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Wertpapierhandelsgesetz - Verjährungsfallen umgehen!

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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1162
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BeitragVerfasst am: 12.Jan 2007 10:13    Titel: Wertpapierhandelsgesetz - Verjährungsfallen umgehen! Antworten mit Zitat

Nach drei Jahren sind die Banken gemäß §37a Wertpapierhandelsgesetz aus der Haftung entlassen. Dann können Sie keine Schadenersatzansprüche aus einer Falschberatung mehr geltend machen. Aber Vorsicht Verjährungsfalle: Anders als im übrigen Schadenersatzrecht nach BGB beginnt die Verjährung bei Falschberatung bereits mit der Entstehung des „Anspruchs“ zu laufen und nicht, wie allgemein angenommen mit der Kenntnis von dem Schaden (Oberlandesgericht Frankfurt, 2.8.2006, Az.: 23 U 287/05).

Diesem verhängnisvollen Irrtum unterlag im entschiedenen Fall eine Zahnärztin, die nach einer Beratung durch ihre Bank im Jahr 2000 das erste Wertpapier erworben hatte. Weitere Käufe im Folgejahr führten zu großen Verlusten. In der irrigen Annahme, dass sie sich noch innerhalb der Verjährungsfrist nach BGB befand, verklagte sie ihre Bank auf Schadenersatz. Zu Unrecht, befand das Gericht. Die Verjährung trete für alle Ansprüche einheitlich ein. Das bedeutet, auch spätere Käufe zögern die Verjährung nicht hinaus.

Sie merken: Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrer Bank ist kurz gehalten. Entscheidend ist hier zudem das tatsächliche Kaufdatum. Die Frist von drei Jahren beginnt schon dirket bei Kauf und nicht erst mit Ablauf des Jahres, in dem Sie eine Geldanlage gekauft haben.

Es spielt dabei keine Rolle, wann Sie die Erkenntnis über den Schaden gewonnen haben. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich das Kaufdatum Ihres ersten Wertpapiers so notieren, um die Wertentwicklung einmal jährlich zu überprüfen.

Verwechseln Sie diese besondere Verjährungsfrist nicht mit der für Finanzierungen. Für diese gilt nämlich die BGB-Verjährung. Hier beginnt die Frist erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie sich über die Falschberatung sicher geworden sind. SR
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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