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qwaxy Newbie
Anmeldungsdatum: 17.03.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.März 2003 18:34 Titel: Werbungskosten bei Kapitalerträgen |
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Hallo zusammen,
wer kann mir bei folgendem Sachverhalt helfen:
ich habe in meiner letzten Steuererklärung als Werbungskosten für Kapitalerträge (Anlage KAP) unter Anderem Fachzeitschriften wie FOCUS-Money, BÖRSE-ONLINE und Die TELEBÖRSE angegeben (mit Belegen). Dies wurden nicht anerkannt, da diese keine Fachzeitschriften sein sollen. Heute habe ich daher mit der Zuständigen Bearbeiterin beim Finanzamt gesprochen. Sie ist der Meinung, es gibt KEINE Fachzeitschriften für den Bereich Kapitalerträge. In der Ablage KAP würden nur Depot- und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten anerkannt!?
Das halte ich für sehr merkwürdig!
Ein Jahr vorher wurde das alles anerkannt.
Hat sonst jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ??? |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 18.März 2003 7:35 Titel: Hallo |
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Interessant.
Bin mir recht sicher, dass aus den 'Höhen der Anden' sich ein Vogel hier niederlassen könnte und eine 'hoffentlich befriedigende Antwort' zu deinem Problem schreibt. Wetten das?
Viel Spaß bei Gomopa Net. |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 18.März 2003 16:54 Titel: |
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..ich könnte mir vorstellen, daß die gute Frau Recht hat.
sog. Researchkosten, sind max. Nebenkosten der Anschaffung und keine Werbungskosten, siehe auch KAP Erklärungen u. Ausfüllhilfe.
Zugegeben ziemlich schwierig auseinanderzuhalten. |
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qwaxy Newbie
Anmeldungsdatum: 17.03.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.März 2003 12:50 Titel: Danke für die Antwort |
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Danke für die Antwort.
Wenn das so ist, kann man da wohl nichts machen. Jetzt weiß ich aber wenigstens wo ich dran bin. "Nebenkosten der Anschaffung" war das richtige Stichwort für mich. Wenn das so gesehen wird, leuchtet mir das Ganze ein. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 21.März 2003 19:59 Titel: |
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Was habe ich geschrieben? Da war unser Vogel. Bin immer wieder begeistert...
Die Wette jedenfalls, die hätte ich gewonnen. |
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Kanzler Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2002 Beiträge: 64 Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee
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Verfasst am: 27.März 2003 20:53 Titel: Das hüpfende Komma |
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Hallo zusammen!
Der Condor hats auf den Punkt gebracht. Werbungskosten dienen dem Erwerb, Sicherung oder Erhalt von Einnahmen und sind bei der Einkunftsart abzusetzen, bei der sie entstehen (ganz banal § 9 EStG zusammengefasst). Jetzt würd ich als FinBeamter mir mal anschauen, was Du denn für Einkünfte hast. Erzielt der Stpfl. nämlich auch Spekulationsgewinne, könnten diese Zeitschriften auch hier zuzuordnen sein.
Das Handelsblatt ist jedoch m.E. etwas anders zu werten, da hier der allgemeine Teil doch erheblicher ist (Stichwort: Aufteilungsverbot). Bei reinen Börsen-Zeitungen gibt es idR keine Probleme. Du kannst Deinem Sachbearbeiter ja mal ein Exemplar zukommen lassen, der kann ja auch nicht alle Zeitungen kennen.
Letztendlich ist also die Frage, zu welchem Zweck Du die Zeitungen tatsächlich nutzt. Dienen sie wirklich der Einnahmenerzielung (hier aus KapV), steht einem WK-Abzug nichts im Wege.
Nur so ein paar Gedanken von mir... |
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vattern Newbie
Anmeldungsdatum: 14.01.2002 Beiträge: 29
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Verfasst am: 28.März 2003 11:43 Titel: Märchen |
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Fällt mir dazu ein:
26.03.03 um 21.45 Uhr auf ARD
Das Märchen von der gerechten Steuer
Wer es nicht gesehen hat, dem wäre es zu empfehlen.
Dort wurde z.B. auch el condor berücksichtigt, der richtigerweise erklärte, dass nur die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt eine Durchsetzung durch die Finanzämter gewährleistet.
Und wenn die Urteile nicht genehm sind - werden sie halt nicht veröffentlicht.
Schönen Gruß an den Rest des Bananenvolkes... |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 28.März 2003 12:10 Titel: |
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| fehlt nur der blaue "Qiquita"-Aufkleber auf goldenem Grund. |
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