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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5860
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Verfasst am: 22.Nov 2006 15:57 Titel: Wie Topverdiener steuerbegünstigt vorsorgen |
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Erst ein Ladenhüter, könnte die Rürup-Rente eine Blüte erleben. Eine Änderung der Steuerregeln macht die neue Basisrente für Gutverdienende auch als Steuerspar-Variante interessant.
Die Steuereintreiber von Schwarz-Rot können auch anders. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 dürfen Vorausschauende, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, die Beiträge anders als bisher in jedem Fall vom ersten Euro an von der Steuer absetzen. "Wer jetzt investiert, kann den kompletten Jahresbeitrag auf einen Schlag einzahlen und steuerlich geltend machen", sagt Andreas Zittlau, Geschäftsführer der Vermögensberatung CPM in Köln. Das sei eine der wenigen Möglichkeiten, vor dem Jahresende noch was zu machen.
Für Selbstständige sind Rürup-Policen besonders attraktiv. Erstens haben Gläubiger ihres Unternehmens bei einer Insolvenz keinen Zugriff auf die Rürup-eingezahlten Beträge, und zweitens ist der Steuervorteil für Unternehmer großzügiger als für Angestellte. So dürfen verheiratete Unternehmer bis zu 40 000 Euro einzahlen und 62 Prozent davon als Sonderausgaben von der Steuer absetzen (siehe Beispielrechnung hier im Special: Steuerbonus mit Rürup). Und das Schöne: Der Steuervorteil wächst von Jahr zu Jahr. Der absetzbare Anteil steigt um je zwei Prozentpunkte, 2007 also zunächst auf 64 Prozent. Damit lässt sich die Steuerlast locker um 25 Prozent und mehr senken. Zittlau: "Da Beiträge jetzt immer vom ersten Euro an absetzbar sind, wird die Rürup-Rente für deutlich mehr Menschen interessant."
Für Rürup-Policen bietet der Markt derzeit zwei Varianten:
- Als klassische Lebensversicherung fährt der Sparer ein gebremstes Risiko bei überschaubaren Renditechancen;
- mit einer Fondspolice fließen die Vorsorgebeiträge in Aktien- und Zinsfonds, die der Kunde meist selber auswählt. Das verspricht über die lange Laufzeit höhere Renditen, gleichzeitig steigt das Risiko, die Schwankungen am Kapitalmarkt stärker zu spüren.
Für Arbeitnehmer oder Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte scheint die Rürup-Rente auf den ersten Blick weniger attraktiv: Sie können nicht so viel ansparen, weil das Finanzamt von der maximalen Einzahlung (20 000 Euro) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken abzieht (siehe Beispielrechnung).
Trotzdem bleibt noch Steuersparpotenzial übrig, das Topverdiener nutzen können. Wenn ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 63 000 Euro im Jahr liegt, zahlen sie prozentual weniger in die Rentenkasse ein. Bei ihnen wird also die Lücke zwischen Arbeitseinkommen und staatlicher Rente später noch größer sein als bei anderen.
Deshalb ist eine zusätzliche Basisvorsorge sinnvoll – und das gleich doppelt: "Die gesetzliche Rente wird bei vielen heutigen Arbeitnehmern deutlich geringer ausfallen, weil sie nach neuem Recht voll versteuert wird", warnt Achim Dannecker, Steuerberater bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Frankfurt. "Der Effekt wird häufig massiv unterschätzt."
Auch Ehepartner können in eine Police einzahlen. So sichern sie dem Alleinverdiener Steuervorteile und sich eine eigene Altersvorsorge. Vermögensberater Zittlau hat einem Mediziner aus Bonn dagegen von der Rüruperei abgeraten - der Mann will womöglich bald ins Ausland, weil ihm die Gesundheitsreform das Leben schwer macht.
Wer sich eine neue Existenz aufbauen will, ist auf liquide Mittel angewiesen - da ist Rürup nicht geeignet.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 24.Nov 2006 0:32 Titel: Re: Wie Topverdiener steuerbegünstigt vorsorgen |
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| Zitat: |
| Für Selbstständige sind Rürup-Policen besonders attraktiv. |
Rürup-Rente: Altersvorsorge für Selbstständige!
mehr Info --- hier >> klick |
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annova Specialist
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 24.Nov 2006 11:14 Titel: |
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Ist die Rüruprente ein Produkt für mich?
Die Basisrente darf nicht auf einmal ausgezahlt werden, sondern ausschließlich monatlich
Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte angesparte Versicherungssumme verloren.
Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt.
Die Rürup Rente kann nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden.
Gute Frage!!
Sollte ich darüber mal nachdenken???
Gruß
annova |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 276 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 24.Nov 2006 13:10 Titel: |
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Hallo,
sollte ein Gutverdiener wirklich T€ 40 jährlich in eine Rentenversicherung einbezahlen???
Ich sage mal provokativ: NEIN!
Wenn man soviel Geld jährlich übrig hat, dann kann man doch damit z.B. ein Mehrfamilienhaus kaufen. Gibt es immer günstig bei attraktivem Preis-/Mieteinnahmen-Verhältnis. 7 % Mietrendite sind realistisch.
Beispielsrechnung:
Kaufpreis T€ 400 + Kaufnebenkosten T€ 30
Mieteinnahmen: T€ 28
Zinsaufwand: T€ 430 x 5 % = T€ 22 (ich weiss, es geht auch besser)
Abscheibung: T€ 350 x 2 % = T€ 7
Steuerlich geht das Haus also +- 0 auf, kostet also keine Steuern. Es bleiben aber trotzdem T€ 7 jedes Jahr übrig, die man für Reparaturen zur Seite legen kann.
Wenn man dann 11 Jahre lang eben diese T€ 40 in die Tilgung steckt, ist das Haus schuldenfrei. Und bringt p.a. T€ 28, somit monatlich € 2.333. Mit Mietsteigerungen sogar noch mehr.
Eine Rentenversicherung bringt auch nicht mehr. ABER DAS GELD IST WEG.
Mir ist jedenfalls schleierhaft, warum es für so viele Leute unbedingt eine Rente für´s Alter sein muss. Ich halte das für Vermögensvernichtung.
Gruß
Cob |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5860
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Verfasst am: 5.Dez 2006 20:51 Titel: |
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"Rürup"-Rente: Beiträge schon im Jahr 2006 steuerlich besser gestellt
Nachdem die "Riester"-Rente seit kurzem boomt, dümpelt die "Rürup"-Rente jämmerlich dahin. Grund dafür sind nicht nur die äußerst restriktiven Bedingungen, die noch schärfer sind als bei der "Riester"-Rente, sondern auch die fehlende steuerliche Auswirkung vor allem bei Selbstständigen und geringer verdienenden Angestellten und Beamten. Um die neue Basisrente flott zu bekommen, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 zwei deutliche Verbesserungen geschaffen, die bereits für das Jahr 2006 gelten.
- Zum einen wird der Kreis der begünstigten Anbieter, die eine "Rürup"-Rente mit Sonderausgabenabzug anbieten dürfen, über Versicherungsunternehmen hinaus ausgeweitet auf Banken, Investmentgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute sowie betriebliche Pensionsfonds und Pensionskassen.
Mit der Ausweitung der begünstigten Anbieter wird gleichzeitig auch die Palette der begünstigten Altersvorsorgeprodukte erweitert um Spar- und Auszahlpläne bei Banken und Investmentgesellschaften. Damit werden die Anbieter vermutlich aber erst im kommenden Jahr auf den Markt kommen.
- Zum anderen wird die Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug verbessert: Künftig werden "Rürup"-Beiträge nicht mehr aufgrund der Vergleichsregelung mit dem Jahr 2004 wirkungslos verpuffen, sondern sich ab dem ersten Euro mit dem maßgebenden Prozentsatz steuermindernd auswirken. Dies erfolgt durch Hinzurechnung eines neuen Erhöhungsbetrages zum Abzugsvolumen des Jahres 2004 (§ 10 Abs. 4a EStG 2007). Damit wird eine "Rürup"-Rente besonders für Selbstständige interessant (für die die "Rürup"-Rente eigentlich gedacht war), aber auch für Rentner und Pensionäre sowie geringer verdienende Angestellte und Beamte.
Von den Beiträgen zur "Rürup"-Rentenversicherung bzw. in einen "Rürup"-Vertrag können im Jahre 2006 62 % und in jedem folgenden Jahr jeweils 2 Prozentpunkte mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Und dennoch: Die meisten Selbstständigen haben davon bisher keinen steuerlichen Vorteil. Grund hierfür sind zum einen der mickrige Höchstbetrag für "Versicherungsbeiträge" und zum anderen die Günstigerprüfung mit der Regelung des Jahres 2004. Genau dies wird nun bereits für das Jahr 2006 deutlich verbessert.
Besonders vorteilhaft kann ein "Rürup"-Vertrag gegen Einmalbeitrag sein: Bei einer möglichen Einzahlung von maximal 20 000 EUR / 40 000 EUR (Ledige / Verheiratete) wirken sich im Jahre 2006 davon 62 % (bei Einzahlung in 2007: 64 %) steuermindernd aus und führen so zu einer beträchtlichen Steuerersparnis. Beginnen die Rentenzahlungen beispielsweise im Jahre 2010, sind diese lebenslänglich nur mit 60 % zu versteuern; bei Rentenbeginn im Jahre 2015 sind es 70 % der Rente.
Gerade betuchte Rentner und Pensionäre können von einem "Rürup"-Vertrag mit sofort beginnender Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag profitieren: Sie können den Einmalbeitrag bis zu 20 000 EUR bzw. 40 000 EUR einzahlen und im Jahre 2006 zu 62 % als Sonderausgaben absetzen (im Jahre 2007 sind es sogar 64 %). Die im Jahr 2006 sofort beginnende Rente muss dann lebenslang nur mit 52 % als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Bei Rentenbeginn im Jahre 2007 sind es 54 % der Rente.
Zur einfachen Ermittlung des Abzugsvolumens 2006 und 2004, zur Durchführung der Günstigerprüfung und zur Berechnung der maximal abzugsfähigen
"Rürup"-Beiträge können Sie (spezielle Vordrucke) hier >>> herunterladen |
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