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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6791
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Verfasst am: 17.Feb 2007 12:06 Titel: Wie Manager einen Steuervorteil erhalten |
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Wer Aktien seines Arbeitgebers zum Vorzugspreis kaufen darf, muss die Differenz zum aktuellen Marktwert der Papiere als geldwerten Vorteil versteuern. Wenn Manager dabei alle Regeln beachten, ist allerdings nur ein ermäßigter Steuersatz fällig, entschied der Bundesfinanzhof (VI R 136/01).
In dem Fall hatte eine Frau etwa zwei Jahre nach Erhalt der Optionen erstmals einige eingelöst und 32 Papiere verbilligt gekauft. Ihr Gewinn sei keine Belohnung für eine besondere Leistung im entsprechenden Jahr, sondern eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", stellten die Bundesfinanzrichter klar.
Damit habe die Frau Anspruch auf die sogenannte Fünftelregelung. Das bedeutet: Das Finanzamt muss den geldwerten Vorteil fiktiv auf fünf Jahre verteilen. Das mildert den Progressionseffekt im Jahr des Aktienkaufs deutlich. Sobald zwischen dem Erhalt der Optionen und ihrer Einlösung mehr als ein Jahr liege, müsse das Finanzamt diesen Vorteil gewähren, so die Richter weiter - es sei denn, die Beamten könnten beweisen, dass die Optionen eine Belohnung für eine besondere Leistung im fraglichen Jahr waren.
Quelle: WiWo |
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