnte der Prüfer an Ihre Bank herantreten - und dort mehr Informationen bekommen, als Ihnen lieb ist.
Erfrischungsgetränke und Kaffee oder Tee sind üblich und angebracht. Ob es richtig ist, ihn zum Essen einzuladen, ist ein zweischneidiges Schwert. Denn es gibt Prüfer, die das als Bestechungsversuch missverstehen. Die Werkskantine ist ein guter Kompromiss. Die Einladung in ein Mehrsterne-Restaurant bei vorhandener Kantine kann schnell in den falschen Hals geraten.
Zwischenbescheid einfordern
Übrigens müssen auf das Ergebnis der Prüfung nicht bis zum Abschlussgespräch warten. Denn der Prüfer muss Ihnen einen Zwischenstand geben, sofern "dadurch der Zweck und Ablauf der Prüfung nicht beeinträchtigt wird", so das Gesetz. Fragen Sie aber nicht täglich nach. Das geht dem Steuerprüfer auf die Nerven und verdirbt die Stimmung. Am Besten lassen Sie sich die Ergebnisse schriftlich geben und bitten den Prüfer um ausreichend Zeit, so um die ein bis zwei Tage, um dazu Stellung zu nehmen. Die meisten Prüfer sind damit einverstanden.
Diese Liste gehen Sie mit Ihrem Buchhalter und Ihrem Steuerberater durch und entwickeln Strategien, wie Sie auf Beanstandungen reagieren können. Denn gelingt es Ihnen, alle Punkte mit dem Prüfer zu klären, kann auf eine offizielle Schlussbesprechung verzichtet werden.
Bei der Schlussbesprechung ist in den meisten Fällen neben dem Prüfer auch dessen Vorgesetzter anwesend. Auch hier sollte Ihr Steuerberater dabei sein - und das Gespräch protokolliert werden. Ihre Chancen bei einem solchen Gespräch, die offenen Punkte zu klären, sind gut. Denn schließlich hat auch der Fiskus schon häufig bei langwierigen Prozessen das Nachsehen gehabt. Um die Stimmung zu verbessern, besprechen Sie zuerst die Punkte, über die Einigkeit besteht. Erst dann geht es an die Knackpunkte. Auch hier können Sie die Stimmung beeinflussen, indem Sie Punkte, die zu längeren Auseinandersetzungen führen hintenan stellen. Dennoch: Keine Einigung um jeden Preis! Ziehen Sie notfalls vor das Finanzgericht.
Ergebnis kontrollieren
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bericht. Da es sich lediglich um einen Bericht handelt, können Sie keinen offiziellen Widerspruch einlegen. Dennoch sollten Sie den Bericht genau prüfen, ob die besprochenen Punkte auch so wiedergegeben wurden, wie vereinbart. Ziehen Sie hierzu Ihre Listen und Protokolle der Prüfung und des Abschlussgespräches zu Rate.
Weisen Sie die Behörde auf Unterschiede hin. Denn auf Grund des Prüfungsberichtes ergeht ein korrigierter Steuerbescheid. Gegen ihn können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Nutzen Sie diese Zeitspanne, um den Bescheid zusammen mit Ihrem Buchhalter und Steuerberater noch einmal genau prüfen.
(mm.de) |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |