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maja80686 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 4
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Verfasst am: 7.Okt 2003 17:04 Titel: Wer kennt sich aus ??? |
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ich komme aus der schweiz und bin seit 1.7.03 in dutschland angemeldet und arbeite hier. nun habe ich von meinem arbeitgeber in der schweiz meine rentenversicherung ausbezahlt bekommen und es wurde, da ich meinen Wohnsitz in deutschland habe die Quellensteuer abgezogen. nun kann ich diese in der schweiz zwar zurückverlangen, muss aber dafür einen stempel der hiesigen steuerbehörde haben ! das heisst doch bestimmt, dass ich das vermögen hier in deutschland versteuern muss !!! weiss jemand wieviel % die steuer betragen würde ? oder wo ich dies in erfahrung bringen kann. danke im voraus für jeden rat.
Maja |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 7.Okt 2003 18:42 Titel: vermögensteuer: |
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in deutschland gibts seit 1.1.1996 keine vermögensteuer mehr.
d.h. der rentenbarwert wird in deutschland nicht versteuert. soweit allerdings in der ausgezahlten rente zinsertragsanteile enthalten sind, unterliegen diese der einkommensteuer gemäß § 22 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p22.html . |
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maja80686 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 4
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Verfasst am: 5.Nov 2003 11:01 Titel: Vermögenssteuer |
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Hallo El Condor und an Alle die helfen können
danke für die schnelle Antwort, war abwesend desshalb reagiere ich erst jetzt. Ich habe noch eine Frage. Die mir ausbezahlte Kapitalleistung aus meiner Pensionskasse beinhaltet Zinsen, aber aus meiner Austrittsabrechnung geht nicht hervor, wieviel diese betragen. Kann mir jemand sagen wieviel % die Steuer auf diese Zinsen betragen würden ??
Besten Dank für Eure Hilfe. |
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Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
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Verfasst am: 5.Nov 2003 19:02 Titel: |
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El condor hat in seinem beitrag und insbesondere durch den mitgelieferten link an sich schon die antwort auf die frage nach dem zinsanteil gegeben. allerdings kommt die im estg enthaltene tabelle in der darstellung nicht ganz deutlich rüber. grundsätzlich ist dieser zinsanteil identisch mit dem ertragsanteil. dieser hängt vom alter (bei erstmaliger rentenzahlung) ab. Um angaben zur steuerhöhe machen zu können muss man allerdings die höhe der rente und den ertragsanteil kennen.
im zweifelsfall durch einen steuerberater die werte mal hochrechnen lassen. |
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