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Wie kann ich in Zunkunft Netto Fakturieren

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Atilla
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2005 11:52    Titel: Wie kann ich in Zunkunft Netto Fakturieren Antworten mit Zitat

Liebe Forumsgemeinde,

ich lese hier seit einiger Zeit immer wieder interessante Beiträge zu verschiedenen Themen. Und da mich seit geraumer Zeit ein Problem beschäftigt dachte ich mir , hier gibt es doch schon einige schlaue Köpfe, welche mir bei meinem Problem behilflich sein können.
Zur Situation
Ich handle seit zwei Jahren mit Neufahrzeugen welche ich mit Preisnachlässen recht gut nach Südeuropa verkauft habe. Ich habe diese Fahrzeug natürlich Netto fakturiert und habe vom Finanzamt meine Vorsteuer zurückerhalten. Das ist alles auch ganz gut gelaufen, aber seit letztem Jahr wird der Kampf an mein Geld (Vorsteuer) zu kommen immer grösser. Normalerweise muss man nach EG Gesetzen bei Netto Fakturierung vom Kunden im EG Land die Firmenunterlagen inklusive Kopie vom Ausweis des Geschäftsführers in Kopie haben und diese beim Bundesamt für Finanzen in Verbindung mit der Umsatzsteuer ID auf ihre Korrektheit prüfen. Wenn man vom BfF ein OK erhählt so sollte das ausreichend sein. Nicht aber für verschiedene Finanzämter, welche hier gezielt Unternehmer schikanieren und in der ganzen Existenz gefährden.
Jetzt wurde sogar verlangt , dass man die Geschäftsräume des Autohändlers in dem jeweiligen Land vor Ort fotografiert um die Existenz der Firma zu belegen. D.H wenn ich einen VW Golf nach Italien an einen neunen Kunden verkaufe , so muss ich nachdem ich vom BfF sowieso schon ein Ok habe, nach Italien fahren und mich von der Existenz des Händlers überzeugen und das bei vielleicht 500 EUR Gewinn.
Das Problem betrifft mich natürlich bei weitem nicht allein, nein mir sind auch andere Händler in Deutschland bekannt, bei denen die Situation ähnlich ist.
Bei mir ist jetzt aber ein grösserer Betrag aufgelaufen welchen ich vom Finanzamt zu bekommen habe. Meinen Steuerberater ist es trotz verschiederner Dienstaufsichsbeschwerden noch nicht gelungen die Sache zu beschleunigen, so dass ich vom Nov. 2004 noch die Vorsteuer ausstehen haben. Ich werden diesen Betrag auch erhalten nach Aussage meines Steuerberaters, aber es dauert und blockiert langfristig die Eigenmittel. Sowieso wird der Ärger mit dem Finanzämtern immer grösser. Daher suche ich nach neuen Möglichkeiten wie ich das Problem der Vorsteuer lösen kann.
Die Frage:
Wer kann mir eine Möglichkeit nennen, wie ich zukünftig Fahrzeuge in Deutschland kaufen kann und diese in irgendeiner legalen Form netto ins Ausland zu fakturieren ohne dass manmonatelang auf sein Geld warten muss. Am Besten das ganze ohne Beteiligung deutscher Finanzämter. mit einer Auslandsfirma.
Für eure Tipps bedanke ich mich im Voraus

MfG

Atilla
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2005 9:40    Titel: Dreiecksgeschäft § 25b UStG ? Antworten mit Zitat

Ist es möglich, dass die Lieferanten direkte Rechnungen an die italienischen Abnehmer schreiben, also die Endkunden kennen dürfen ?

Dann könnte das Dreiecksgeschäft für dich umsatzsteuerfrei bleiben (keine Vorsteuer, keine Umsatzsteuer).
Das müsste dein Steuerberater ausarbeiten.

Bei Lieferung über eine Auslandsfirma (z.B. Ltd.) würden die Lieferanten vielleicht zurückschrecken, umsatzsteuerfrei zu liefern. Ist aber möglich, z.B. freiwillig in England eine VAT-Nr. und USt-IdNr zu beantragen und dem englischen Finanzamt die innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzuweisen. Die Gewinne würden nach wie vor am Verwaltungssitz in Deutschland anfallen. Wie gesagt, deine USt-Probleme werden dann bei den Lieferanten abgeladen. Ich wollte an deren Stelle nicht den schwarzen Peter haben, wenn dem deutschen Finanzamt die Konstruktion einfach nicht gefällt.
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