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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 2.Mai 2004 16:24 Titel: Wohnsitz und Anmeldung im Ausland |
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Hallo,
suche, da ich meine Tätigkeit eigentlich weltweit ausüben kann,
dies jedoch nicht in meinem persönlichen Favoritenland (Thailand) ausüben möchte, Möglichkeiten der Wohnsitznahme mit Anmeldung (Residenz) .
Keine Panik ich will gar nicht bei eurer Tochter einziehen *g
Gesucht wird eine Auslandsadresse und Postweiterleitung jedoch als Privatperson und nicht als Firma. Wie sieht das mit der EU steuerlich aus ?
In den neuen Mitgliedsstaaten / wie auch in nicht EU Staaten wie z.B. Serbien ? Doppelbesteuerungsabkommen oder Steuerbefreiung bei Investitionen im Land ? Tips zur Steuervermeidung auch gern gesehen.
Bin es langsam satt, hier in Deutschland als Freiberufler, der seine gesamten Einkünfte eh aus dem Ausland bezieht, von den Behörden wie ein Verbrecher behandelt zu werden.
Habe jede Menge Beiträge im Forum nach dem Thema durchsucht jedoch nicht das passende gefunden. Hoffe damit eine Diskussion anzustoßen die manche User hier vor dem Bobbele Schicksal bewahrt. (unter anderem mich) ------------------- Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke -------------------- |
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KIM Specialist
Anmeldungsdatum: 12.11.2003 Beiträge: 57
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Verfasst am: 5.Mai 2004 20:17 Titel: |
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| muss es Tailand sein ? oder Kommen auch andere Länder in Frage ? |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 5.Mai 2004 20:27 Titel: KIM... |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 5.Mai 2004 20:49 Titel: Frage an die Moderation... |
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Schauen Sie bitte auf die letzte Nachricht von KIM...
Schauen Sie bitte auf mein letzte Nachricht, die die vorherige Nachricht von KIM als Zitat beinhaltet...
Was fällt Ihnen auf...?
Richtig, der Text in der Nachricht von KIM wurde nachträglich geändert... oder: Ich habe etwas dazugemacht... Suchen Sie sich etwas aus...!
Da ich weiß, was ich zitiert habe, frage ich mich nun... Seit wann können User im Nachhinein ihre Nachrichten ändern...? oder ist der User jemand aus...???
Bitte nicht alle für dumm verkaufen hier! |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 5.Mai 2004 21:12 Titel: und während andernorts noch gearbeitet wird... |
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wurden die "gomopa-orange" farbenen Änderungen bereits festgehalten...
http://www.wilhelm-data.de\Gomopa\kim01.jpg
und
http://www.wilhelm-data.de\Gomopa\kim02.jpg
Woher...?
Auf der Suche nach unerklärlichen Phänomenen und mittels der Suchabfrage (letzte Beiträge KIM) werden diese Änderungen bereits angezeigt, obwohl noch nicht veröffentlicht...
Freundliche Grüße |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 6.Mai 2004 9:08 Titel: Aber viel |
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interessanter als diese wirklich nervigen Kim-Postings mit werbendem Inhalt wäre ja eine Beantwortung der Frage:Wie läuft das , wenn ich als Deutscher (womöglich unterhalte ich einen Zweitwohnsitz in D) meinen Hauptsitz im Ausland habe (sogar dort meine Firma angemeldet habe, die nur im Ausland Geschäfte tätigt, also nicht in D) Welche Steuern können die mir in D dann abknüpfen. Ich -als zugegebenermaßen steuerlicher Laie, versteht ja ohnehin keiner mehr diese Vielfalt und Tiefe- würde eigentlich sagen: keine Steuern in D , außer z.B. Grundsteuer für Zweitwohnsitz. Aber: was meinen die Fachleute dazu? _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
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Verfasst am: 6.Mai 2004 9:38 Titel: Wegzug |
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| Zitat: |
| interessanter als diese wirklich nervigen Kim-Postings mit werbendem Inhalt wäre ja eine Beantwortung der Frage:Wie läuft das , wenn ich als Deutscher (womöglich unterhalte ich einen Zweitwohnsitz in D) meinen Hauptsitz im Ausland habe (sogar dort meine Firma angemeldet habe, die nur im Ausland Geschäfte tätigt, also nicht in D) Welche Steuern können die mir in D dann abknüpfen. Ich -als zugegebenermaßen steuerlicher Laie, versteht ja ohnehin keiner mehr diese Vielfalt und Tiefe- würde eigentlich sagen: keine Steuern in D , außer z.B. Grundsteuer für Zweitwohnsitz. Aber: was meinen die Fachleute dazu? |
| Zitat: |
§ 1 (1) EStG
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden. |
Die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind in §§ 8, 9 AO definiert.
| Zitat: |
§ 8 AO Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. |
| Zitat: |
§ 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert. |
Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen ist dann mit dem jeweiligen DBA zu prüfen welchem Staat für welche Einkünfte das Besteuerungsrecht zusteht. Anzumerken ist, dass die einzelnen DBAs hierzu auch einen eigenen Wohnsitzbegriff definieren. Ausführungen hierzu würden den Rahmen sprengen.
Besteht kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland und werden auch keine Geschäftaktiviäten im Inland getätigt, scheidet eine Ertragsbesteuerung grundsätzlich aus.
ABER hier der Hinweis auf die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Sinne des § 2 AStG sowie die steuerliche Entstrickung des §6 AStG (Wegzugsbesteuerung). Obwohl insbesondere die letztere Regel hinsichtlich Ihrer Rechtmäßigkeit zur Debatte steht, kommt man bei Planungen nicht um eine entsprechende Würdigung dieser Regelung herum. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 6.Mai 2004 9:46 Titel: Klasse |
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@jfibu: Danke, da spricht der Fachmann. Nur einem Laien hilft das deutsche Steuerdickicht nicht so recht weiter manchmal.... Ich will mal kurz meine Situation schildern:
Wohne ab August im Ausland.(wirklich und dauerhaft). Habe in D noch einen umfänglichen privaten Immobilienbestand (ist mir klar , darauf muß ich Steuern zahlen).Meine Mutter wohnt noch in D, dort habe ich eine Ferienwohnung drin (klar, zwei-dreimal im Jahr muß ich zu Besuch kommen, die Enkel müssen ja die Oma sehen etc).Und irgendwo sollte ich ja auh noch meine deutsche Post empfangen (alleine schon wegen meiner Immobilien kommt ja Post wie Rechnungen, Mieterkündigungen etc.).
Was passiert nun, wnen ich mich als Zweitwohnsitz bei meiner Mutter anmelde? Oder ist es besser, dort nur einen Briefkasten zu erhalten? _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 7.Mai 2004 22:39 Titel: Zweitwohnsitz geht so nicht |
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Hallo, nach ein paar schönen Urlaubstagen wieder elektrisch erreichbar. Mein nächstes Segelboot hat dann Internetanschluß.
@Schwabenpower August ist zu spät für die 6 Monats Regelung
Zweitwohnsitz gibts in D nur in Verbindung mit Erstwohnsitz in Deutschland.
Erstwohnsitz im Ausland - dann existiert hier nur ein Wohnsitz (kein Zweit-) mit allen steuerlichen Konsequenzen wie ich bisher nachgefragt habe.
Jedoch kann einem kein Finanz oder Meldeamt verbieten eine Wohnung oder einen Briefkasten zu unterhalten.
Mein Tip - zieh zu deiner Mutter (wie uncool) kurz anmelden und Postanschrift allen Banken Versicherungen usw mitteilen. Dann Abmelden und dem Meldeamt die Mutter als vorläufige Postanschrift mitteilen, da Du im Ausland noch eine Wohnung suchst und die neue Anschrift nicht feststeht.
Mein Problem (siehe ganz oben) steht allerdings noch offen .
Wie und wo bekomme ich einen Wohnsitz mit Maildrop ?
einen Link habe ich schon gefunden, --> http://www.londoncitylink.com/service-adressen.php
aber mehr Info auch zu den neuen EU Mitgliedsstaaten sowie non EU wäre als Vergleich doch interessant.
wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 7.Mai 2004 23:06 Titel: |
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| Es ist ja viel die Rede von der sogenannten 180-Tages-Regel. Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich in fünf Staaten wohne und mich jeweils nur rund 70 Tage in jedem Staat aufhalte - bin ich dann in keinem steuerpflichtig oder gilt dann irgendwo eine Herkunft- oder Geburtsregel? Wenn es nicht so ist, könnte man ja lustig Tauschbünde über fünf Länder aufbauen - die Beteiligten tauschen im Ring und Reihenfolge ihren Wohnsitz. |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 7.Mai 2004 23:37 Titel: 180 Tage |
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@mhmoeller
guuuuute Idee , ich mach sofort mit ....
kommt aber immer auf die gesetzgebung der einzelnen Staaten an. In den USA bist Du als Bürger welteinkommenssteuerpflichtig egal wo Du wohnst. In Gemany bist du welteinkommenssteuerfplichtig wenn Du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hier in D hast. Vom gewöhnlichen Aufenthalt wird ausgegangen wenn DU länger als 6 Monate in Deutschland bist oder wenn Du deinen Wohnsitz dort hast. Zusätzlich sind natürlich auch Einkommen die DU in Deutschland erzielt hast, hier steuerpflichtig
selbst wenn Du im Ausland wohnst
wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 8.Mai 2004 0:04 Titel: |
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Habe ich verstanden - oder auch nicht. Daß ich Einkommen, die ich in Deutschland erziele, auch hier versteuern (laßen wir mal die Feinheiten der DBAen mit verschiedenen Staaten außen vor) ist klar. Wenn dieses Einkommen aber unter den Freibeiträgen liegt, ist es steuerfrei. So jetzt lebe ich aber in Österreich, Slowenien, Spanien und England auch jeweils rund 70 Tage - und liege mit dem Einkommen jeweils unter den Freibeträgen. Der tatsächliche Verdienst fällt als Angestellter einer Gibraltar Ltd an - die auf eine Versteuerung von Arbeitseinkommen von Ausländern verzichten und andererseits gilt die EU-Regelung, daß AN-Einkommen an der Quelle versteuert werden.
Ich weiß, gewagt gedacht - aber wie sieht es dann aus? Wer kriegt die Steuern? Alle oder keine - oder wie? |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 8.Mai 2004 0:20 Titel: @jojo56 |
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Vielen Dank für Deinen Hinweis wegen meinem Umzug erst im August , daß das dann mit den 180 tagen nicht klappt, ist mir klar. Bei mir ist die Situation durch Firmenverkauf, Immobilien in D etc. leider etwas komplizierter. Deshalb nehme ich aber gerne in Kauf, daß ich auch für 2004 noch Steuern in D abdrücke, aber für 2005 dann garantiert 100% korrekt keine mehr - außer für meine Immobilien in D. Meinen angedachten Zweitwohnsitz in D habe ich mir abgeschminkt, habe diesbezüglich heute mit verschiedenen Behörden gesprochen. Also erfolgt dann halt eine komplette Abmeldung. Ich pendle so oder so ja schon seit geraumer Zeit zwischen D und meinem neuen Domizil. Also die Quintessenz meiner heutigen Erhebung bei den Behörden war wirklich die: Willste in D nicht mehr steuerlich erfasst sein, Komplettabmeldung. Aber: ob Du noch irgendwo eine Wohnung angemietet hast, können die halt auch nicht so einfach kontrollieren. Und selbst wenn: Welches Gesetz verbietet es einem Deutschen, der im Ausland lebt, hier für Familienbesuche, Freunde treffen etc. eine kleine Wohnung anzumieten?
Also, da hätte ich keine Promleme damit, das denen klar zu machen, zumal ich ja ohnehin hier dann keine Firmen, Angestelltenverhältnisse oder so mehr haben werde. Mein Ratschlag deshalb: Komplettabmeldung!
Wegen Maildrop komme ich auf Dich zu.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 8.Mai 2004 2:20 Titel: Komplettabmeldung |
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Erfahrungswerte zu Wohnsitz :
Habe 2001 in UK gearbeitet und war von Dez 2000 bis Aug 2001 nicht in Deutschland gemeldet. Danach hab ich meinen Wohnsitz im eigenen, in der zwischenzeit unbewohnten Haus wieder angemeldet.
Da ich in UK nachweisbar Steuern gezahlt habe und es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, war soweit alles korrekt.
Dummerweise hat sich der Finanzbeamte, nachdem er mich als Betrüger angeschrien hat, in den Kopf gesetzt, mir eine Steuerschätzung zukommen zu lassen. Dabei hatte ich in Deutschland von August bis Dezember keine steuerpflichtigen Einkünfte und war deshalb nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Also Einspruch eingelegt, der vom gleichen Sachbearbeiter mit der Begründung : * es ist nicht ersichtlich weshalb Sie sich durch die Steuerschätzung beschwert fühlen* abgelehnt wurde.
So musste ich erstmal 20T€ ans Finanzamt ausleihen und warte auf die Rückerstattung. Das kann aber dauern wie ich von meiner Steuererklärung 2000 die Mitte 2002 nochmals,da beim Finanzamt verlorengegengen, eingerecht wurde. Die von meiner Steuerberaterin ausgerechnete Erstattung im wieder 5 stelligen € Bereich lässt immer noch auf sich warten.
Vorsicht also bei allem was dem Finanzamt Anlass gibt es könne doch noch ein Wohnsitz bestehen. Eigenes Haus welches leersteht, ein noch auf den Namen zugelassenes Telefon oder Auto. Das Finanzamt in seiner Allmächtigkeit wird dann die Beweislast umkehren und verlangen das die Nichtexistenz eines Wohnsitzes bewiesen wird.
Ist es da ein Wunder das mir die Lust auf Deutschland nicht nur wegen der fehlenden Aquatrornähe vergangen ist.
Na ich wünsche Schwabenpower viel Glück beim Firmenverkauf. Nicht das da noch eine Strafsteuer auf den Gewinn wegen fehlendem Patriotismus fällig wird.
Noch eine Bitte: Bei allen lustgen Anmerkungen sollte doch das Thema einen Gedankenaustausch zu Wohnsitznahmen im Ausland werden.
Lest doch mal ganz oben die Fragestellung nach - kann jemand da sein Wissen über die Praxis in verschiedenen Ländern beisteuern. Schon in Deutschland scheint es da Unterschiede zu geben. NRW verlangte eine Erklärung des Vermieters - in Bayern musste ich nur Strasse uns Hausnummer in ein Formular eintragen.
Besonders interessant wird es mit EU oder nicht EU , der Mehrwertsteuer und dem von mhmoeller andedachten mehrmaligen Wohnsitzwechsel in ein anderes Land. |
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Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
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Verfasst am: 8.Mai 2004 9:11 Titel: |
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| Zitat: |
| @Schwabenpower August ist zu spät für die 6 Monats Regelung |
die 6monatsregel ist hier uninteressant da es sich bis zum august um einen deutschen wohnsitz handelte. dazu ist § 2 (7) estg zu beachten die beschränkt steuerpflichtigen einkünfte werden in die estveranlagung mit einbezogen.
dann zur fragestellung: sicher kann es durch ständiges reisen möglich sein seine steuerpflicht immer im beschränkten bereich zu halten, aber dies bringt auch nachteile mit sich. als beschränkt steuerpflichtiger sind viele gestaltungsmassnahmen im deutschen steuerrecht nicht möglich - ich verweise hierzu auf § 50 estg.
zum thema wohnsitz:
die bloße anmeldung oder abmeldung allein genügt nicht um einen wohnsitz zu errichten oder aufzugeben. habe gerade keine richtlinien zur hand aber sollte so oder sinngem. im aeao zur abgabenordnung stehen. letzten endes ist die wohnsitznahme eine entscheidung die jeder für sich tifft und nach aussen anhand von anzeichen verdeutlicht. dabei kommt es natürlich zu einem gewissen konfliktpotential mit dem FA. den ausführungen von jojo sind also durchaus zu zustimmen.
@jojo
eine schätzung des finanzamtes kann immer nur mit einer abgegebenen erklärung entgegnet werden. ich vermute das du mit aug eine anmeldung in dt durchgeführt hast und hiermit in den augen des finanzbeamten einen wohnsitz begründet hast. dieser für zu einer steuerpflicht in dt und damit auch zur verpflichtung eine einkommensteuererklärung abzugeben. selbst mit dem wohnsitz ist dies aber nicht weiter tragisch, da nach erklärung fehlender einkünfte die UK einkünfte zwar unter der sog. progressionsvorberhalt stehen aber keine darüberhinausgehende wirkung entfalten. (50% steuersatz auf nichts ist immer noch nichts) |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 9.Mai 2004 1:07 Titel: PN gesperrt ? |
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Hallo
habe schon eine Mail an gomopa geschrieben da ich seit 2 Tagen keine PN schreiben kann und obwohl ich eine EMail Benachrichtigung über eine PN bekam, diese hier aber nicht ansehen kann. War ich etwa nicht artig genug ?
und .. Ja ich hab die FAQ zu diesem Thema gelesen . (letzte Woche ging ja alles noch)
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 10.Mai 2004 0:22 Titel: Wohnsitz Steuern |
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Na grad hab ich eine Antwort von gomopa bekommen:
http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?p=25547#25547 , wundert mich nur weshalb die PN noch bis vor 3 Tagen funktionierte .
Zu Wohnsitzen, Einreisebestimmungen und Meldepflicht hab ich dann doch eine wirklich gute Seite gefunden :
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/index_html
Wirklich weiter bringt mich das allerdings nicht, da ich noch passend dazu eine Meldeadresse und Maildrop brauche, was auf DER Seite natürlich nicht zu finden ist.
@ Schwabenpower oder wer mir die letzten Tage eine PN geschickt hat. Habe zwar eine EMailbenachrichtigung über eine PN bekommen, kann die PN aber ( noch ) nicht finden.
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 15.Mai 2004 0:39 Titel: PN bekommen |
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Habe zu diesem Thema noch eine PN bekommen.....
würde folgendermassen vorgehen: Wohnsitznahme in der Karibik,
spanische bevorzugt, so dass schnell eine Aufenthaltsgenehmigung beschafft werden kann. Damit sind ausländische Einnahmen prinzipiell steuerfrei. Jetzt können Sie an Ihrem Wunschort leben, der logischerweise nichts mit Ihrem Meldeort zu tun hat, offiziell leben Sie in der Karibik, nur D sollten Sie halt meiden, max. 186 Tage im Hotel(!)
da sonst die Steuer wieder zu schlägt (Wohnsitzprinzip).
So dann können Sie über London (selbst eine Steueroase, für allem für Non-residents) ihre Geschäfte abwickeln. Das wars eigentlich schon, Ihr Vermögen sollten Sie an einem sicheren Drittort halten, wo Sie weder leben, noch gemeldet sind, noch Ihr Einkommen herbeziehen. Selbstverständlich haben Sie sich einen zweiten deutschen Pass besorgt, weil sie Ihren ersten verloren haben und ebenfalls sich eine neue, zweite Staatsbürgerschaft (Brasilien, Paraguaya, Venezuela, alle für den Preis einer Urlaubsreise, beschafft.
Jetzt sind Sie immun gegen jegliche Bürokratenwillkür!
Naja für mich als One Man Freelancer etwas zu aufwändig. Wenn ich meine Tätigkeit von meinem Karibikwohnsitz ausübe kann ich mir eigentlich das Frimenkonstrukt drumherum sparen.
Hat aber was von der Weltbürgertheorie aus dem Geheimreport von Onkel Kurtz oder ?
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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