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Werbungskosten bei Kapitalerträgen

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qwaxy
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.03.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.März 2003 18:34    Titel: Werbungskosten bei Kapitalerträgen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
wer kann mir bei folgendem Sachverhalt helfen:

ich habe in meiner letzten Steuererklärung als Werbungskosten für Kapitalerträge (Anlage KAP) unter Anderem Fachzeitschriften wie FOCUS-Money, BÖRSE-ONLINE und Die TELEBÖRSE angegeben (mit Belegen). Dies wurden nicht anerkannt, da diese keine Fachzeitschriften sein sollen. Heute habe ich daher mit der Zuständigen Bearbeiterin beim Finanzamt gesprochen. Sie ist der Meinung, es gibt KEINE Fachzeitschriften für den Bereich Kapitalerträge. In der Ablage KAP würden nur Depot- und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten anerkannt!?

Das halte ich für sehr merkwürdig!
Ein Jahr vorher wurde das alles anerkannt.

Hat sonst jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ???
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Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 18.März 2003 7:35    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

Interessant.

Bin mir recht sicher, dass aus den 'Höhen der Anden' sich ein Vogel hier niederlassen könnte und eine 'hoffentlich befriedigende Antwort' zu deinem Problem schreibt. Wetten das?

Viel Spaß bei Gomopa Net.
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 18.März 2003 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

..ich könnte mir vorstellen, daß die gute Frau Recht hat.
sog. Researchkosten, sind max. Nebenkosten der Anschaffung und keine Werbungskosten, siehe auch KAP Erklärungen u. Ausfüllhilfe.
Zugegeben ziemlich schwierig auseinanderzuhalten.
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qwaxy
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.03.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.März 2003 12:50    Titel: Danke für die Antwort Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Wenn das so ist, kann man da wohl nichts machen. Jetzt weiß ich aber wenigstens wo ich dran bin. "Nebenkosten der Anschaffung" war das richtige Stichwort für mich. Wenn das so gesehen wird, leuchtet mir das Ganze ein.
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 21.März 2003 19:39    Titel: sogar beim "handelsblatt" streiten sich die geiste Antworten mit Zitat

http://www.ey.com/Global/content.nsf/Germany/Steuerberatung_-_Steuer_News_Januar_2003_-_Kein_Abzug_der_Ausgaben_fuer_das_Handelsblatt_als_Werbungskosten

http://www.vp-online.de/site01/akt_uell/docs/99_06/steuer10.htm

http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&q=handelsblatt+werbungskosten

du musst dem sachbearbeiter klar machen, dass das lesen der von dir genannten zeitungen ausschließlich dem zweck dient, einnahmen aus kapitalvermögen zu sichern, zu erhalten und zu fördern. informationen über politik, sport, wetter und sonstige themen, die die private lebensführung betreffen, sind nicht oder in vernachlässigbar geringem umfang enthalten. lt. dieser kommentarmeinung http://www.tradewire.de/ekurs/kurs9d_9d.php3 gehören die aufwendungen für handelsblatt und börse-online zu den werbungskosten.

aber wie oben schon in den links gezeigt: da streiten sich die gerichte. und das einzige bfh-urteil, das das handelsblatt mal anerkannte, wurde nie im bundessteuerblatt veröffentlicht. und nur die im bundessteuerblatt veröffentlichten urteile sind für die finanzverwaltung bindend.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 21.März 2003 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Was habe ich geschrieben? Da war unser Vogel. Bin immer wieder begeistert...

Die Wette jedenfalls, die hätte ich gewonnen.
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Kanzler
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2002
Beiträge: 64
Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee

BeitragVerfasst am: 27.März 2003 20:53    Titel: Das hüpfende Komma Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Der Condor hats auf den Punkt gebracht. Werbungskosten dienen dem Erwerb, Sicherung oder Erhalt von Einnahmen und sind bei der Einkunftsart abzusetzen, bei der sie entstehen (ganz banal § 9 EStG zusammengefasst). Jetzt würd ich als FinBeamter mir mal anschauen, was Du denn für Einkünfte hast. Erzielt der Stpfl. nämlich auch Spekulationsgewinne, könnten diese Zeitschriften auch hier zuzuordnen sein.
Das Handelsblatt ist jedoch m.E. etwas anders zu werten, da hier der allgemeine Teil doch erheblicher ist (Stichwort: Aufteilungsverbot). Bei reinen Börsen-Zeitungen gibt es idR keine Probleme. Du kannst Deinem Sachbearbeiter ja mal ein Exemplar zukommen lassen, der kann ja auch nicht alle Zeitungen kennen.
Letztendlich ist also die Frage, zu welchem Zweck Du die Zeitungen tatsächlich nutzt. Dienen sie wirklich der Einnahmenerzielung (hier aus KapV), steht einem WK-Abzug nichts im Wege.

Nur so ein paar Gedanken von mir...
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vattern
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.März 2003 11:43    Titel: Märchen Antworten mit Zitat

Fällt mir dazu ein:

26.03.03 um 21.45 Uhr auf ARD

Das Märchen von der gerechten Steuer


Wer es nicht gesehen hat, dem wäre es zu empfehlen.

Dort wurde z.B. auch el condor berücksichtigt, der richtigerweise erklärte, dass nur die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt eine Durchsetzung durch die Finanzämter gewährleistet.

Und wenn die Urteile nicht genehm sind - werden sie halt nicht veröffentlicht.

Schönen Gruß an den Rest des Bananenvolkes...
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.März 2003 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

fehlt nur der blaue "Qiquita"-Aufkleber auf goldenem Grund.
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