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Wer schreibt für mich eine Rechnung?

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triiix
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.08.2003
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2004 19:43    Titel: Wer schreibt für mich eine Rechnung? Antworten mit Zitat

Ich brauche eine Rechnung. Nicht an mich, sondern an jemanden, dem ich eine Rechnung stellen müsste.

Ich habe die ganze Zeit überlegt, ob ich eine Ltd. gründen soll oder vielleicht doch einfach eine Einzelfirma...
Bin aber noch nicht so wirklich weitergekommen und nun ist Monatsanfang...

Ich bräuchte also jemanden, der für mich eine Rechnung über EDV Dienstleistungen (Netzwerksupport oder ähnliches stellt)...

Zahlungsbedingungen "Bar".
Die Frage ist - wieviel möchte derjenige dann von mir haben?
Kassieren würde natürlich ICH - man müsste sich dann privat einigen, wieviel der kassierten Bruttosumme an den Rechnungssteller weitergegeben wird.

Utopisch hoch darf es nicht sein - irgendwie muss mein Lebensunterhalt damit machbar sein!

--

Künftig weiß ich leider noch nicht, wie ich das machen soll.
Am besten wäre es natürlich, wenn man irgendwie erreichen könnte nur die MwSt. darauf abzuführen.. und sonst nix.

Das "erwirtschaftete" Geld geht zu 100% für den Lebensunterhalt drauf, also fällt eine Unsummen verschlingende internationale Firmenkonstruktion wohl aus - hat jemand ein paar Tipps für mich?

Gruß,

triiix
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Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
Colonel Bilgenpumpe
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.01.2004
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2004 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ triiix schrieb:

Am besten wäre es natürlich, wenn man irgendwie erreichen könnte nur die MwSt. darauf abzuführen.. und sonst nix.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Noch besser wäre es natürlich, die MwSt. auch noch zu behalten.
Wenn jemand den Trick kennt, nur die MwSt. abzuführen, möchte er ihn mir bitte verraten - muß er auch nicht umsonst machen! Andere Steuerzahler sind sicher auch interessiert!
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Jfibu
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2004 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es den einfach damit seinen Lebensstandart den Einnahmen anzupassen? Ich will mit Sicherheit nicht zum Moralapostel mutieren aber warum denken die Leute immer gleich daran die Steuer zu hinterziehen? Statt sich erstmal Gedanken zu machen einfach die Steuern mal berechnen und dann zu schauen ob überhaupt was zu zahlen ist?

Ich schreib die Rechnung für Sie! Gleichzeitig stelle ich Sie aber als Mitarbeiter an. Dafür bekomm ich dann schonmal 50% (unternehmerisches Risiko) und dann langt Vater Staat auch noch zu und holt sich neben den Steuern auch noch die Sozialabgaben.

Hier lesen lt. Aussage von Klaus Maurischat merhere Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte mit. Auch die BuStra wird bestimmt schon mal hier rein schaun. Ich wäre verdammt vorsichtig wer sich bei mir meldet und mir Rechnungen anbietet.

Im Übrigen ist es für die Gewerbeanmeldung noch nicht zu spät! Ich kann nur empfehlen dies zu prüfen. Ein neugegründetes Unternehmen hat Investitionsbedarf. Zu der Höhe der Einnahmen wurde keine Aussage gemacht. Wieso gehen Sie davon aus das die Steuer Sie gleich umbringt?

Wussten Sie das Steuerhinterziehung (und versuchte Hinterziehung) richtig teuer werden kann? Wussten Sie auch das Schreiben von Rechnungen für Sie Beihilfe zu Steuerhinterziehung ist? Das die Umsatzsteuer doppelt fällig wird? Und dass das Risiko damit aufzufliegen bei einer so plumpen Anfrage gewaltig hoch ist?
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triiix
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.08.2003
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2004 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

@JFibu:

Es geht hier doch im Grunde nicht um Steuerhinterziehung.
Wenn jemand für mich eine Rechnung schreibt, wird er in irgendeiner Art auch MwSt. dafür abführen bzw. verrechnen.

Mein Lebensstandard ist sehr wohl meinen Einnahmen angepasst. Leider ist mein Arbeitgeber nicht mehr in der Lage mich auf konventionellem Wege zu beschäftigen und hat mir diese Zwischenlösung angeboten, bis ich etwas neues gefunden habe, bzw. mich mit mehreren Aufträgen über Wasser halten kann.

Sinn und Zweck der Übung ist langfristig natürlich Selbständigkeit.
Ich möchte jetzt aber keinen Schnellschuss starten und ein Gewerbe anmelden oder eine Limited gründen - brauche aber trotzdem in irgendeiner Art ein "Gehalt".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeinen Staatsanwalt bei dieser kleinen Summe und dem einmaligen Vorfall ernsthaft daran interessiert wäre und von vorsätzlicher Steuerhinterziehung ausginge, nur weil jemand einmal eine Rechnung für mich gestellt hat.

Diese Einkunft würde mich bei einem Gewerbe nichtmal in den Bereich bringen in dem ich überhaupt steuern zahlen müsste.
Wir sprechen vom kleinen vierstelligen Bereich (eine 1 vorne).

Gruß,

triiix
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Jfibu
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2004 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es geht hier doch im Grunde nicht um Steuerhinterziehung.


wo ist dann das problem? die gewerbeanmeldung kostet nicht viel geld! die umsatzsteuer willst du sowieso zahlen! deine betrieblichen ausgaben kannst du steuerlich abziehen. da entstehen keine immensen kosten! die steuer wird nicht so massiv werden (du sagst selbst das du nicht davon ausgehst) und du sagst auch dein ziel ist die selbständigkeit?!? dann melde doch das gewerbe an! schreib die rechnung und kontaktiere einen steuerberater. Sicher kostet das erstmal geld aber wenn jemand anderes die Leistung abrechnet ist das thema hinterziehung ganz nah!

also warum nicht die anmeldung machen und damit auch die möglichkeit haben sich nach aussen ohne angst als unternehmer präsentieren zu können bevor Sie sich selbst und andere in eine kritische (wenn auch nicht unlösbare situation) manövrieren?

eine gewerbeanmeldung kostet je nach gemeinde um die 30 €. der Steuerberater bei dem einnahmevolumen auch nicht die welt (es sei den sie tragen die zettel in totalem chaos in die kanzlei). da denkt man nicht über ausland nach sondern macht den schritt!

wenn Sie davon ausgehen das Ihr arbeitgeber auch diese Zahlung nicht gewährleisten kann, dann laßen Sie sich kündigen! gehen Sie zum arbeitsamt dort erhalten Sie auch unterstützung bei Ihrem weg in die selbständigkeit (z.b. überbrückungsgeld) und schon können Sie wirklich am markt arbeiten und müssen nicht dieses "schattendasein" führen! was wollen Sie tun wenn Ihr ex ag nachdem er die rechnung hat sagt schön aber ich zahl trotzdem nicht? sich selbst anzeigen bei deinem versuch denanspruch einzuklagen?
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don_franco
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.02.2004
Beiträge: 94
Wohnort: España

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2004 1:44    Titel: Antworten mit Zitat

A) der Rat zur Gewerbeanmeldung gerade im EDV-Bereich ist der beste und einzigste den man hier geben kann

B) lassen Sie sich nicht von der Steuerhinterziehungshysterie anstecken sondern lesen Sie sich einmal gut durch, ab wann man Sie ans Kreuz nagelt, gibt es nämlich gewisse Sätze

don franco
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2004 6:57    Titel: struktur mit einer 1 davor: Antworten mit Zitat

konkret geht's also um maximal 1,999.- teuros... einige wenige male, wenn ich's richtig verstanden habe

o.k.?

und für eine derartige lapalie geht nun erneut der ganze circus mit "wer hilft mir" - "wer kann mir eine BILLIGE firma besorgen" los?

ich kann's nicht fassen... man kann dem "jungunternehmer" nur raten, den weisen rat einiger poster zu befolgen und sich erst kundig zu machen, inwieweit des erwähnten "gewaltsumsatzes" überhaupt ein steuerbares einkommen entsteht (rechnungsbetrag nicht gleich einkommen... abzüge geltend machen für miete, auch in der eigenen wohnung!, nebenkosten, telefon, drucksachen, reisespesen, repräsentation etc. etc.)

vielleicht weist der eine oder andere gomopaloge dem herrn einen weg zu einem fachmann, der eine erstberatung für einige teuros "offeriert"... könnte auf fruchtbaren boden fallen

take care und viel erfolg

ffbkdavid
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Jfibu
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2004 20:41    Titel: OMG... Antworten mit Zitat

Lieber KIM,

mich würde eigentlich nur interessieren welches wahnsinnig gewordene Versicherungsunternehmen mit Ihnen eine Hafpflichtversicherung abgeschlossen hat? Bei den unzähligen Tätigkeitsbereichen in denen Sie tätig sind müssten Sie ja eigentlich schon tausende von € allein an diese im Jahr zahlen? oder haben Sie etwa keine???

Ich gebe Ihnen doch mal einen kleinen unternehmerischen Tip! Weniger ist manchmal mehr! Leute die für sich jeden Bereich in Anspruch nehmen und behaupten ihn zu beherrschen machen sich unserious!

Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - unserious ist genau das was mir einfällt wenn ich Ihre Postings lese!

MFG JFiBu

@ don franco

sicher gibt es bestimmte interne anweisungen ab wann wirklich an die BuStra abgegeben werden muß! das heisst aber nicht das sonst keine hinterziehung vorliegt! im einzelfall (nämlich in besonders dreisten fällen) geht dies auch ohne wesentlichen verkürzungen. und die sonstigen mit dem verdacht verbunden unanehmlichkeiten (oder auch einfach nur eine BP) wären mir zuviel als das ich wegen dieser geringen beträge auch nur ansatzweise hier sowas abziehen würde!
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Jfibu
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2004 20:44    Titel: .!"§§$"$% Antworten mit Zitat

autsch eben stand hier noch ein post von kim wo dieser seine kontakte auch in diesem bereich anbot!

muss ich jetzt an mir zweifeln???
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2004 20:52    Titel: Re: ach... Ihnen geht's genauso...? Antworten mit Zitat

Das freut mich...

Denn ich dachte auch soeben, daß ich an mir zweifeln muß...

Siehe Parallelthread!


Jfibu hat folgendes geschrieben::
autsch eben stand hier noch ein post von kim wo dieser seine kontakte auch in diesem bereich anbot!

muss ich jetzt an mir zweifeln???
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Colonel Bilgenpumpe
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Anmeldungsdatum: 11.01.2004
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2004 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Gewerbeanmeldung würde ich warten, bis ich mir völlig sicher bin, eine selbständige Tätigkeit auch auf Dauer ausüben zu wollen. Gründe ich z.B. eine GmbH und will sie morgen wieder liquidieren, dauert dies mind. 2 Jahre.
Wage ich den Schritt in die Selbständigkeit mit einer Einzelfirma und bringe meinen PKW dort ein und will ihn morgen verkaufen, muß ich dafür schon die MwSt. abführen (gilt natürlich auch bei einer GmbH oder jeder anderen Gesellschaftsform). Von den Beiträgen zu Kammern oder Berufsverbänden, bei denen man schon mal Zwangsmitglied ist, gar nicht zu reden. Bei einer Gründung, die event. nur für kurze Dauer angelegt ist, empfiehlt es sich nicht, sich selbständig zu machen. Man kann die eingenommene MwSt. auch so angeben und abführen - auch als Privatmann. Sonst übersteigen die Kosten im Nachhinein die Einnahmen!
Gruß
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Jfibu
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2004 22:57    Titel: ... Antworten mit Zitat

und noch ein experte der sich zu wort meldet! ich bin beeindruckt!? welche abrechnungsweise schlagen sie den dann vor? dem fa einfach mal so mwst melden ohne hintergrund? da werden die auch bestimmt nicht nachfragen! wieso sollten sie auch? sind ja gewohnt das jährlich 100te brave steuerbürger freiwillig auch noch mwst ans FA entrichten! von einer gmbh hat hier keiner gesprochen! und den pkw ins einzelunternehmen - schön und? die einlage von wirtschaftsgüter ist ein schritt den man sich gut überlegt. gerade bei WG die mit ungünstigen eigenanteilsregeln versehen sind. zwar müsste man die entscheidung sofort treffen - aber wer bitte will jemanden den zeitpunkt einer solche entscheidung nachweisen? also warum nicht erst bei VA-erstellung? da weiß man nämlich schon ob man noch was braucht! im verkaufsfalle sichert sich der unternehmer die ust übrigens extra. und sollte er sein unternehmen nur einstellen, wirkt es sich auch nicht weiter tragisch aus, da die entnahme eines solchen kfz findet in aller regel steuerfrei statt! auch bei den kammerbeiträgen gibt es mindestgrenzen! wenn diese nicht überschritten werden kann man befreiungsanträge stellen.

sicher könnte man zunächst auch sonstige einkünfte in der est melden aber wozu? um die kosten einer gewerbeanmeldung zu sparen?

@peter wilhelm
das habe ich auch gerade gedacht!
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Colonel Bilgenpumpe
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Anmeldungsdatum: 11.01.2004
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 6.Mai 2004 8:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ Jfibu

Werde mir nicht anmaßen, Experte in Steuerdingen zu sein. Aber ich bin interessiert und informiere mich. Und dies gilt nun mal:

Grundsätzlich gilt, daß jede in einer Rechnung ausgewiesene MWSt auch an das Finanzamt abgeführt werden muß; auch dann, wenn der Rechnungssteller nicht umsatzsteuerberechtigt ist - also z.B. Privatmann. Das heißt, wenn man eine Rechnung mit MWSt ausstellt, dann gibt der Rechnungsempfänger diesen Betrag bei der nächsten Voranmeldung an und holt ihn sich vom Finanzamt zurück, während das Finanzamt die MWSt dann vom Privatmann einfordern wird/kann.

Diese Regelung ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Ob das natürlich 100te Steuerzahler tun und steuerehrlich sind, steht hier ja auf einem anderen Blatt. Außerdem sind Kleinunternehmer ja auch USt. befreit; allerdings auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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Jfibu
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 6.Mai 2004 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

@colonel

sicher kann man auch als Privatmann USt ausweisen und in Rechnung stellen. ABER der Sinn dieses Procederes ist höchst fraglich. Wenn ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf § 15 (1) Nr. 1 UStG zum Thema VoStabzug lenken dürfte:

Zitat:
Die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14 , 14a ausgestellte Rechnung besitzt.


Betonung liegt hier auf Unternehmer im Sinne des USt Rechtes.

Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang ist der per 1.1.04 neugefasste § 14 c UStG. Inhalt hier dass die Korrektur der Rechnung nach Rückzahlung evtl. in anspruchgenommener VoSt grundsätzlich möglich ist. Im Ergebnis bleibt daher jetzt lediglich ein gewaltiger Verwaltungsaufwand. Früher führte diese vorgehensweise zu einem wahren Disaster, da der alte § 14 (3) UStG zwar den Ausschluß des VoSt abzugs vorsah aber die Zahlung der USt für den Aussteller der Rechnung erzwang. Eine Korrektur war zu dieser Zeit nicht möglich!
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