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Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 50 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 6.Feb 2007 12:35 Titel: Wieder trifft es die Kleinanleger - Fonds Abgeltungssteuer |
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Die Kreativität der deutschen Finanzpolitiker kennt scheinbar keine Grenzen, wenn es um Innovationen in der Steuerpolitik geht. Wieder einmal trifft es den Kleinanleger:
Montag, 5. Februar 2007 14:26
Abgeltungssteuer auf den Weg gebracht
(DAS INVESTMENT) Das formale Gesetzgebungsverfahren für die lange diskutierte Abgeltungssteuer für Investmentfonds hat begonnen: Die politische Arbeitsgruppe zur Unternehmensteuerreform hat einen noch unveröffentlichten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) gebilligt.
Dem Gesetzesentwurf zufolge können sich Privatanleger noch bis Ende nächsten Jahres Fondsanteile zulegen, ohne dass sie nach mindestens einjähriger Haltedauer für ihre Kursgewinne Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Die Abgeltungssteuer gelte nur für Fondsanteile, die ab Januar 2009 ins Depot gekommen sind. Pauschal 25 Prozent des Gewinns dieser Fonds gingen künftig an den Fiskus. Dabei spiele es keine Rolle, wie lange der Fonds gehalten wurde, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ den Referentenentwurf heute vorab.
Bis Ende Februar können andere Bundesministerien und die Länder sowie Verbände und Gewerkschaften ihre Kritik an dem Referentenentwurf äußern. Dieser wird nach Angaben eines BMF-Sprechers spätestens morgen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung stehen. Mitte März will sich das Bundeskabinett abschließend mit den Änderungsvorschlägen befassen. Die erste Lesung der Unternehmensteuerreform im Bundestag soll Ende März folgen.
Ebenso wie bei der EU Zinsbesteuerung werden die Schweizer Banken und Vermögensverwalter erfreut sein, die so aus ihrem eigenen Land "verscheuchten" Anleger bedienen zu dürfen.
Beispiel:
Die EU-Zinsbesteuerung gilt nur für Zinsen, so z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren oder Rentenfonds. Von der Abgeltungssteuer bleiben daher verschont: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Optionen und allen Arten von Finanz-Innovationen. Auch für Fonds gibt es noch Schlupflöcher. So soll die Zinsertragsteuer nicht greifen bei Fonds, die weniger als 40% festverzinsliche Wertpapiere in ihrem Bestand halten. Die Abschlagsteuer greift auch nur bei Zahlungen an Privatpersonen. So sind Stiftungen nach derzeitigem Stand noch ausgenommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass alle Schlupflöcher geschlossen werden. Solange im außereuropäischen Ausland noch Steueroasen existieren, sind zumindest Modelle denkbar, wonach Depots, z.B. bei einer Schweizer Bank, auf verbundene Unternehmen dieser Bank in den aussereuropäischen Raum übertragen werden.
Grüsse aus der Schweiz
Thomas B. Steden _________________ BAMAT Group
Seestr. 60
CH 6052 Hergiswil
Schweiz
Tel. 0041 / 41 / 534 78 69
Email: b.steden@bamat.com
Webseite: http://www.bamat.com |
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scode01 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 29 Wohnort: bei Düsseldorf
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Verfasst am: 22.Mai 2007 13:07 Titel: Es hätte so schön sein können.... |
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Sehr geehrte Damen und Herren....
....es hätte so schön sein können, wenn unsere Bundesregierung wie folgt beschlossen hätte:
· Eine attraktive Anmestie-Regelung für im Ausland angelegte Schwarzgelder, verbunden mit einer Abgeltungssteuer von 15 % für alle Kapitalerträge
· Mit dieser Abgeltungssteuer sind automatisch die Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgegolten
· Das Kontenabrufverfahren wird abgeschafft
· Das Bankgeheimnis in vollem Umfang wieder eingeführt, weil die meisten Steuerzahler eben keine Terroristen sind
· Infolgedessen fließen Milliardenbeträge zurück nach Deutschland
· Ein Abfluß von Kapital ins Ausland findet so gut wie nicht mehr statt
· Der Fiskus erziehlt ungeahnte zusätzliche Einnahmen
So hätte man es machen können.
Tatsächlich gab es aber vor einiger Zeit eine Amnestie-Regelung, die ihren Namen nicht verdient hatte – und jetzt, Jahre später, soll eine Abgeltungssteuer eingeführt werden....
Diese ist jedoch mit 25 % leider zu hoch, so daß der Kleinanleger immer noch besser individuell versteuert, wodurch die Banken auch in Zukunft noch mit der Ausstellung von Steuerbescheinigungen belastet werden und die Kirchensteuer mittels einer komplizierten Formel noch zusätzlich zu berücksichtigen ist und eine Kirchenzugehörigkeits-Datenbank erforderlich wird.
· Leider bleibt es auch bei der Kontenschnüffelei der Behörden,
· Leider wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft (was Dividenden zusätzlich steuerlich verteuert),
· Leider fällt die Spekulationsfrist für Wertpapiere weg (was wiederum Kleinanleger besonders trifft)
· Leider sollen Spekulationsverluste aus Wertpapierhandel nicht mehr wie ursprünglich geplant mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Es darf
· leider nur noch ein Ausgleich mit künftigen Spekulationsgewinnen vorgenommen werden
· Leider wird der Bürokratieaufwand durch die gesonderte Feststellung der Spekulationsverluste auch nicht geringer und
· leider ist der hauptsächliche Grund der diese Änderungen veranlaßt hat, darin zu sehen, daß die Zinsschranke zugunsten von Großkonzernen nun auf Kosten der Kapitalanleger kompensiert werden soll.
Wir meinen: Das ist eine Politik der faulen Kompromisse, die das Vertrauen in den deutschen Staat sicherlich nicht fördert. Den Wettbewerb um Unternehmen und leistungsbereite Bürger wird Deutschland so auch nicht gewinnen – die Schweiz, Österreich und andere Länder freuen sich schon... |
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